Eingabe: Nachhaltige Begrünung des "Gebrüder-Wolf-Platz"
Die nachfolgende Eingabe wurde bei der Vorsitzenden der Bezirksversammlung eingereicht. Gemäß Geschäftsordnung der Bezirksversammlung wird diese an den zuständigen Cityausschuss weitergeleitet.
Mein Anliegen richte ich speziell an die Ausschussmitglieder, die sich mit Straßenbegleitgrün und den öffentlichen Grünanlagen beschäftigen. Ich möchte Sie dazu anregen eine Begrünung des "Gebrüder-Wolf-Platzes" zu entwickeln. Zur Zeit steht dort ein einsamer Baum, der seines gleichen sucht. Durch die extremen Hitzeperioden in den Sommermonaten heizt sich der Platz durch seine dunkle Bepflasterung stark auf. Dieses Phänomen ist keine Einzelerscheinung, jedoch ist der "Gebrüder-Wolf-Platz" meines Erachtens nach nicht auf die klimawandelbedingten Temperaturen im Sommer ausgelegt. Daher kann eine Begrünung durch Beete und Pflanzen (kurzfristig), die auf der versiegelten Fläche platziert werden können eine Möglichkeit und die Neupflanzung von Bäumen (mittel- und langfristig) eine Andere."
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte nimmt mit Schreiben vom 21.09.2020 wie folgt Stellung:
Der besagte Platz ist Privatfläche (siehe unten – der Baum ist markiert). Das Fachamt Management des öffentlichen Raums ist folglich nicht zuständig.
Die Entscheidung des Cityausschusses kann nach erfolgter Beratung lauten:
a) Die Eingabe oder Beschwerde wird dem Bezirksamt
- zur Kenntnisnahme,
- zur Berücksichtigung,
- zur Erwägung,
- mit einer Empfehlung, bestimmte, näher bezeichnete Maßnahmen zu veranlassen,
- zur Weiterleitung an die zuständige Behörde,
- als Material zur Information,
überwiesen.
b) Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.
c) Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.
d) Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.
e) Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.
f) Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regionalausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.
Um Beratung und Entscheidung über die Eingabe wird gebeten.