Eingabe: Unhaltbare Zustände am Hansaplatz / Drogenverkauf an Jugendliche
Letzte Beratung: 11.11.2025 Cityausschuss Ö 8.9
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:
„Heute am 6.11.2025 gegen 7:20 Uhr verlasse ich meine Wohnung Brennerstr. 3 und will zum Penny im Steindamm. Eine Gruppe von 5 Jugendlichen geschätzt 15 bis 17 , 4 Mädchen und 1 Junge kommt mir auf dem Handplatz entgegen . 1 Stop vor Soenmetz und einem Dealer. Ein Mädchen spricht mit den Dealern - Vermutung sucht Drogen. Nach 5 min. kein Erfolg. Die Gruppe geht weiter. Vor dem Bäcker Steindamm spricht das gleiche Mädchen wieder die Dealer an. Nachweiteren 5 min ohne Erfolg gehen sie weiter. Zur Schadensabwehr und zum Schutz der Jugendlichen rufe ich die Polizei. Die überprüfen die Jgdl. Es sind geflüchtete aus der Ukraine und die nächsten Süchtigen am Steindamm????????????Jeden Tag - Nacht haben wir hier bis zu 50 Drogenabhängige und Dealer vor Soenmetz und in der Brennerstr. . Was soll hier noch passierer? Wozu fast 2 Mio in den Vorplatz Drop In ?Wann reagiert hier die Politik nachhaltig oder ist der Hansplatz und drumherum schon aufgegeben worden? Jetzt versorgen sch hier die Jugendlichen!“
Hinweis der Verwaltung:Die Polizei wurde hinsichtlich des geschilderten Falles eingeschaltet. Es wurden Platzverweise ausgesprochen und eine Person in Gewahrsam genommen.
Im Vorwege wurde der Cityausschuss festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:
1. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes
1.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
1.2 Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.
1.3 Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:
1.3.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.
1.3.2 Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
2. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde
2.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
2.2 Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:
2.2.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.
2.2.2 Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
3. Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung
Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:
3.1 Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.
3.2 Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.
3.3 Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.
3.4 Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.
3.5 Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.
Um Beratung wird gebeten.
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