Eingabe: Begrünung der Fläche neben dem Gehweg und Fahrradbügel im Wurmsweg in Hamburg-Hamm
Letzte Beratung: 23.06.2026 Regionalausschuss Horn / Hamm / Borgfelde Ö 6.2
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:
"Im Wurmsweg in Hamburg-Hamm ist der Grünstreifen neben dem Gehweg teilweise asphaltiert. Ich vermute, dass die Asphaltierung seinerzeit vorgenommen wurde, um Unebenheiten oder Vertiefungen im Boden auszugleichen. Vor diesem Hintergrund bitte ich zu prüfen, ob der Asphalt insbesondere auf der Straßenseite mit den Linden entfernt und die Fläche wieder begrünt werden kann.
Auf der gegenüberliegenden Straßenseite könnte die Asphaltfläche zwar teilweise als Verbreiterung des Gehwegs interpretiert werden. Dennoch bitte ich auch dort zu prüfen, ob eine Wiederherstellung von Grünflächen möglich ist.
Für eine Entsiegelung und Begrünung sprechen aus meiner Sicht folgende Aspekte:
1. Verbesserte Regenwasseraufnahme
Asphaltierte Flächen sind versiegelt, sodass Regenwasser oberflächlich abfließt. Begrünte Flächen ermöglichen hingegen eine Versickerung des Wassers, entlasten die Kanalisation und können dazu beitragen, die Folgen von Starkregenereignissen zu mindern.
2. Geringere Aufheizung im Sommer
Asphalt speichert Wärme und verstärkt die Bildung städtischer Hitzeinseln. Begrünte Flächen bleiben deutlich kühler und tragen zu einem angenehmeren Mikroklima bei.
3. Ökologische Vorteile
Grünflächen bieten Lebensraum für Bodenorganismen, Insekten und andere Kleintiere. Zudem können sich dort Wildkräuter und weitere Pflanzenarten ansiedeln, was die Biodiversität im Straßenraum fördert.
4. Aufwertung des Straßenbildes
Begrünte Straßenränder wirken in der Regel attraktiver als versiegelte Flächen und tragen zu einer höheren Aufenthaltsqualität im Wohnumfeld bei.
Darüber hinaus gibt es im Wurmsweg derzeit keine öffentlichen Fahrradbügel. Da auch die privaten Abstellmöglichkeiten vielerorts begrenzt sind, bitte ich außerdem zu prüfen, ob an geeigneten Stellen fünf bis zehn Fahrradbügel installiert werden können. Dies könnte gegebenenfalls auch durch die Umwandlung einzelner Kfz-Stellplätze erfolgen und würde die Attraktivität des Radverkehrs im Quartier erhöhen."
Im Vorwege wurde der Regionalausschuss Horn/Hamm/Borgfelde festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:
1. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes
1.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
1.2 Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.
1.3 Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:
1.3.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.
1.3.2 Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
2. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde
2.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
2.2 Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:
2.2.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.
2.2.2 Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
3. Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung
Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:
3.1 Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.
3.2 Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.
3.3 Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.
3.4 Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.
3.5 Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.