22-2583

Eingabe "Beetbepflanzung Ecke Davidstraße/Erichstraße"

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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11.01.2022
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:

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„Mit dieser Eingabe möchte ich Sie auf die Situation an der Ecke Erichstraße/Davidstraße aufmerksam machen:

Wie Sie den Fotos entnehmen können, ist das Beet an der Straßenecke in einem desolaten Zustand. Es ist keinerlei Bepflanzung mehr vorhanden, die Baumwurzeln ragen aus der Erde, es fehlt an Pflanzenerde und das Beet ist mit Kronkorken und Zigarettenstummeln übersäht. Wenn die Stadtreinigung dieses Gebiet nicht so gewissenhaft reinigen würde, wäre der Anblick noch weitaus schlimmer.

Kurz zusammengefasst: an dieser Stelle muss dringend etwas unternommen werden.

Ich wäre sehr dankbar, wenn an dieser Stelle nicht weitere Grünflächen versiegelt werden oder mit Kunststoffgittern versehen werden (diese sind äußerst ungeeignet, wie sich in der Paul-Roosen-Straße bereits zeigt). Stattdessen wären alle Anwohnerinnen und Anwohner über eine schöne Bepflanzung des Grünstreifens mit entsprechender Pflege dankbar.

Daher bitte ich Sie per Beschluss das Bezirksamt aufzufordern an dieser Stelle tätig zu werden, damit dieser Schandfleck aus dem Stadtbild verschwindet.“

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Im Vorwege wurde der Cityausschuss festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:

 

Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes

 

1. Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

2. Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.

 

3. Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:

 

a. Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.

b. Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde

 

1. Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

2. Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:

 

a. Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.

b. Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung

 

Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:

 

a. Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.

b. Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.

c. Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.

d. Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.

e. Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Beratung wird gebeten.