Eingabe Entenwerder Brücke
Letzte Beratung: 06.12.2023 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Stadtnatur Ö 8
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:
Die Entenwerder Brücke wird die HafenCity mit Rothenburgsort bzw. dem Entenwerder Park für den Rad- und Fußverkehr verbinden. Der geplante Baubeginn war Januar 2023. Bisher wurden als einzige Maßnahme 45 Bäume auf der Westseite (HafenCity) gefällt. Es liegen detaillierte Planungen der Brücke vor, aber keine Planungen für die Anbindung dieser Brücke an die Infrastruktur. Bislang hat nur die HafenCity Hamburg GmbH dafür Skizzen erstellt. Nachfragen bei der LSBG, HCH, BBEG, BVM, MR Bezirk Mitte verliefen ergebnislos. Eine sachgerechte Anbindung für den Rad- und Fußverkehr ist von erheblicher Bedeutung. Es muss unter anderem geklärt werden welcher Radverkehr über diese Brücke geführt werden soll (Elberadweg, Veloroute 9, Radschnellweg Hamburg-Geesthacht).
1. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten zu klären wer die Anschlusspläne der Entenwerder Brücke erstellt bzw. erstellt hat.
2. Diese Anschlusspläne sind dem Ausschuss für Klima, Umwelt, Mobilität und Stadtentwicklung, den Trägern öffentlicher Belange sowie den gleichgestellten Organisationen, wie z. B. dem ADFC, für eine Stellungnahme (1. Verschickung) zur Verfügung zu stellen.
3. Der Ausschuss für Klima, Umwelt, Mobilität und Stadtentwicklung ist über den Fortschritt seiner Bemühungen zeitnah auf dem Laufenden zu halten. Vorzugsweise zu jeder Sitzung des Ausschusses.
Im Vorwege wurde der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Stadtnatur festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:
1. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes
1.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
1.2 Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.
1.3 Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:
1.3.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.
1.3.2 Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
2. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde
2.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
2.2 Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:
2.2.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.
2.2.2 Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
3. Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung
Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:
3.1 Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.
3.2 Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.
3.3 Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.
3.4 Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.
3.5 Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.
Das Bezirksamt teilt mit, dass die Zuständigkeit bei dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) liegt.
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte nimmt mit Schreiben vom 01.12.2023 wie folgt Stellung:
Die HafenCity Hamburg GmbH (HCH) hat das Bezirksamt Hamburg-Mitte, Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) eingebunden, um die Lage des östlichen Brückenendes am Ufer des Elbpark Entenwerder festzulegen. Dabei wurde berücksichtigt, dass ein möglichst geringer Eingriff in den Bestand vorgenommen wird und eine sinnvolle Anbindung an das Parkwegenetz gegeben ist.
Nach der Brückenfertigstellung wird mit erhöhtem Fußgänger- und Radfahreraufkommen gerechnet. Daher wird von den drei nach Norden in Richtung Brücke zum Alexandra-Stieg verlaufenden Wegen der östliche von derzeit 3 auf 4 Meter verbreitert werden. Der Belag soll wieder als wassergebundene Decke hergestellt werden. Es soll keine neue Veloroute durch den Park hergestellt werden. Die vorhandene nahegelegene Veloroute 9 bleibt bestehen. Das Radfahren im Park ist jedoch generell zulässig.
Die HCH hat ein Landschaftsplanungsbüro beauftragt, die Freiflächen nach der Baustellenräumung wiederherzustellen. Ein Antrag auf Sondernutzung für die Baustelleneinrichtungsfläche wurde gestellt und befindet sich in Bearbeitung.
Ein Planungsauftrag des Bezirksamtes Hamburg-Mitte für den Wegeausbau ist noch nicht erteilt. Hierzu werden derzeit vorbereitende Gespräche geführt.
Einzelne Mitglieder des Ausschusses äußerten u. a. den Wunsch, dass das zuständige Fachamt eine genaue Aufgliederung der einzelnen Zuständigkeiten abbildet, damit der Ausschuss einen besseren Überblick erhält.
Die HCH plant einen Brückenbau von der HafenCity zum Entenwerder Park. Zuständig für die geplante Brücke ist der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG). Weiterhin ist der LSBG zuständig für die Fußgängerbrücke aus dem Entenwerder Park nach Norden zum Alexandra-Stieg.
Das Bezirksamt ist für die Wege östlich der geplanten Brücke im Elbpark Entenwerder, zuständig.
Die Flächen westlich der geplanten Brücke befinden sich im Sondervermögen Stadt und Hafen. Daher ist ie für die Wege die HCH zuständig.
Bei dem Elbpark Entenwerder handelt es sich um eine denkmalgeschützte Grünanlage. Änderungen am Bestand werden mit der zuständigen Fachbehörde Behörde für Kultur und Medien abgestimmt. Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft ist als Fachbehörde eingebunden, weil vorhandene geschützte Biotope und Ausgleichsflächen betroffen sind.
Die Anschlusspläne werden dem KUMS zur Verfügung gestellt.
Das Bezirksamt hat aktuell noch keine Planung beauftragt und wird den KUMS informieren, sobald eine Beauftragung erfolgt ist. Der Ausschuss könnte den LSBG bzw. die HCH bitten, über ihre Planungen zu informieren.
Um Beratung wird gebeten.
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