22-1991

Eingabe: Fußgängerquerung An der Glinder Au / Kapellenstraße

Vorlage öffentlich

Letzte Beratung: 08.06.2021 Regionalausschuss Billstedt Ö 7.1

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:

 

Nach Umsetzung des Bebauungsplan Billstedt 111 ist durch die wie im Durchführungsvertrag vereinbarte Wiederherstellung des öffentlichen Weges die Begehbarkeit hergestellt. Diese wird über die Treppe zum Steinbeker Berg auch rege durch die Kirchsteinbeker genutzt. Der Steinbeker Berg mündet an der T-Kreuzung An Glinder Au/Kapellenstraße. Hier treffen zwei Straße mit Tempo 50 schlecht einsehbar aufeinander.

Des Weiteren befindet sich auf der östlichen Seite der Straße An der Glinder Au von der Bushaltestelle "Kirchsteinbek" bis zum Mahlwerk ein Fußngerweg, der plötzlich aufhört. Eine gefahrlose Querung von der Bushaltestelle kommend ist von dort für Fußnger mit Ziel Glinder Au/Sonnenland/ggf. sogar Schulkinder für die Schule Glinder Au nicht möglich.

Wird die Ampel an der Kreuzung An der Glinder Au/Steinbeker Hauptstraße genutzt, um sich auf westliche Seite der Straße Glinder Au zu begeben, ist die nächste sichere Kreuzungsmöglichkeit an der Ampel Steinbeker Marktstraße/Kapellenstraße gewährleistet. Dies gilt ebenso, wenn man vom Steinbeker Berg kommt. Gleiches gilt für Fußnger aus der Richtung Sonnenland/An der Glinder Au kommend mit dem Ziel, die Bushaltestellen der Linien 12 und 29 "Kirchsteinbek" zu nutzen.

In das Gebiet des Billstedt111 sind, neben den bereits vorhandenen zahlreichen Kindern in Kirchsteinbek, viele Familien gezogen, die natürlicherweise den gangbar gemachten Weg über den Steinbeker Berg als Schulweg oder zum nächstgelegenen Spielplatz An der Glinder Au nutzen. Diese sind ebenso Benutzer der Bushaltestellen.

Ich möchte die Mitglieder der Bezirksversammlung darum bitten, die verkehrliche Situation der tatsächlichen Bebauungs- und Wegeverbindungssituation anzupassen und querungsunterstützende Maßnahmen an der oben genannten Kreuzung zu veranlassen.

Eine die Situation erläuternde Karte finden Sie im Anhang..“

 

 

(Anlage nicht-öffentlich und vertraulich)

 

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte teilt hierzu mit:

Bei dieser Frage handelt es sich um eine überwiegend straßenverkehrsrechtliche Angelegenheit, die in die Zuständigkeit der Fachbehörde fällt.

Im Vorwege wurde durch die Vorsitzende der Bezirksversammlung der Regionalausschuss Billstedt  festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:

 

 

Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde

 

1. Die Eingabe geht ein, nach Rücksprache mit der Vorsitzenden der Bezirksversammlung wird ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

2. Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:

 

  • Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.
  • chte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
  • Kann die Politik keine Einschätzung zur Eingabe abgeben? Dann wird die Eingabe ohne Bewertung an die Fachbehörde abgegeben.

 

Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung

 

Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:

 

  • Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.
  • Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.
  • Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.
  • Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.
  • Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Beratung wird gebeten

 

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