22-2029.2

Dritte Stufe Lärmaktionsplan - südlichen Abschnitt der Caspar -Voght -Straße einbeziehen

Mitteilung öffentlich

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01.09.2021
Sachverhalt

Der Regionalausschuss Horn/Hamm/Borgfelde hat in seiner Sitzung am 08.06.2021 dem nachfolgend

aufgeführten Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-2029 einstimmig zugestimmt.

Die Bezirksversammlung hat den Beschluss in ihrer Sitzung am 17.06.2021 einstimmig bestätigt.

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Ausweislich der entsprechenden Verkehrszeichen besteht tagsüber von 6.00 -19.00 in der Caspar-Voght

-Straße zwischen Hammer Steindamm und Sievekingsalle wegen der Kindertagesstätte in Haus Nr. 55

ein Tempo-30-Gebot, das dem Schutz der dort betreuten Kinder im Straßenverkehr dienen soll.

Die Kita ist wie auch die in diesem Abschnitt gelegene Ballettschule, die Geschäfte und Gaststätten

nachts geschlossen.

Mit dem neuen Lärmaktionsplan sollen auch die in diesem nördlichen Abschnitt der Caspar-Voght-Straße

Wohnenden hingegen vor Ruhestörung und damit einhergehender gesundheitlicher Beeinträchtigung

durch nächtlichen Verkehrslärm geschützt werden.

Die im südlichen Teil (Sievekingsalle -Horner Weg) dieser Straße Wohnenden werden nachts in gleichem

Maße durch Verkehrslärm gestört und fühlen sich deswegen ebenso wie die Betroffenen im nördlichen

Abschnitt gesundheitlich beeinträchtigt.

Sie haben daher zu Recht denselben Anspruch auf Schutz durch den Lärmaktionsplan.

 

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Hamm/Horn/Borgfelde beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten,

- bei der zuständigen Fachbehörde zu erwirken, dass die Caspar-Voght - Straße in voller Länge

Aufnahme in den Lärmaktionsplan findet und

- dem Ausschuss über das Ergebnis ihrer Bemühungen zu berichten.

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Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt zum Beschluss wie folgt Stellung:

 

Die Caspar-Voght-Straße zwischen Hammer Steindamm und Sievekingsallee (nördlicher Teil) ist ab Mitte 2022 für eine Geschwindigkeitsabsenkung auf Tempo 30 nachts vorgesehen.

 

Die Auswahl der Streckenabschnitte für Tempo 30 nachts erfolgte in der aktuellen Fortschreibung des Lärmaktionsplans auf Basis der Ergebnisse der letzten Lärmkartierung und unter Berücksichtigung des Lärmpegels. Zudem wurde zur Identifizierung von hochbelasteten Bereichen mit einer großen Anzahl von betroffenen Personen ein Index gebildet, der sowohl die Höhe der Überschreitung von Schwellenwerten als auch die davon betroffenen Personen einbezieht. In den so identifizierten Bereichen wurden dann im Detail die Teilgebiete ermittelt, in denen mehr als 50 Personen einem Pegel > 60 dB(A) nachts ausgesetzt sind. Außerdem wurde in einem nächsten Schritt betrachtet, in welchen Teilbereichen mehr als 400 Personen von einem Pegel von mehr als 55 dB(A) nachts betroffen sind.

 

Das Ergebnis war, dass der nördliche Abschnitt der Caspar-Voght-Straße zwischen Hammer Steindamm und Sievekingsallee die genannten Kriterien erfüllt, der südlichen Abschnitt zwischen Sievekingsallee und Horner Weg jedoch nicht. Daher wurde dieser Teil zunächst nicht mit berücksichtigt.

 

Es gibt allerdings – unabhängig von den o.g. Kriterien – eine „Prüfliste Kopfsteinpflasterstraßen“, in der auch der südliche Abschnitt der Caspar-Voght-Straße enthalten ist. Deshalb ist eine Tempo-30 Anordnung nachts grundsätzlich möglich. Die abschließende Einzelfallprüfung dazu steht noch aus. Es wurde dafür ein Zeitrahmen bis 2024 gesetzt.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.