Eingabe "Beschwerde gegen zwei stimmberechtigte Mitglieder des Stadtteilbeirats St. Georg"
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die
Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:
„In der Online-Sitzung des Stadtteilbeirats St. Georg am 25.11.2020 wurde unter TOP 4 der Tagesordnung „Öffentliche Fragestunde“ das Thema Depotcontainer in der Baumeisterstraße behandelt. Diese Angelegenheit nahmen zwei langjährige Mitglieder,[Namen und Herkunft aus Datenschutzgründen und fehlender Einverständniserklärung der Personen gestrichen] zum Anlass, unsere Eingabe „Stopp des geplanten Rückbaus der Unterflur-Container in der Baumeisterstraße“ an die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte vom 21.08.2020, Drucksachen-Nr.: 22-1238, durch polemische und ehrverletzende Stimmungsmache (Mobbing) zu diskreditieren und die Teilnehmenden im Stadtteilbeirat durch bewusste Desinformation und Stimmungsmache zu manipulieren, indem sie unsere Eingabe mehrfach als anonym und haltlos darstellten.
Durch diese nicht akzeptablen Praktiken stimmberechtigter Mitglieder wurde das versammelte Plenum in der Online-Sitzung des Stadtteilbeirat St. Georg irregeführt und unsere persönliche Integrität in Frage gestellt. Jedem gewählten Mitglied des Stadtteilbeirats sollte hinlänglich bekannt sein, dass Eingaben gemäß Geschäftsordnung der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte nicht behandelt werden, wenn diese nicht den Namen und die Adresse des/der Petenten tragen. Eine Anonymisierung personenbezogener Daten erfolgt nach unserer Kenntnis erst bei der Veröffentlichung einer Eingabe bzw. Beschwerde durch das entsprechende Gremium.
Gemäß § 1 der Geschäftsordnung des Stadtteilbeirats St. Georg wird der Stadtteilbeirat von der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte eingesetzt. Der Bezirksversammlung obliegt damit nach unserer Auffassung eine entsprechende Kontrollfunktion gegenüber dem Stadtteilbeirat St. Georg.
Wir ersuchen die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte ihre Kontrollfunktion in dieser Angelegenheit gegenüber dem Stadtteilbeirat St. Georg entsprechend wahrzunehmen und unserer Eingabe zu entsprechen.“
Im Vorwege wurde durch die Vorsitzende der Bezirksversammlung der Cityausschuss festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:
1. Die Eingabe geht ein, nach Rücksprache mit der Vorsitzenden der Bezirksversammlung wird ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
2. Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.
3. Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:
a. Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.
b. Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung
Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen
werden soll:
a. Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.
b. Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.
c. Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.
d. Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.
e. Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse
der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.
Um Beratung wird gebeten.