23-0629

Durchgehende und sichere Radverkehrsführung in der Straße Hermannstal (Hamburg-Horn) sicherstellen (Antrag der Fraktion DIE LINKE)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 15.04.2025 Regionalausschuss Horn / Hamm / Borgfelde Ö 4.1

Sachverhalt

Die derzeitige Führung des Radverkehrs in der Hermannstal ist unzumutbar und schlicht gefährlich: Nach einem kurzen Abschnitt auf der Fahrbahn wird der Radverkehr auf den Gehweg geführt wo er sich auf einem kaum erkennbaren, unbefestigten Schotterstreifen mit Fußngerinnen und Fußngern arrangieren soll. Eine klare Führung, Trennung oder gar Sicherheit gibt es dort nicht.

Das führt im Alltag zu zwei möglichen Szenarien: Entweder Radfahrende riskieren Leib und Leben, indem sie sich die enge Fahrbahn mit Autos und Lieferverkehr teilen oder sie geraten zwangsläufig mit zu Fuß Gehenden in Konflikt, weil sie auf den Gehweg ausweichen müssen. Letzteres istinsbesondere für mobilitätseingeschränkte Menschen oder Kinder ein echtes Sicherheitsrisiko. Die Situation ist also weder für den Rad- noch den Fußverkehr tragbar.

Hinzu kommt: Der Stadtteil Horn, insbesondere in östlicher Lage, ist bislang nicht ausreichend durch den öffentlichen Nahverkehr erschlossen. Viele Bewohnerinnen und Bewohner darunter auch zahlreiche Familien sind auf das Fahrrad als alltägliches Verkehrsmittel angewiesen, sei es für den Arbeitsweg, den Schulweg oder Erledigungen. Umso dringlicher ist es, hier für eine zeitgemäße und sichere Radinfrastruktur zu sorgen.

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat sich in der Vergangenheit immer wieder für eine gerechtere Aufteilung des öffentlichen Raums und die Förderung des Umweltverbunds ausgesprochen. Eine sichere Radverkehrsführung in der Hermannstal wäre ein konkreter Schritt, um die Mobilitätswende auch in Horn spürbar zu machen und nicht bei wohlklingenden Leitlinien stehenzubleiben.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Der Regionalausschuss Horn/Hamm/Borgfelde empfiehlt der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte zu beschließen:

  1. Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte spricht gemäß § 27 Abs 1 BezVG gegenüber der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende die Empfehlung aus, in der Straße Hermannstal ab der Kreuzung Ring 2 / Sievekingsallee eine durchgängige, sichere und baulich klar vom Fußweg getrennte Radverkehrsführung einzurichten sowie nach Abschluss der derzeitigen Bauarbeiten ab der Adresse Hermannstal 10 sicherzustellen, dass auch dort eine lückenlose Radverkehrsinfrastruktur geschaffen wird.
  2. Die Bezirksamtsleitung wird gemäß § 19 Abs: 2 BezVG verbindlich dazu aufgefordert, sich bei der zuständigen Fachbehörde für die Umsetzung der unter Petitumspunkt 1 genannten Punkte einzusetzen.
Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Horn

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