22-2213

Eingabe "Tempo 30-Erweiterung in der Legienstraße zwischen Nr. 4a und Nr. 24"

Vorlage öffentlich

Letzte Beratung: 01.09.2021 Regionalausschuss Billstedt Ö 7.1

Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:

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Hiermit stelle ich im Namen der „Interessengemeinschaft Tempo 30“ eine Eingabe um die Erweiterung des Tempo-30-Abschnitts ab Legienstr. Nr. 4a bis Legienstr. Nr. 24.

Mit Beginn der Bauarbeiten des neuen U4-Bahn-Abschnitts im Juni 2020 kam es zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen in der Legienstraße. Denn die Baufahrzeuge, LKWs, die zusätzlich eingerichtete Buslinie 161 und die PKWs werden seit dem 01.Juni.2020 auf die Legienstraße umgeleitet. Die Verkehrssituation in der Legienstraße hat sich aufgrund dessen aktuell erheblich zum Nachteil der Anwohner und der Besucher bzw. Klienten des Sozialpädiatrischen Institutes, der beiden Kirchengemeinden, des Interkulturellen Gartens Billstedt und der Seniorenwohnanlage verschlechtert.

1. Besonders betroffen ist die Seniorenwohnanlage (Helma-Steinbach Haus) mit vielen seh-eingeschränkten und körperlich beeinträchtigten Senioren. Sie klagen über eine starke Zunahme von Lärm, was zu einer so starken Ruhestörung führt, dass sie immer das Fenster schließen müssen, um endlich einmal Ruhe zu haben und sie können ihre Loggien nicht mehr nutzen.

Außerdem haben sie seither erhebliche Schwierigkeiten, die Straße gefahrenlos zu überqueren. Viele von ihnen sind auf Gehhilfen, Rollatoren oder Rollstühle angewiesen, es sind Menschen, die nicht mehr so mobil sind. Oft ist ihnen der Weg zur nächsten Ampel zu weit (sie schaffen es rein körperlich nicht), so dass sie oftmals gar nicht mehr losgehen, um zum Bespiel den Grünzug bis zum Schiffbecker Weg zu nutzen.

2. Das Institut für Neuro- und Sozialpädiatrie Hamburg-Ost in der Legienstraße 8, in dem 9 Ärzt*innen und 12 Therapeut*innen tätig sind und Klient*innen aus ganz Hamburg und dem Hamburger Umland betreuen, berichtet von einem erhöhten Gefahrenaufkommen für Ihre Besucher*innen.

Außerdem sind die Therapien massiv durch Lärm beeinträchtigt, da die Therapieräume des Institutes alle zur Straße hin gelegen sind und die Fenster bedingt durch die Corona Krise- auch während der Anwendungen/ Beratungen geöffnet sein müssen.

Das Institut r Neuro- und Sozialpädiatrie Hamburg-Ost teilt mit Schreiben vom 01.09.2020 mit: „Das Institut für Neuro- und Sozialpädiatrie Hamburg-Ost sitzt in der Legienstraße und versorgt Jahr für Jahr mehr als 2.000 Säuglinge, Kinder und Jugendliche, entwicklungsverzögert, von Behinderung bedroht oder behindert. Tagtäglich werden in unserer sozialpädiatrischen Sprechstunde, in zahlreichen psychologischen Terminen und therapeutischen Angeboten mehr als 150 Kinder versorgt. Viele dieser Kinder kommen aus Billstedt, Horn oder Hamm, einige kommen ohne Eltern und haben Mühe, mit den veränderten Verkehrsbedingungen nach der Öffnung der Legienbrücke zurecht zu kommen. Gleiches gilt für Eltern, die mit rollstuhlgebundenen Kindern kommen, aber auch für Eltern im Allgemeinen, die Parkplätze ausschließlich auf der gegenüberliegenden Straßenseite finden und mit ihren Kindern, die häufig in ihrer Wahrnehmung eingeschränkt sind, die Straßen überqueren müssen, die in unserem Teilstück mit hoher Geschwindigkeit befahren wird. Aus Fürsorge für die im Institut behandelten Kinder und Jugendlichen befürworten wir ein Tempo 30-Limit in der Legienstraße, um das Gefährdungspotential für die Patienten zu senken und den Kindern die Möglichkeit zu geben, sicher zu den Therapien und wieder nach Hause zu kommen.“

3. Auch die Anwohner*innen des bezeichneten Straßenabschnittes fühlen sich durch den Lärm stark beeinträchtigt: Schüler*innen, Studierende, Selbstständige und Menschen, die im Home Office sind, können ihre Fenster nicht ohne negative Konsequenzen öffnen. Es wird von Konzentrationsproblemen, Kopfschmerzen, lärmbedingten Schwierigkeiten bei online-Meetings oder Telefonkonferenzen berichtet.

Einige Eltern berichten, dass ihre Kinder durch die nächtliche Ruhesrung soweit beeinträchtigt sind, dass sie ohne Ohrstöpsel nicht mehr ein- und durchschlafen können und sie unruhiger schlafen. Nachgewiesener Maßen kann ein gestörter Schlaf gerade bei Kindern und Jugendlichen zu Störungen führen, die manchmal erst als Stfolgen nachgewiesen

werden können. Der Erholungswert auf den Balkonen ist stark gemindert. Eine wirkliche Nutzung zur Erholung/Entspannung ist nicht mehr möglich.“

 

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte nimmt mit Schreiben vom 30.08.2021 wie folgt Stellung:

 

Die Legienstraße ist als Sammelstraße eine wichtige Verbindung zwischen der Manshardtstraße und dem Zentrum Billstedt. Auf ihr verkehrt die Stadtbuslinie 161.

Bis zur Fertigstellung der U4 trägt die Legienstraße zwischen Kattensteert und Manshardtstraße jedoch die Hauptlast der südlichen Erschließung des Gebiets Horner Geest. Daher wird es hier zu keiner vertretbaren Verlagerung des Verkehrs kommen können.


Die Ausweisung als Tempo 30 Zone erfordert eine umfassende Umgestaltung, damit die Straße auch optisch den Eindruck einer Tempo-30 Zone hat und dadurch die gefahrenen Geschwindigkeiten reduziert. Geschwindigkeitsreduzierungen und verkehrsberuhigende Maßnahmen stehen allerdings oftmals mit der Nutzung durch Buslinien in Konflikt, da die Fahrzeitverlängerungen ggf. zusätzliche Umläufe im Fahrplan erzeugen oder Umsteigeverbindungen stören.

r eine großumige Umgestaltung stehen auf absehbare Zeit bei MR (Fachamt Management des öffentlichen Raumes) keine ausreichenden Mittel zur Verfügung.

Die Einrichtung von Tempo-30 Zonen ist mit der BVM und Straßenverkehrsbehörde abzustimmen.

Eine Einrichtung von Tempo 30 im direkten Umfeld von Altenwohnanlagen (ca. 200 m) kann mit der Straßenverkehrsbehörde verhandelt werden.

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Im Vorwege wurde durch die Vorsitzende der Bezirksversammlung der Regionalausschuss Billstedt festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:

 

Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde

 

1. Die Eingabe geht ein, nach Rücksprache mit der Vorsitzenden der Bezirksversammlung wird ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

2. Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:

 

  1. Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.
  2. Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung

 

Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:

 

  1. Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.
  2. Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.
  3. Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.
  4. Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.
  5. Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.

 

Petitum/Beschluss:

Um Beratung wird gebeten.

Petitum/Beschluss

Sachverhalt:

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:

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Hiermit stelle ich im Namen der „Interessengemeinschaft Tempo 30“ eine Eingabe um die Erweiterung des Tempo-30-Abschnitts ab Legienstr. Nr. 4a bis Legienstr. Nr. 24.

Mit Beginn der Bauarbeiten des neuen U4-Bahn-Abschnitts im Juni 2020 kam es zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen in der Legienstraße. Denn die Baufahrzeuge, LKWs, die zusätzlich eingerichtete Buslinie 161 und die PKWs werden seit dem 01.Juni.2020 auf die Legienstraße umgeleitet. Die Verkehrssituation in der Legienstraße hat sich aufgrund dessen aktuell erheblich zum Nachteil der Anwohner und der Besucher bzw. Klienten des Sozialpädiatrischen Institutes, der beiden Kirchengemeinden, des Interkulturellen Gartens Billstedt und der Seniorenwohnanlage verschlechtert.

1. Besonders betroffen ist die Seniorenwohnanlage (Helma-Steinbach Haus) mit vielen seh-eingeschränkten und körperlich beeinträchtigten Senioren. Sie klagen über eine starke Zunahme von Lärm, was zu einer so starken Ruhestörung führt, dass sie immer das Fenster schließen müssen, um endlich einmal Ruhe zu haben und sie können ihre Loggien nicht mehr nutzen.

Außerdem haben sie seither erhebliche Schwierigkeiten, die Straße gefahrenlos zu überqueren. Viele von ihnen sind auf Gehhilfen, Rollatoren oder Rollstühle angewiesen, es sind Menschen, die nicht mehr so mobil sind. Oft ist ihnen der Weg zur nächsten Ampel zu weit (sie schaffen es rein körperlich nicht), so dass sie oftmals gar nicht mehr losgehen, um zum Bespiel den Grünzug bis zum Schiffbecker Weg zu nutzen.

2. Das Institut für Neuro- und Sozialpädiatrie Hamburg-Ost in der Legienstraße 8, in dem 9 Ärzt*innen und 12 Therapeut*innen tätig sind und Klient*innen aus ganz Hamburg und dem Hamburger Umland betreuen, berichtet von einem erhöhten Gefahrenaufkommen für Ihre Besucher*innen.

Außerdem sind die Therapien massiv durch Lärm beeinträchtigt, da die Therapieräume des Institutes alle zur Straße hin gelegen sind und die Fenster bedingt durch die Corona Krise- auch während der Anwendungen/ Beratungen geöffnet sein müssen.

Das Institut r Neuro- und Sozialpädiatrie Hamburg-Ost teilt mit Schreiben vom 01.09.2020 mit: „Das Institut für Neuro- und Sozialpädiatrie Hamburg-Ost sitzt in der Legienstraße und versorgt Jahr für Jahr mehr als 2.000 Säuglinge, Kinder und Jugendliche, entwicklungsverzögert, von Behinderung bedroht oder behindert. Tagtäglich werden in unserer sozialpädiatrischen Sprechstunde, in zahlreichen psychologischen Terminen und therapeutischen Angeboten mehr als 150 Kinder versorgt. Viele dieser Kinder kommen aus Billstedt, Horn oder Hamm, einige kommen ohne Eltern und haben Mühe, mit den veränderten Verkehrsbedingungen nach der Öffnung der Legienbrücke zurecht zu kommen. Gleiches gilt für Eltern, die mit rollstuhlgebundenen Kindern kommen, aber auch für Eltern im Allgemeinen, die Parkplätze ausschließlich auf der gegenüberliegenden Straßenseite finden und mit ihren Kindern, die häufig in ihrer Wahrnehmung eingeschränkt sind, die Straßen überqueren müssen, die in unserem Teilstück mit hoher Geschwindigkeit befahren wird. Aus Fürsorge für die im Institut behandelten Kinder und Jugendlichen befürworten wir ein Tempo 30-Limit in der Legienstraße, um das Gefährdungspotential für die Patienten zu senken und den Kindern die Möglichkeit zu geben, sicher zu den Therapien und wieder nach Hause zu kommen.“

3. Auch die Anwohner*innen des bezeichneten Straßenabschnittes fühlen sich durch den Lärm stark beeinträchtigt: Schüler*innen, Studierende, Selbstständige und Menschen, die im Home Office sind, können ihre Fenster nicht ohne negative Konsequenzen öffnen. Es wird von Konzentrationsproblemen, Kopfschmerzen, lärmbedingten Schwierigkeiten bei online-Meetings oder Telefonkonferenzen berichtet.

Einige Eltern berichten, dass ihre Kinder durch die nächtliche Ruhesrung soweit beeinträchtigt sind, dass sie ohne Ohrstöpsel nicht mehr ein- und durchschlafen können und sie unruhiger schlafen. Nachgewiesener Maßen kann ein gestörter Schlaf gerade bei Kindern und Jugendlichen zu Störungen führen, die manchmal erst als Stfolgen nachgewiesen

werden können. Der Erholungswert auf den Balkonen ist stark gemindert. Eine wirkliche Nutzung zur Erholung/Entspannung ist nicht mehr möglich.“

 

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte nimmt mit Schreiben vom 30.08.2021 wie folgt Stellung:

 

Die Legienstraße ist als Sammelstraße eine wichtige Verbindung zwischen der Manshardtstraße und dem Zentrum Billstedt. Auf ihr verkehrt die Stadtbuslinie 161.

Bis zur Fertigstellung der U4 trägt die Legienstraße zwischen Kattensteert und Manshardtstraße jedoch die Hauptlast der südlichen Erschließung des Gebiets Horner Geest. Daher wird es hier zu keiner vertretbaren Verlagerung des Verkehrs kommen können.


Die Ausweisung als Tempo 30 Zone erfordert eine umfassende Umgestaltung, damit die Straße auch optisch den Eindruck einer Tempo-30 Zone hat und dadurch die gefahrenen Geschwindigkeiten reduziert. Geschwindigkeitsreduzierungen und verkehrsberuhigende Maßnahmen stehen allerdings oftmals mit der Nutzung durch Buslinien in Konflikt, da die Fahrzeitverlängerungen ggf. zusätzliche Umläufe im Fahrplan erzeugen oder Umsteigeverbindungen stören.

r eine großumige Umgestaltung stehen auf absehbare Zeit bei MR (Fachamt Management des öffentlichen Raumes) keine ausreichenden Mittel zur Verfügung.

Die Einrichtung von Tempo-30 Zonen ist mit der BVM und Straßenverkehrsbehörde abzustimmen.

Eine Einrichtung von Tempo 30 im direkten Umfeld von Altenwohnanlagen (ca. 200 m) kann mit der Straßenverkehrsbehörde verhandelt werden.

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Im Vorwege wurde durch die Vorsitzende der Bezirksversammlung der Regionalausschuss Billstedt festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:

 

Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde

 

1. Die Eingabe geht ein, nach Rücksprache mit der Vorsitzenden der Bezirksversammlung wird ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

2. Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:

 

  1. Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.
  2. Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung

 

Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:

 

  1. Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.
  2. Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.
  3. Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.
  4. Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.
  5. Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.

 

Um Beratung wird gebeten.

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