21-5272.1

Die Fahrradstadt für alle vorantreiben - Modellprojekte für den Förderaufruf "Klimaschutz durch Radverkehr" entwickeln

Mitteilung öffentlich

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Gremium
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02.07.2019
Sachverhalt

 

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 07.05.2019 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 21-5272 einstimmig zugestimmt.

 

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit veröffentlichte am 1. November 2018 zur Erreichung der deutschen Klimaschutzziele den „Förderaufruf Klimaschutz durch Radverkehr“. In der Publikation wird erwähnt, dass der Anteil des Radverkehrs an den täglichen Wegen innerhalb Deutschlands mit etwa zehn Prozent deutlich hinter anderen europäischen Ländern liegt. Durch eine Steigerung des Radverkehr-Anteils können die Treibhausgasemissionen im Verkehr deutlich gesenkt werden. Gleichzeitig werden dadurch lokale Belastungen durch Schadstoffe und Lärm reduziert.

Gefördert werden laut Ausschreibung „investive Maßnahmen mit Modellcharakter zur bedarfsgerechten und radverkehrsfreundlichen Umgestaltung des Straßenraumes, zur Errichtung notwendiger und zusätzlicher Radverkehrsinfrastruktur sowie zur Etablierung lokaler Radverkehrsdienstleistungen.“ Projektskizzen können vom 1. August 2019 bis zum 31. Oktober 2019 eingereicht werden. Pro Projekt kann bei einem Eigenanteil von 35% ein Zuwendungsbetrag von bis 10 Mio. Euro beantragt werden. Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt.

Der Bezirk Hamburg-Mitte macht Fortschritte auf dem Weg zu Hamburg als Fahrradstadt und beim Thema Klimawandel. Dies gilt sowohl für den global betrachteten Klimawandel, als auch für lokale Initiativen, die das Stadtklima verbessern und den Ausstoß an klimaschädlichen Gasen verringern. An vielen Orten des Bezirkes gibt es aber noch ungenutzte Möglichkeiten insbesondere den Radverkehr inklusiver für Alle zu gestalten. Protected bikelanes, E-Ladestationen und Abstellmöglichkeiten und die Verzahnung von ÖPNV und Fahrradverkehr können breiteren Bevölkerungsgruppen die sichere und einfache Nutzung von klimafreundlichen Verkehrsmitteln in Kombination mit dem Fahrrad ermöglichen.

 

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten:

 

1. Zu prüfen, ob eine Projektskizze für den Förderaufruf „Klimaschutz durch Radverkehr“ entwickelt werden kann. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob die künftigen Planungen zu Velorouten, Fahrradständern oder zum Radstreifenausbau so weiterentwickelt werden können, dass sie im Sinne der oben skizzierten Ausschreibung förderungswürdig sind. Ein besonderer Fokus soll dabei auf der inklusiven Strategie „Radfahren für alle“ liegen.

2. Und die diesbezüglichen Entwicklungen zeitnah Im Ausschuss für Verkehr darzustellen.

 

 

 

Das Bezirksamt nimmt nach Rücksprache mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) zu dem Beschluss wie folgt Stellung:

 

Das Ziel des Förderprogrammes „Klimaschutz im Radverkehr“ des BMU ist es, investive Maßnahme zur Stärkung des Radverkehrs, die Innovationscharakter aufweisen, finanziell zu unterstützen. Laut Auskunft des Fördermittelgebers sind die laufenden bzw. geplanten Vorhaben zur Förderung des Radverkehrs im Bezirk Hamburg-Mitte aus folgenden Gründen nicht förderwürdig:

  • „Klassische Vorhaben“ wie die laufenden Velorouten- und Bezirksroutenplanungen des Bezirksamtes Hamburg-Mitte mit dem Ziel z.B. Fahrradstraßen einzurichten oder Radfahrstreifen anzulegen, entsprechen nicht dem gewünschten Innovationsgrad.
  • Der laufende Ausbau an Fahrradabstellanlagen wie z.B. die Errichtung eines Doppelstockparkers in der Caffamacherreihe könnte ggf. unter die Förderrichtlinie fallen. Allerdings dürfen nur Maßnahmen beantragt werden, die mindestens ein Jahr nach Einreichung der Projektskizze realisiert werden sollen. Bereits angefangene bzw. beauftragte Maßnahmen sind im Nachhinein nicht mehr förderfähig.
  • Eine Doppelförderung/ Kumulierung mit anderen Förderprogrammen des Bundes ist ausgeschlossen. Daher könnte auch das im Rahmen des 100 Mio. € beantragte Modellprojekt Ausschläger Elbdeich „Eine Straße für alle“, das auch Teil des Veloroutenprogramms ist, nicht zusätzlich zur Förderung im Rahmen des „Klimaschutz durch Radverkehr“ beantragt werden.

 

Das zu beantragende Mindestvolumen eines Vorhabens muss bei mehr als 330.000 € liegen (bei einer Förderrate von 65% für Kommunen ist eine Mindestzuwendung von 200.000 € erforderlich). Das Vorhaben muss nach der Bewilligung innerhalb von 4 Jahren umgesetzt werden. Ein Programm zur Errichtung von Fahrradabstellanlagen mit diesem Volumen ist bei der derzeitigen befristeten Personalsituation zusätzlich zum anspruchsvollen Veloroutenausbau nicht realisierbar. Sollten sich diese Rahmenbedingungen ändern, könnte ggf. im Rahmen des 2. Einreichungsfrist zum 1. August 2020 eine Antragstellung / Projektskizze eingereicht werden.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.