Eingabe: Freigabe der Straßen "Beim Trichter" und "Hamburger Berg" auf St. Pauli für den Radverkehr in beide Richtungen
Letzte Beratung: 15.06.2021 Cityausschuss Ö 5.2
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:
„Mit dieser Eingabe bitte ich Sie der Bezirksversammlung per Beschluss die Freigabe der Straßen "Beim Trichter" und "Hamburger Berg" für den Radverkehr in beide Richtungen zu empfehlen.
Zur Begründung: um Hamburg im Sinne der Mobilitätswende zu einer Fahrradstadt umzugestalten bedarf es zahlreicher Maßnahmen zur Umgestaltungen des Verkehrsnetzes. Insbesondere die Verkehrsinfrasturktur für den Radverkehr ist an vielen Stellen noch deutlich ausbaufähig. Viele Wege im Hamburger Verkehrsnetz entsprechen zur Zeit nicht den Anforderungen für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr.
Die geannten Straßen befinden sich beide auf St. Pauli. Die Straße "Beim Trichter" verbindet dabei die Reeperbahn/Spielbudenplatz mit der Kastanienallee/Zirkusweg. Die Straße "Hamburger Berg" verbindnet die Straße Simon-von-Utrecht-Straße mit der Reeperbahn. Beide Straßen weisen folgendes Problem auf: von der Reeperbahn/Spielbudenplatz kommend ist die Straße "Beim Trichter" ab Spielbudenplatz für alle Verkehrsteilnehmer mit dem Verkehrszeichen 250 ("Verbot der Einfahrt") gekennzeichnet und aus Richtung Zirkusweg/Kastanienallee als Einbahnstraße gekennzeichnet. An der "Kreuzung" Kastanienallee/Beim Trichter wird aber aus Richtung Zirkusweg/Kastanienallee mit dem Verkehrszeichen 1022-10 oder 1000-32 (hier bin ich mir nicht ganz sicher) darauf hingewiesen, dass auf den Radverkehr aus Richtung Reeperbahn zu achten ist. Dieses würde aber dem Verkehrszeichen 250 widersprechen.
Ähnlich verhält es sich in der Straße am Hamburger Berg: aus Richtung Simon-von-Utrecht-Straße kommend ist das Verkehrszeichen 250 aufgestellt. An der Kreuzung Hamburger Berg/Seilerstraße wird aus der Seilerstraße kommend ebenfalls mit den Verkehrszeichen 1022-10 oder 1000-32 (auch hier bin ich mir nicht ganz sicher) auf den Radverkehr aus Richtung Simon-von-Utrecht-Straße kommend hingewiesen, der allerdings aufgrund des Verkehrszeichens 250 dort gar nicht lang fahren dürfte. Ab Seilerstraße Richtung Reeperbahn ist die Einbahnstraße dann für den Radverkehr in beide Richtungen freigegeben.
Leider sorgt die momentane Beschilderung für Verwirrung, sodass die geannten Straßen vom Radverkehr gemeiden werden.
Das geringe Verkehrsaufkommen in beiden Straßen würde es problemlos erlauben beide Straßen für den Radverkehr in beide Richtungen frei zugeben. Ich bitte Sie daher zu prüfen, ob im gesamten Verlauf der Straßen "Beim Trichter" und "Hamburger Berg" der Radverkehr in beide Richtungen möglich ist und eine eindeutige Beschilderung zu veranlassen.“
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte nimmt mit Schreiben vom 09.06.2021 wie folgt Stellung:
Die genannten Straßen sind seit 2008 für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben. Leider ist die entsprechende Beschilderung aus unbekannten Gründen nicht mehr vorhanden. Die Regulierung der Situation wurde bereits beauftragt.
Im Vorwege wurde durch die Vorsitzende der Bezirksversammlung der Cityausschuss festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:
Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes
a) Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.
b) Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde
a) Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.
b) Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
c) Kann die Politik keine Einschätzung zur Eingabe abgeben? Dann wird die Eingabe ohne Bewertung an die Fachbehörde abgegeben.
Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung
Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:
a) Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.
b) Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.
c) Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.
d) Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.
e) Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.
Um Beratung wird gebeten.
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