Durchfahrten "Am Jenfelder Bach" untersagen (Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktionen) beschlossene Fassung
Vom Meriandamm geht der Daseweg ab. Am Ende des Daseweg geht die Asphaltstraße in einen befestigten Sandweg über. Es handelt sich hier um das Gelände „Am Jenfelder Bach“, direkt hinter dem Schiffbeker Friedhof.
Nach ungefähr 500 Metern führt der Sandweg geradeaus weiter und man kann auch über die Brücke direkt in die Straße Rehwiesen abbiegen.
Es wird verstärkt festgestellt, dass Pkws sich diese Abkürzung zu Nutzen machen. Es fehlt nämlich das Schild 250 ( Verbot für Fahrzeuge aller Art) am Ende des Daseweges.
Am Ende der Straße Rehwiesen (rechts herum) befindet sich dieses Schild, auch links über die Brücke fehlt das Schild 250.
Es muss den Fahrzeugführern klar gemacht werden, dass „Am Jenfelder Bach“ Durchfahrten verboten sind. Hier befindet sich ein Park mit Hundefreilaufzone.
Petitum/Beschluss:
Dies vorausgeschickt möge der Regionalausschuss beschließen:
Sachverhalt:
Vom Meriandamm geht der Daseweg ab. Am Ende des Daseweg geht die Asphaltstraße in einen befestigten Sandweg über. Es handelt sich hier um das Gelände „Am Jenfelder Bach“, direkt hinter dem Schiffbeker Friedhof.
Nach ungefähr 500 Metern führt der Sandweg geradeaus weiter und man kann auch über die Brücke direkt in die Straße Rehwiesen abbiegen.
Es wird verstärkt festgestellt, dass Pkws sich diese Abkürzung zu Nutzen machen. Es fehlt nämlich das Schild 250 ( Verbot für Fahrzeuge aller Art) am Ende des Daseweges.
Am Ende der Straße Rehwiesen (rechts herum) befindet sich dieses Schild, auch links über die Brücke fehlt das Schild 250.
Es muss den Fahrzeugführern klar gemacht werden, dass „Am Jenfelder Bach“ Durchfahrten verboten sind. Hier befindet sich ein Park mit Hundefreilaufzone.
Dies vorausgeschickt möge der Regionalausschuss beschließen: