Eingabe: Benennungen nach ROSA BARTL, MAMA BLUME (Hilde Rosenberg), DOLLY HAAS
Letzte Beratung: 11.01.2022 Cityausschuss Ö 5.8
Der Cityausschuss hat in seiner Sitzung am 02.12.2021 die Eingabe vorbehaltlich der notwendigen Zustimmung der Eigentümerinnen und Eigentümer einstimmig unterstützt (Ziffer 3 a).
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Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich Ihnen meine Idee zur Schaffung eines Künstlerviertels in Hamburg-Mitte vorstellen.
Mit dem Zirkusweg in Hamburg-Mitte liegt ein historischer Ort vor, um Künstler/Künstlerinnen zu Ehren.
Mein Vorschlag nach einer Benennung nach Anny Ahlers (Korrektur von Anni auf Anny Ahlers ist noch vorzunehmen) ist umgesetzt.
In der weiteren Nachbarschaft liegt der Gebrüder-Wolf-Platz.
Das Künstler-Quartier kann wie folgt eingegrenzt werden:
Im Norden durch die Hopfenstraße, im Süden durch die Bernhard-Noch-Straße, im Osten durch den gerade benannten Anny-Ahlers-Weg und im Westen durch die Davidstraße. (Durchkreuzt wird die Anlage, durch den Zirkusweg) Siehe beigefügtes Foto.
Bei einzelnen Parteien, sind schon die Namen Rosa Bartl und Mama Blume (Hilde Rosenberg) für Hamburg-Mitte gesetzt.
Anfang des Jahres konnten die Grünen einen Platz nach Rosa Bartl an den Hohe Bleichen 13 nicht umsetzen.
Die von mir vorgeschlagene Fläche könnte wie folgt aussehen:
Lage: Eine ROSA-BARTL-TWIETE oder einen ROSA-BARTL-WEG könnte im Neubauviertel zwischen Hopfenstraße und Bernhard-Nocht-Straße erfolgen.
Auf der Fotografie sehen sie das zwischen den Neubauten ein unbenannter Weg verläuft (dieser Weg mündet im Osten in den Gebrüder Wolf-Platz, und im Westen könnte er ab den Treppenstufen (unweit Davidstraße) anfangen.
Jedes der dortigen Häuser hat einen Vordereingang zur Hopfenstraße oder zur Bernhard-Nocht-Straße, mit gleichlautender Adresse.
Es existieren zusätzlich weitere Ein-/Ausgänge an der von mir vorgeschlagenen Fläche.
Einer Benennung steht somit nichts im Wege, denn jeder Anwohner behält seine alte Anschrift!
Da Rosa Bartl ihre Geschäfte immer in Hamburg-Mitte hatte, ist somit auch der Bezug da.
Der weitere Vorschlag ist dem nun schon über 2 Jahre verstorbenen Hamburger Original, MAMA BLUME (Hilde Rosenberg) eine Ehrung zuteil werden zu lassen.
Die Naziverfolgte Roma Hilde Rosenberg war in Hamburg als Wahrsagerin „Mama Blume“ auf dem Dom, über Jahrzehnte ein Original und fester Bestandteil.
Da ihre Wirkungsstätte nicht weit entfernt liegt, schlage ich für sie folgende Fläche vor:
An der Davidstraße, zwischen Copper House Building und Empire Riverside Hotel, liegt eine große unbenannte Fläche, die man perfekt als MAMA-BLUME-PLATZ benennen kann. (Dieser Platz kann bis zu dem Treppenabsatz gehen, den ich als Rosa-Bartl-Weg vorgeschlagen habe).
Zu bevorzugen wäre der Künstlername Mama Blume (Synonym wie bei der Zitronenjette), an der Zusatztafel wird natürlich der Name Hilde Rosenberg notiert sein.
Falls diese Fläche ein Privatgrundstück ist, kann sicherlich der Eigentümer um Erlaubnis gefragt werden.
Beim Anny-Ahlers-Weg ist man ja auch so erfolgreich vorgegangen.
Ein neuer Vorschlag wäre es der international bekannten Künstlerin Dolly Haas (Vorsicht Dolly mit Y und nicht mit I) eine Ehrung zuteil werden zu lassen.
Die Verfolgte Dolly Haas war wie Anny Ahlers, eine Schauspielerin, die am unweit gelegenem ehemaligen Operettenhaus ihre ersten Erfolge erfuhr, weshalb die von mir folgende vorgeschlagene Fläche in ihrer Geburtsstadt Hamburg sehr gut passen würde.
Ich schlage einen DOLLY-HAAS-PLATZ an folgender Fläche vor.
Die große Fläche vor dem Astraturm, umrahmt vom Zirkusweg und Bernhard-Nocht-Straße, liegt abgeschnitten vom Gebrüder-Wolf-Platz und kann somit nach Dolly Haas benannt werden.
Wenn auch hier das Grundstück ein Privatbesitz ist, kann eine Genehmigung beim Eigentümer erfragt und eingeholt werden.
Fazit:
Man kann durch eine alte Benennung, nämlich nach den Künstlerbrüdern, der Gebrüder Wolf, und der vor kurzem erfolgten Benennung nach Anny Ahlers, mit ein wenig Engagement, ein neues Künstlerviertel schaffen.
ALLE Personen haben einen Bezug zum Ort, und allesamt sind mehr oder weniger in der Nazizeit verfolgt worden.“
Anlage (nicht-öffentlich)
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Im Vorwege wurde der Cityausschuss festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:
Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes
1. Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
2. Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.
3. Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:
a. Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.
b. Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde
1. Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
2. Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:
a. Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.
b. Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung
Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:
a. Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.
b. Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.
c. Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.
d. Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.
e. Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.
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Das Bezirksamt teilt zur Eingabe folgendes mit:
Grundsätzlich ist eine Benennung privater Flächen (unter Berücksichtigung der allgemeinen Benennungsgrundsätze) möglich. Nach einem Beschluss zur Benennung werden die entsprechenden Eigentümer beteiligt. Nur wenn die Eigentümer zustimmen, kann die Benennung umgesetzt werden.
Speziell in diesem Fall sei noch anzumerken, dass Benennungen zur Erleichterung des Verkehrs beitragen sollen. Eine zu kleinteilige Benennung von verschiedenen Flächen und Plätzen in einem insgesamt kleinen Bereich könnte dieser Erleichterung des Verkehrs entgegenstehen.
Das Bezirksamt nimmt zur Eingabe wie folgt Stellung:
Nach einer eingehenden Prüfung steht das Bezirksamt den Benennungen kritisch gegenüber.
Es wird diesbezüglich auf die Benennungskriterien des Senats verwiesen, welche in Abschnitt 1, Nr. 1, festlegen, dass Verkehrsflächen benannt werden, wenn die Benennung im öffentlichen Interesse, insbesondere im Interesse der Sicherheit und Erleichterung des Verkehrs, erforderlich ist.
Nach dem Bebauungsplan St. Pauli 41 handelt es sich bei den betroffenen Flächen nicht um ausgewiesene Verkehrsflächen, sondern lediglich um Flächen des Kerngebiets, die mit einem Gehrecht belastet werden sollen.
Eine Erleichterung des Verkehrs wird in diesem Fall nicht gesehen. Auf einem relativ kleinen Raum würden sich zusätzlich zum Gebrüder-Wolf-Platz drei weitere Benennungen befinden, was aus Benennungssicht zu einer unübersichtlichen Lage führt.
Es handelt sich in diesem Fall um Privatflächen, die benannt werden sollen. Grundsätzlich ist die Benennung privater Flächen nach Zustimmung des Eigentümers möglich. In diesem Fall sind sieben verschiedene Eigentümerinnen und Eigentümer betroffen. All diese betroffenen Personen zu kontaktieren, bringt einen großen Mehraufwand mit sich. Darüber hinaus können bei der Benennung privater Flächen Folgeprobleme aufkommen, wenn Eigentümer wechseln und ein künftiger Eigentümer mit der Benennung nicht einverstanden ist.
Benennungen bringen einen großen Verwaltungsaufwand mit sich. Der Bezirk, die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM), das Staatsarchiv der Behörde für Kultur und Medien (BKM), der Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV), die Senatskommission und das Statistikamt Nord sind im Benennungsprozess unmittelbar involviert oder müssen in Folge dessen Datensätze anlegen und pflegen. Die Benennungen von Verkehrsflächen, die sich im Besitz der Freien und Hansestadt Hamburg befinden, lasten diese Bereiche aus. Deshalb wird es kritisch gesehen, zusätzlich dazu diverse private Flächen zu benennen, welche die bereits vorhandene Auslastung erheblich erhöhen.
Darüber hinaus ist die Benennung der Flächen nicht zwingend notwendig, da es sich nicht um neu erschlossene Flächen handelt, an welchen Hausnummern liegen, die noch eine Benennung benötigen.
Zudem fiel auf, dass die Flurstücke in dem Bereich nicht ideal zugeschnitten sind. Die Grenzen der benannten Flächen sollten sich auch in der Flurstückszuteilung widerspiegeln. Hier stellt sich die Frage, wer die Vermessungskosten zahlt.
Der Bezirk freut sich über die großen Bemühungen, welche interessierte Privatpersonen und die Bezirkspolitik auf sich nehmen, um Benennungsvorschläge einzubringen. Die oftmals umfangreichen Recherchen zum Leben und Wirken einzelner Personen sind nicht nur interessant, sondern unterstützen zusätzlich die Arbeit und liefern wertvolle Informationen. Sehr gerne werden Verkehrsflächen, die sich im Besitz der Freien und Hansestadt Hamburg befinden, benannt. In diesem Fall wurde jedoch im Rahmen der Prüfung festgestellt, dass die Benennungsvorschläge vielerlei Probleme mit sich bringen, die vermieden werden sollten. Daher schlägt das Bezirksamt vor, von einer Umsetzung dieses Beschlusses abzusehen und die Idee des Künstlerviertels stattdessen auf die bezirkliche „Warteliste“ zu setzen.
Die Idee eines „Künstlerviertels“, also eines Bereichs, in dem Flächen die Namen verschiedener Persönlichkeiten der hamburgischen Stadtgeschichte aus den Bereichen Kunst und Kultur tragen, wird begrüßt. Die genannten Benennungsvorschläge werden auf die Liste der Benennungsvorschläge gesetzt und stehen einer Benennung an anderen Orten, z. B. im Rahmen einer neuen Quartierserrichtung, zur Verfügung.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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