23-0779

Eingabe für ein Jugendcafé im Stadtteil Hamm

Vorlage öffentlich

Letzte Beratung: 23.06.2025 Jugendhilfeausschuss Ö 5.1

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:

Wir, die Schüler*innen des Louise-Weiss Gymnasiums der Klasse 8c, wenden uns mit einer gemeinsamen Bitte an Sie. Unser Anliegen ist die Einrichtung eines Aufenthaltsortes für Jugendliche zwischen 13-19 Jahren im Stadtteilt Hamm. Wir haben uns als Klasse überlegt, dasses am besten eine Art „Jugendcafé“ sein sollte, und wollen Ihnen von unserer Idee berichten und Sie anregen das Projekt in die Bezirksversammlung aufzunehmen.
In unserem Stadtteil gibt es derzeit kaum Orte, an denen wir Jugendlichen unsere Freizeit sicher, kostenlos und konsumfrei verbringen können. Viele Orte sind entweder zu teuer oder nicht jugendfreundlich. In Hamm gibt es zwar bereits das Haus der Jugend, jedoch mangelt es dort an Aktivitäten, an denen man teilnehmen kann, da es zu wenig finanzielle Mittel gibt. Besonders für den Altersbereich der Jugendlichen zwischen 13 bis 19 Jahren fehlen Angebote. Zudem wird das Haus der Jugend in Hamm im Jahr 2026 abgerissen. Dann wird es keinen Ort für Jugendliche im Stadtteil mehr geben.
Ein Jugendcafénnte genau diese Lücke füllen und wäre eine große Bereicherung für viele junge Menschen hier. Aus unserer Sicht sollte das Jugendcafé ein Rückzugsort sein, sprich: Ein Ort, wo Jugendliche sich wohlfühlen und entspannen können. Es sollte ein Ort sein, wo man neueFreundschaften knüpfen kann, um die Verbundenheit im Stadtteil zu stärken. Außerdem könnte das Café zu einem Ort werden, an dem Besucher*innen aus verschiedenen Kulturen sich wohlfühlen. Dafür stellen wir uns vor, dass dort günstiges internationales Essenund Getränke angeboten werden.
Wir stellen uns vor, dass es auch ein Ort zum individuelles Lernen gedacht an dem WLAN zur Verfügung steht. Es könnten auch kostenlose und kostenpflichtige Aktivitäten angeboten werden. Unsere Idee ist, dass Jugendliche selbst in Form eines Minijobs im Café arbeiten und Aktivitäten anbieten. Es könnten sich auch Ehrenamtliche im Café beteiligen.
Das Gebäude des Cafés sollte barrierefrei sein, um es allen Jugendlichen zugänglich zu machen. Wenn es möglich ist, hoffen wir, dass der Strom über eine nachhaltige Versorgung, wie Solarplatten generiert werden kann.
Wir wissen, dass die Bezirksversammlung zuständig für die Förderung von Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteil ist. Wir haben uns besprochen und sind zu dem Entschluss gekommen das unser Projekt eine gewinneinbringende Investition für uns Jugendliche und für den Bezirk insgesamt wäre.
Wir hoffen unsere Projektidee hat Ihnen gefallen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und wir hoffen Sie werden unseren Vorschlag in Erwägung ziehen.“

Im Vorwege wurde der Jugendhilfeausschuss festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:

1. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes

1.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

1.2 Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.

1.3 Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:

1.3.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.

1.3.2 chte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

2. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde

2.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

2.2 Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:

2.2.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.

2.2.2 chte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

3. Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung

Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:

3.1 Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.

3.2 Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.

3.3 Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.

3.4 Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.

3.5 Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.

Petitum/Beschluss

Um Beratung wird gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
23.06.2025
Ö 5.1
Lokalisation Beta
Hamm Hamm-Mitte Hamm-Nord Hamm-Süd

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