Eingabe: Beschwerde über Lärmbelästigung und Umweltbelastung durch die Harley Days 2025
Letzte Beratung: 09.09.2025 Cityausschuss Ö 7.10
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:
„Als Anwohnerin im Bereich zwischen Nagelsweg und Amsinckstraße möchte ich mich über die extreme Lärmbelästigung und Umweltbelastung im Zusammenhang mit den diesjährigen Harley Days vom 27. bis 29. Juni beschweren.
Die durchgehend hohe Lautstärke durch aufheulende Motoren, laute Auspuffanlagen und den verstärkten Motorradverkehr war von morgens bis in die späten Abendstunden deutlich spürbar – und für Anwohnende äußerst belastend. Eine Erholung im eigenen Zuhause, geschweige denn die Nutzung des eigenen Balkons, war an diesen Tagen kaum möglich.
Ich stelle ernsthaft in Frage, wie eine solche Veranstaltung noch immer im Innenstadtgebiet genehmigt werden konnte. Es entsteht der Eindruck, dass Entscheidungen dieser Art von Personen getroffen werden, die selbst nicht von derartigen Belastungen betroffen sind.
Neben der akustischen Störung kommt die Umweltbelastung durch Abgase und Feinstaub hinzu, die angesichts der aktuellen klimapolitischen Lage und der innerstädtischen Luftqualität unverantwortlich erscheint.
Darüber hinaus stellt sich mir die grundsätzliche Frage, wo eigentlich der Ausgleich für betroffene Anwohnerinnen und Anwohner bleibt, wenn solche lautstarken Großveranstaltungen im Wohnumfeld stattfinden. Es gibt keine Entlastungsmaßnahmen – weder finanzielle Kompensation, noch Schallschutzangebote oder auch nur eine transparente, frühzeitige Information im Vorfeld. Diese völlige Ignoranz gegenüber den Bedürfnissen der Wohnbevölkerung ist nicht akzeptabel.
Ich fordere Sie daher auf, die Auswirkungen der Harley Days kritisch zu evaluieren und sich dafür einzusetzen, dass diese Veranstaltung künftig nicht mehr im Bezirk Hamburg-Mitte genehmigt wird – oder nur unter deutlich strikteren Auflagen und mit konkreten Ausgleichsmaßnahmen für die betroffenen Anwohnenden.“
Im Vorwege wurde der Cityausschuss festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:
1. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes
1.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
1.2 Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.
1.3 Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:
1.3.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.
1.3.2 Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
2. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde
2.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
2.2 Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:
2.2.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.
2.2.2 Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
3. Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung
Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:
3.1 Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.
3.2 Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.
3.3 Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.
3.4 Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.
3.5 Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.
Das Bezirksamt teil mit Schreiben vom 11.07.2025 Folgendes mit:
Vorbemerkung:
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte kann nur zu der genehmigten Veranstaltung selbst und dem von der Veranstaltungsfläche ausgehenden Lärm Stellung nehmen.
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte führt ein konzentriertes Genehmigungsverfahren für so genannte Großveranstaltungen gemäß § 31 SOG durch. Die Genehmigungskriterien sind in dieser Rechtsnorm und der dazugehörigen Durchführungsverordnung festgeschrieben.
Sofern der Antragsteller/Veranstalter diese rechtlichen Anforderungen erfüllt und alle betroffenen Fachdienststellen vor dem Hintergrund ihres jeweiligen Fachrechtes der geplanten Veranstaltungen zustimmen, hat der Antragsteller einen Genehmigungsanspruch. Dieser Genehmigungsanspruch umfasst die gesamte Veranstaltungsfläche.
Für die Harley Days gab es keine Versagungsgründe, da alle beteiligten Fachdienststellen zugestimmt haben.
Hinsichtlich der Veranstaltungsfläche auf dem Großmarkt wurden umfassende immissionsschutzrechtliche Auflagen erteilt, die über den gesamten Veranstaltungszeitraum durch gutachterliche Lärmmessungen kontrolliert wurden.
Entsprechend der immissionsschutzrechtlichen Auflagen wurde zu der Veranstaltung ein Messpunkt vor der Fassade des Hauses Versmannstraße 68 - 70 Hamburg eingerichtet.
An dem Messpunkt konnten die Immissionen der Veranstaltung, d. h. die Darbietungen von Live-Musik und des Unterhaltungsprogrammes sowie die Geräusche der Besucherinnen, in Abhängigkeit des dargebotenen Programms und der Fremdgeräuschsituation zeitweise wahrgenommen und messtechnisch ausgewiesen werden.
Die Fremdgeräusche am Messpunkt wurden vornehmlich durch die Geräusche des KfZ-Verkehrs auf der Versmannstraße, des Bahnverkehrs auf der nahegelegenen Bahntrasse und durch vorbeigehende Passanten bestimmt.
Die festgelegten Grenzwerte der Beurteilungspegel und die Grenzwerte für kurzzeitige Geräuschspitzen wurden durch die Geräusche der Veranstaltung „Harley Days 2025" innerhalb der gesamten Messzeiten an allen drei Tagen eingehalten.
Um Beratung wird gebeten.
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