22-1957

Eingabe: Überprüfung Verkehrssicherheit in Klaus-Groth-Straße und Alfredstraße (Borgfelde)

Vorlage öffentlich

Letzte Beratung: 08.06.2021 Regionalausschuss Horn / Hamm / Borgfelde Ö 6.5

Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:

 

Borgfelde ist durchzogen und umgeben von Hauptverkehrsstraßen. Zwei dieser großen Straßen sind die Bürgerweide und die Borgfelder Straße, die aufgrund verschiedener Abbiege- und Einbahnstraßenregelungen für Kraftfahrzeuge wenig Verbindung untereinander haben. Deshalb bewegt sich viel Verkehr durch die Klaus-Groth-Straße und die Alfredstraße. Diese sind zwei der wenigen in beide Richtungen befahrbaren Straßen und gestatten es, zwischen den beiden genannten großen Straßen zu wechseln. 

 

Aus dieser Situation heraus resultiert eine sehr hohe Verkehrsbelastung in den beiden Straßen Alfredstraße und Klaus-Groth-Straße, wobei die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h nicht von allen Fahrzeugen eingehalten wird. Das Fahrradfahren ist hochgefährlich: Eine unübersichtliche Parksituation, enge Straßen und die hohe Geschwindigkeit von Kraftfahrzeugen stellen ein immenses Risiko dar. Das Überholen durch Pkw mit dem vorgegebenen Mindestabstand von 1,5m ist unmöglich, was viele Fahrzeugführer dennoch nicht von riskanten Überholmanövern abhält. Des Weiteren kommt es durch Verkehrsbehinderungen wie bspw. die haltenden Fahrzeuge von Stadtreinigung, Lieferdiensten und Handwerkern nicht nur zu weiteren Gefahrenzonen, sondern auch zu hoher Lärmbelastung durch „Hupkonzerte“.

Die hier dargelegten Probleme gefährden alle: Autofahrer, Fahrradfahrer, Anwohner, Passanten, aber auch wild lebende und Haustiere. Die Anzahl überfahrener Tiere in beiden Straßen ist sehr hoch. Damit verringert sich der Lebenswert dieses Stadtteils, zu dem auch die baumbestandenen Straßen mit ihren vielen Vogelarten und Säugetieren beitragen.

 

Im Folgenden werden die größten Gefahrenstellen im Wohngebiet zwischen Borgfelder Straße und Bürgerweide detailliert beschrieben. Dabei wird auf Referenzpunkte und -gebiete in der Karte Bezug genommen, die diesem Schreiben beigefügt ist.

 

 

 

 

 

Gefahrenstellen:

 

Klaus-Groth-Straße zwischen Jungestraße und Burggarten (Karte: rot schraffierter Bereich)

 

Die unübersichtliche Parksituation mit markierten Parkplätzen halb auf der Straße und halb auf dem Gehweg führt zu zwei großen Unannehmlichkeiten.

Erstens wird die Breite der Straße verringert, sodass ein Überholen von Fahrradfahrern durch Autofahrer mit dem gesetzlichen Mindestabstand nicht möglich ist. Des Weiteren bevorzugen viele Radfahrer die Fahrt auf der Straße im Abstand von 1-1,5m von parkenden Autos entfernt, um sich vor plötzlich öffnenden Fahrzeugtüren zu schützen. Dies steigert die Gefährdung der Fahrradfahrer durch Drängler und unbedachte Überholmanöver.

Zweitens ergibt sich eine sehr geringe Breite des nutzbaren Gehwegs, was kreative Lösungen für die Begegnung zweier Kinderwagen oder Menschen mit Hilfsmitteln (Rollator, Rollstuhl, …) erfordert. Die resultierenden Ausweichmanöver wären obsolet, wenn der Gehsteig in seiner vollen Breite nutzbar wäre.

 

Abzweigung Borgfelder Straße – Klaus-Groth-Straße (Karte: rote „1“)

 

Für Abbieger aus Richtung Hauptbahnhof/Innenstadt ist die Veloroute parallel zur Borgfelder Straße nicht gut einsehbar. Infolgedessen beginnen viele Kraftfahrzeuge ihren Abbiegevorgang auf die Klaus-Groth-Straße, können ihn aber nicht zügig durchführen.  Erst auf der Gegenfahrbahn erblicken sie Fahrradfahrer auf der Veloroute aus Richtung Burgstraße. Da sie diesen Vorfahrt zu gewähren haben, müssen die Kraftfahrzeugführer ihren Abbiegevorgang mittig auf der Fahrbahn des Gegenverkehrs unterbrechen.

In dieser Situation muss der Fahrer das Risiko in Kauf nehmen, von einem Kraftfahrzeug der Gegenrichtung in einen Unfall verwickelt zu werden. Alternativ gefährdet er diejenigen Fahrradfahrer, denen er die Vorfahrt nehmen muss, wenn er seine Fahrt fortsetzt, um einem Unfall zu entgehen.

 

Hohes Verkehrsaufkommen in Alfredstraße und Klaus-Groth-Straße

 

Innerhalb des Verkehrskorridors Alfredstraße – Klaus-Groth-Straße kommt es aus folgenden Gründen häufig zu einem erhöhtem Verkehrsaufkommen:

         Bei Punkt 3 (siehe Karte) ist kein Linksabbiegen für Kraftfahrzeuge möglich, die aus Richtung Innenstadt kommen. Deshalb nutzen Kraftfahrzeuge, die aus der Innenstadt in Richtung Landwehr und Mundsburg unterwegs sind, die Möglichkeit, ab Punkt 1 (siehe Karte) die Klaus-Groth-Straße zu durchfahren und von dieser auf die Burgstraße einzubiegen.

         Da bei Punkt 2 (siehe Karte) die einzige Möglichkeit besteht, aus dem Wohngebiet in beide Richtungen auf die Bürgerweide abzubiegen und umgekehrt aus beiden Richtungen der Bürgerweide in das Wohngebiet abzubiegen, wird die Alfredstraße häufig von Durchgangsverkehr genutzt.

         Herrscht stadtauswärts hohes Verkehrsaufkommen auf dem Heidenkampsweg (B75), wird zur Umfahrung die Verbindung von Alfredstraße und Klaus-Groth-Straße genutzt, um über Borgfelder Straße und Nagelsweg zur Amsinckstraße zu gelangen. Bei hohem Verkehrsaufkommen stadteinwärts auf dem Heidenkampsweg (B75) ergibt sich eine gegengleiche Alternativroute.

 

Das resultierende hohe Verkehrsaufkommen im Borgfelder Wohngebiet um die Klaus-GrothStraße gefährdet sowohl Fußgänger (insbesondere Kinder) als auch Fahrradfahrer und erhöht die Lärmbelastung im Wohngebiet stark. Die gehäufte Nichteinhaltung der

Straßenverkehrsordnung potenziert diesen Sachverhalt.

 

Aufgrund der hier dargelegten Punkte fordert diese Eingabe eine vorbehaltslose Prüfung der Gefahrensituationen für alle Verkehrsteilnehmer unter Begehung der genannten Gefahrenzonen vor Ort. 

Da  sich  die  durchgehende  Überwachung  der  Einhaltung  der  Verkehrsregeln

(Höchstgeschwindigkeit, Mindestabstand, …) als unrealistische Forderung darstellt, schlagen wir eine Vermeidung des Durchgangsverkehrs vor. Ferner sollten Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und Gefahrenminderung ergriffen sowie die Parkflächenanordnung und -markierung neu bewertet werden.

 

Lösungsansätze

 

Eine Sperrung der Klaus-Groth-Straße für den Kraftverkehr am Referenzpunkt 1 (siehe Karte) sollte explizit als mögliche Änderung in Betracht gezogen werden. Außerdem könnte die Einführung verkehrsberuhigender Maßnahmen wie Verkehrsbuchten oder Blumenkübel eine Verringerung der Durchfahrtsgeschwindigkeit erzielen.

 

 

Das Bezirksamt teilt zur Eingabe folgendes mit:

 

Dem Bezirksamt sind innerhalb des beschriebenen Bereiches zwischen Bürgerweide und Borgfelder Straße keine Unfallschwerpunkte bekannt. Der Kreuzungsbereich Klaus-Groth-Straße und Borgfelder Straße wird jedoch ebenfalls problematisch gesehen. Hier wurde bereits in der Vergangenheit mit Aufpflasterungen, Rotmarkierungen und einem Verschwenk für Radfahrende nachgebessert, um sowohl das Tempo zu reduzieren als auch eine erhöhte Aufmerksamkeit zu schaffen.

Die Beibehaltung der Durchlässigkeit des Quartiers ist ebenfalls für Rettungsfahrzeuge und die Entsorgung notwendig. Eine Änderung der Verkehrsführung beziehungsweise die Vermeidung des Durchgangsverkehres zu Spitzlastzeiten der umgebenen Hauptverkehrsstraßen, würde mit sich führen, dass ebenfalls selbst große Kreuzung wie der Knoten Borgfelder Straße/Burgstraße umgeplant werden müssten, um dort ein Linksabbiegen zu ermöglichen. Die Schließung des Linksabbiegers aus dem Berlinertordamm in die Klaus-Groth-Straße wurde im Jahr 2017 angeregt, aufgrund der Ablehnung aus der damaligen Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nicht umgesetzt.

Das Bezirksamt hat diese Anfrage dem örtlichen Polizeikommissariat zur Kenntnis weitergeleitet.

 

 

 

Im Vorwege wurde durch die Vorsitzende der Bezirksversammlung der Regionalausschuss Horn/Hamm/Borgfelde festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:

 

Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes

 

1. Die Eingabe geht ein, nach Rücksprache mit der Vorsitzenden der Bezirksversammlung wird ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

2. Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.

 

3. Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:

 

  • Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.
  • chte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde

 

1. Die Eingabe geht ein, nach Rücksprache mit der Vorsitzenden der Bezirksversammlung wird ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

2. Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:

 

  • Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.
  • chte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
  • Kann die Politik keine Einschätzung zur Eingabe abgeben? Dann wird die Eingabe ohne Bewertung an die Fachbehörde abgegeben.

 

Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung

 

Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:

 

  • Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.
  • Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.
  • Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.
  • Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.
  • Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Beratung wird gebeten.

 

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