23-0070

Eingabe "Neubau Haus der Jugend im Hammer Park"

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
03.09.2024
Ö 6.4
Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:

 

 

Wir leben als Familie sehr gerne in Hamm und nutzen den Hammer Park für Sport, Spaziergänge, Spielplatzbesuche und Weiteres seit knapp 15 Jahren. Vor einiger Zeit haben unsere Kinder (7 und 10) das Haus der Jugend für sich entdeckt. Die Planungen für den anstehenden Neubau verfolgen wir deswegen interessiert, ich war auch bei einem Planungstreffen. Die Kinder freuen sich auf neue Angebote und hoffen auf eine gute Interimslösung.
Viel genutzt haben wir seit einigen Jahren auch den Grandbolzplatz am östlichen Eingang zum Park. Dass der für den Neubau sozusagen als Verhandlungsmasse für den Denkmalschutz weichen muss, finden wir problematisch. Die Konzessionen an den Denkmalschutz sind unseres Erachtens ohnehin schon hoch - durch die geplante Nord-Süd-Ausrichtung des Gebäudes geht viel Spielfläche verloren. Der geplante Multifunktionsplatz am HdJ ist im Vergleich mit dem Status quo kein Gewinn.
Es gibt in Hamm nicht viele Freiräume für Kinder, gerade zur nicht vereinsungebundenen sportlichen Betätigung. Zuletzt wurde bereits das Freibad Aschberg geschlossen. Der Bolzplatz wird stark genutzt. Zielführender wäre gewesen, den Bolzplatz zu sanieren oder bspw. einen offenen Skatepark zu errichten. Denkmalschutz ist sicherlich an vielen Stellen wichtig und richtig, aber in diesem Fall wird es einer der gefürchteten Schildbürgerstreiche werden.
Wir wissen natürlich, liebe BV-Mitglieder, um den Fortschritt des Projekts, hoffen aber trotzdem noch auf die Möglichkeit einer Intervention - für uns als Familie, aber auch für viele weitere Familien aus dem Stadtteil. Die meisten, mit denen wir gesprochen haben, wissen nichts von den Planungen, auch weil die Informationspolitik eher bescheiden war und viele von den Mitbestimmungsmöglichkeiten bzw. dem Prozess nichts mitbekommen haben. Auch wenn der Neubau bestimmt wohlwollend aufgenommen werden würde - der Wegfall des Bolzplatzes für die Wiederherstellung eines historischen Eingangsszenarios würde es sicherlich nicht.

 

 

Im Vorwege wurde der Hauptausschuss festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:

 

1. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes

 

1.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

1.2 Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.

 

1.3 Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:

 

1.3.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.

1.3.2 chte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

2. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde

 

2.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

2.2 Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:

 

2.2.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.

2.2.2 chte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

3. Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung

 

Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:

 

3.1 Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zuchst den Rechtsweg auszuschöpfen.

3.2 Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.

3.3 Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.

3.4 Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.

3.5 Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Beratung wird gebeten.