Eingabe: Sichere Zuwegung vom Berliner Tor zur Klosterschule Westphalensweg
Letzte Beratung: 12.12.2023 Cityausschuss Ö 5
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen, die zunächst vom Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Stadtnatur beraten und dann an den Cityausschuss abgegeben wurde:
"Fast jeden Tag laufen vom Bahnhof Berliner Tor bis zur Klosterschule ca. 400 Schüler, von denen uns ca. 150 mit ihren Unterschriften unterstützen. Alle diese Schüler müssen zwei Straßen überqueren. Jedoch ist nur eine der Straßen mit einem Fußgängerüberweg oder einem Straßenschild verkehrsrechtlich gekennzeichnet. Es ist eine potenzielle Gefahr, wenn dort morgens ca. 400 Schüler entlanggehen, Eltern ihre Schüler dort absetzen und danach dort entlangfahren. Zu allem Überfluss ist zu der Zeit auch noch der Berufsverkehr, durch den viele Autofahrer den Westphalensweg auch als Abkürzung benutzen. Da alle es um diese Uhrzeit sehr eilig haben, wird die Gefahr dadurch erheblich gesteigert. Im Moment ist der ungekennzeichnete Weg noch nicht wieder für die Schüler gefährlich, da sich momentan dort noch eine Baustelle zur Fugensanierung befindet, die den Autoverkehr am pot. Fußgängerüberweg blockiert. Wir schätzen die Erweiterung des Zebrastreifens über die schmale Einbahnstraße als sehr effizient im Kosten Nutzung Verhältnis für sämtliche Verkehrsteilnehmer ein und bitten daher um eine zügige Realisierung.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
1. Da der Schulweg für die Schüler sehr wichtig ist und die einzige Route vom Bahnhof Berliner Tor zur Klosterschule Hamburg ist. Es ist sehr wichtig, dass dieser für alle sicher ist und der Verkehr ordentlich und klar geregelt ist. Wir fordern das Bezirksamt auf, den Zebrastreifen am Westphalensweg zu erweitern. (Neben der Litfaßsäule)
2. Wir bitten das Bezirksamt zu prüfen, ob das Aufstellen von Schildern, die auf eine Schule hinweisen, möglich ist.
3. Wir bitten um eine schnelle Rückmeldung auf unseren Antrag.“
Für die Beratung gibt es folgende Wege:
1. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes
1.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
1.2 Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.
1.3 Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:
1.3.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.
1.3.2 Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
2. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde
2.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
2.2 Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:
2.2.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.
2.2.2 Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
3. Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung
Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:
3.1 Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.
3.2 Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.
3.3 Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.
3.4 Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.
3.5 Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.
Das Bezirksamt nimmt zu der Eingabe mit Schreiben vom 14.11.2022 wie folgt Stellung:
Zuständig für die Einrichtung eines Fußgängerüberweges (FGÜ), Punkt 1, sowie für die Anordnung von Beschilderungen, Punkt 2, sowie ist die Straßenverkehrsbehörde (beim örtlichen Polizeikommissariat - PK).
Zur Weiterführung/Verlängerung des FGÜ hat das Bezirksamt bereits mit dem PK 14 Kontakt aufgenommen, das aufgrund der nicht erreichten Werte gem. Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen dies allerdings ablehnt. Das Bezirksamt hat als Alternative vorgeschlagen, die Einmündung zu einer Gehwegüberfahrt mit einem durchlaufenden Gehweg umzugestalten. Dieser Vorschlag wurde bereits vom PK begrüßt, eine entsprechende Ausarbeitung liegt ebenfalls vor.
Aktuell wird die Fläche jedoch als Baueinstellungseinrichtungsfläche durch die Hochbahn bis Mitte Februar 2024 genutzt.
Das Vorhaben wird im Rahmen des Bauprogramms Straße zur Priorisierung vorgelegt.
Um Beratung wird gebeten.
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