22-4112

Eingabe Entenwerder Brücke

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
06.12.2023
04.10.2023
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:

 

Die Entenwerder Brücke wird die HafenCity mit Rothenburgsort bzw. dem Entenwerder Park für den Rad- und Fußverkehr verbinden. Der geplante Baubeginn war Januar 2023. Bisher wurden als einzige Maßnahme 45 Bäume auf der Westseite (HafenCity) gefällt. Es liegen detaillierte Planungen der Brücke vor, aber keine Planungen für die Anbindung dieser Brücke an die Infrastruktur. Bislang hat nur die HafenCity Hamburg GmbH dafür Skizzen erstellt. Nachfragen bei der LSBG, HCH, BBEG, BVM, MR Bezirk Mitte verliefen ergebnislos. Eine sachgerechte Anbindung für den Rad- und Fußverkehr ist von erheblicher Bedeutung. Es muss unter anderem geklärt werden welcher Radverkehr über diese Brücke geführt werden soll (Elberadweg, Veloroute 9, Radschnellweg Hamburg-Geesthacht).

 

1. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten zu klären wer die Anschlusspläne der Entenwerder Brücke erstellt bzw. erstellt hat.
2. Diese Anschlusspläne sind dem Ausschuss für Klima, Umwelt, Mobilität und Stadtentwicklung, den Trägern öffentlicher Belange sowie den gleichgestellten Organisationen, wie z. B. dem ADFC, für eine Stellungnahme (1. Verschickung) zur Verfügung zu stellen.
3. Der Ausschuss für Klima, Umwelt, Mobilität und Stadtentwicklung ist über den Fortschritt seiner Bemühungen zeitnah auf dem Laufenden zu halten. Vorzugsweise zu jeder Sitzung des Ausschusses.

 

Im Vorwege wurde der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Stadtnatur festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird.r die Beratung gibt es folgende Wege:

 

1. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes

1.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

1.2 Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.

1.3 Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:

1.3.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.

1.3.2 Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
 

2. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde

2.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

2.2 Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:

2.2.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.

2.2.2 Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

3. Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung

Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:

3.1 Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.

3.2 Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.

3.3 Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.

3.4 Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.

3.5 Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.

 

Das Bezirksamt teilt mit, dass die Zuständigkeit bei dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer   (LSBG) liegt.

 

Petitum/Beschluss

Um Beratung wird gebeten.