Eingabe auf nachträgliche Überprüfung des Verfügungsfonds-Antrags vom 24.11.2021 für den Aufbau und Betrieb der Internetseite www.hansaplatz.de
Letzte Beratung: 09.09.2025 Cityausschuss Ö 7.14
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:
„Hiermit übersenden wir der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte unsere Eingabe auf nachträgliche Überprüfung des Verfügungsfonds-Antrags der Geschichtswerkstatt St. Georg e.V. und des Runden Bürger*innen Tisch Hansaplatz auf Finanzmittel für den Aufbau und Betrieb der Internetseite <www.hansaplatz.de>, der in der Sitzung des Stadtteilbeirats St. Georg am 24.11.2021 gestellt wurde.
Der mit dem Verfügungsfonds-Antrag vom 24.11.2021 geplante Aufbau und Betrieb der Internetseite www.hansaplatz.de wurde nach Kenntnis der Eingabeführer:innen bislang nicht umgesetzt, da sich mit Stand vom 27.08.2025 diese Webpräsenz noch im Aufbau befinden soll.
Der bezeichnete Verfügungsfonds-Antrag mit einer Förderhöhe von 1.760,00 EUR wurde in der Stadtteilbeiratssitzung vom 24.11.2021 mit dem Ja-Votum von 7 Mitgliedern mehrheitlich angenommen.
Hiermit ersuchen die Eingabeführer:innen die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und die entsprechenden Ausschüsse, den geschilderten Sachverhalt nachhaltig zu prüfen und zu klären, ob und inwieweit der vorstehend genannte Förderbetrag auf Grundlage der Förderrichtlinien des Verfügungsfonds ordnungsgemäß verwendet und wann der genannte Betrag nachgewiesenermaßen bei der zuständigen Behörde abgerechnet wurde und warum sich die genannte Internetseite nach über dreieinhalb Jahren immer noch im Aufbau befindet.“
Im Vorwege wurde der Cityausschuss festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:
1. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes
1.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
1.2 Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.
1.3 Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:
1.3.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.
1.3.2 Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
2. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde
2.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
2.2 Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:
2.2.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.
2.2.2 Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
3. Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung
Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:
3.1 Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.
3.2 Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.
3.3 Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.
3.4 Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.
3.5 Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.
Um Beratung wird gebeten.
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