Der 8. März als gesetzlicher Feiertag (Antrag der Fraktion DIE LINKE)
Letzte Beratung: 03.03.2026 Hauptausschuss Ö 8.2
Der 8. März, auch bekannt als Weltfrauentag bzw. Internationaler Feministischer Kampftag, steht seit über 100 Jahren für den Kampf um politische, soziale und wirtschaftliche Rechte von Frauen. Er erinnert an zentrale historische Errungenschaften wie das Frauenwahlrecht, gleichen Zugang zu Bildung und Beruf sowie den fortdauernden Einsatz gegen Diskriminierung und soziale Ungleichheit.
Andere Bundesländer sind hier bereits vorangegangen: Berlin führte 2019, Mecklenburg-Vorpommern 2023 den 8. März als gesetzlichen Feiertag ein. Hamburg sollte diesem Beispiel folgen, gerade angesichts der aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen.
Die Realität zeigt, dass nicht nur Gleichstellung weiterhin bedroht ist. Die aktuellen Lagebilder des Bundeskriminalamts dokumentieren steigende Zahlen geschlechtsspezifischer Gewalt und Femizide. Frauen, lesbische, intergeschlechtliche, nicht-binäre, trans- und agender Personen sind massiv verstärkt gefährdet.
Parallel dazu werden dringend benötigte Mittel gekürzt: Präventionsarbeit, politische Bildung, Integrationskurse, Kinder- und Jugendarbeit sowie der Fonds sexueller Missbrauch. Schutzräume bleiben unterfinanziert, Bildungsangebote werden ausgehöhlt, soziale Sicherungssysteme geschwächt. Diese Kürzungen treffen dieSchwächsten: Frauen, queere Menschen, geflüchtete Menschen und vor allem Kinder. Sie verschärfen Armut und Ungleichheit und stärken rechte Kräfte, die patriarchale Rollenbilder und antifeministische Ideologien propagieren.
Frauen leisten weiterhin den Großteil unbezahlter Care-Arbeit, verdienen weniger und sind im Alter überdurchschnittlich arm. Kinderarmut nimmt zu, Altersarmut besonders bei Frauen. Alleinerziehende unter dem Existenzminimum und gerade geflüchtete Frauen und queere Menschen verlieren Perspektiven und sichere Räume, während strukturelle Ungleichheiten und Gewalt zunehmen.
Der 8. März als gesetzlicher Feiertag wäre ein starkes, öffentliches Signal: Gewalt, Diskriminierung und rechte Hetze werden in Hamburg nicht akzeptiert. Er schafft Raum für Empowerment, Solidarität, Schutz, Prävention und den Ausbau dringend benötigter Bildungs- und Schutzangebote. Er macht sichtbar, was sonst oft unsichtbar bleibt: die Unterdrückung von Frauen und queeren Menschen, ökonomische Ungleichheit und die Gefährdung sozialstaatlicher Strukturen.
Gerade angesichts steigender Gewalt, wachsender Armut und zunehmender rechter Bedrohung braucht es verbindliche Zeichen feministischer Solidarität und gesellschaftlicher Verantwortung.
Der 8. März ist mehr als das Erinnern an historische Errungenschaften von Arbeiter*innen weltweit. Er ist ein politischer Auftrag für die Gegenwart. Er steht dafür, heute für das zu kämpfen, was uns wichtig ist – für die Werte, die wir in unserer Gesellschaft schützen und endlich konsequent verwirklichen müssen. Er ist ein Auftrag für Schutz vor Gewalt, für den Ausbau von Bildung und sozialer Infrastruktur, für echte Gleichstellung und für ein Hamburg und eine Stadtgesellschaft, in der Frauen und queere Menschen frei, selbstbestimmt und sicherleben können.
Beschluss:
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte möge beschließen,
1) Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte spricht sich dafür aus, den 8. März – den Weltfrauentag / Internationalen Feministischen Kampftag – als gesetzlichen Feiertag in der Freien und Hansestadt Hamburg einzuführen.
2) Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte empfiehlt der Hamburgischen Bürgerschaft, eine entsprechende Änderung des Hamburgischen Feiertagsgesetzes auf den Weg zu bringen.
3) Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, diesen Beschluss dem Senat der Freien und Hansestadt Hamburg sowie der Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft zu übermitteln.
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