Eingabe: Beschwerde und Bitte um Prüfung - Neubau verursacht Lichtverlust, fehlende Privatsphäre und Sicherheitsbedenken
Letzte Beratung: 16.12.2025 Regionalausschuss Horn / Hamm / Borgfelde Ö 5.5
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:
„Wir wenden uns als Anwohner der Adresse Tribünenweg 1 an Sie.
Durch den neu errichteten bzw. geplanten Neubau in unmittelbarer Nähe kommt es für uns und weitere Nachbarn zu erheblichen Beeinträchtigungen. Insbesondere möchten wir folgende Punkte ansprechen:
1. Massiver Verlust von Sonnenlicht und Tageslicht, wodurch unsere Wohnqualität deutlich eingeschränkt wird.
2. Erheblicher Verlust der Privatsphäre, da Fenster und Aufenthaltsbereiche nun direkt einsehbar sind.
3. Sicherheits- und Ordnungsbedenken: In unmittelbarer Nähe befindet sich eine Grundschule. Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir keine Ansammlung von Drogenkonsum, Obdachlosigkeit oder anderen sozialen Problemlagen in diesem Bereich akzeptieren können, da dies die Sicherheit der Kinder und der Nachbarschaft gefährden würde.
Die gesamte Nachbarschaft spricht sich gegen diese Situation aus und fühlt sich nicht ausreichend berücksichtigt. Wir haben große Sorge, dass die Auswirkungen des Bauvorhabens auf das Wohnumfeld und die Umgebung der Schule nicht ausreichend geprüft wurden.
Wir bitten Sie daher dringend um:
• eine Überprüfung der Baugenehmigung und der Einhaltung aller nachbarschützenden Vorschriften,
• eine Stellungnahme zu den Themen Verschattung, Privatsphäre und Sicherheit,
• sowie um Auskunft, welche Möglichkeiten es gibt, diese Situation nachträglich zu verbessern oder zu korrigieren.
Sollte keine zufriedenstellende Klärung erfolgen, behalten wir uns vor, das Anliegen öffentlich zu machen und weitere Schritte gemeinsam als Nachbarschaft zu prüfen.“
Im Vorwege wurde der Regionalausschuss Horn/Hamm/Borgfelde festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:
1. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes
1.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
1.2 Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.
1.3 Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:
1.3.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.
1.3.2 Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
2. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde
2.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
2.2 Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:
2.2.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.
2.2.2 Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
3. Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung
Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:
3.1 Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.
3.2 Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.
3.3 Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.
3.4 Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.
3.5 Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.
Um Beratung wird gebeten.
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