22-2706.1

Denkmalschutz für historische Speicherhäuser in der Hongkongstraße/HafenCity

Mitteilung öffentlich

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21.04.2022
Sachverhalt

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 08.03.2022 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der CDU-, SPD- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-2706 einstimmig anstelle der Bezirksversammlung zugestimmt.

 

Die historischen Speicherhäuser in der Hongkongstraße Nr. 1 – 7 sind – anders als das Welterbe Speicherstadt – Zeitzeugen für das Arbeitsleben im 20. Jahrhundert. Ihre Architektur zeigt, wie in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts Lagerhäuser gebaut worden sind. Dabei ordnen sie sich mit ihren Backsteinfassaden in die Typologie der historischen Speicherstadt ein, greifen diese auf moderne Weise auf und führen sie fort. Die Flaschenzüge an den Häuserfronten sind typisch für das Hafenareal. Einige wenige verbliebene werbliche Außenannoncierungen an diesen Lagerhäusern unterstreichen den historischen Charakter. Treppenhäuser weisen typische Fliesenmosaike auf.

Die Speicherhäuser in der Hongkongstraße sind die letzten ihrer Art in der mit modernen Bauten verdichteten HafenCity. Sie bilden die Brücke zwischen der historischen und inzwischen zum Welterbe ernannten Speicherstadt vom Beginn des 20. Jahrhunderts und der heutigen modernen HafenCity.

 

Noch heute sind in diesen Häusern zahlreiche klein- und mittelständische Firmen mit Verkaufs-, Büro- und Lagerräumen angesiedelt. Sie sorgen für Urbanität und einen verträglichen Nutzungsmix aus Wohnen, Arbeiten und Freizeit im Elbtorquartier. Auch ist hier eine wichtige Adresse für kreative Unternehmen entstanden. Die Flächen sind daher gut nachgefragt und verzeichnen keine Leerstände. Dies ist zum einen bedingt durch den besonderen Charme der Gebäude, zum anderen durch die moderaten Mieten, die Neubauprojekte nicht bieten können.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

Der Bezirksamtsleiter möge sich bei den zuständigen Stellen, insbesondere beim Denkmalschutzamt, bei der Behörde für Kultur und Medien sowie der HafenCity Hamburg GmbH dafür einsetzen, dass die historischen Speicherhäuser in der Hongkongstraße 1 – 7 unter Denkmalschutz gestellt werden, um als letzte Zeitzeugen ihrer Epoche für diese Architektur und Nutzungen in der HafenCity erhalten zu werden.

 

Die Behörde für Kultur und Medien nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 01.04.2022 wie folgt Stellung:

 

Die für den Denkmalschutz zuständige Behörde hat den Denkmalvorschlag der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte geprüft und ist zu der Einschätzung gekommen, dass die Bauten Hongkongstraße 1, 3, 5, und 7 leider so stark verändert sind, dass sie nicht mehr Speicher des 20. Jahrhunderts bezeugen und die Kriterien des Hamburgischen Denkmal-schutzgesetzes erfüllen können.

Die Gebäude entstanden zu unterschiedlichen Zeiten am ehemaligen Magdeburgerquai, einer breiten Hauptstraße innerhalb des Freihafengebietes in der Nähe des Zollamtes. Ihr Standort an der Schnittstelle zwischen Magdeburger Hafen im Westen und dem ehemaligen Güter-bahnhof im Osten war außerordentlich vorteilhaft. Die Gebäuderückseiten im Osten bildeten die Grenze zum Freihafen und ersetzten das Zollgitter.

Das Gebäude Hongkongstraße 7 wurde um 1907 als Unterstation Freihafen von den Hamburgischen Electricitäts-Werken (HEW) errichtet. Es wurde 1949 für das Funkzeugamt aus-gebaut, bevor es mindestens seit 1962 von der Deutschen Bundespost als Reinigungsanstalt für Postsäcke diente. 2002 wurde das Gebäude umfassend saniert und umgebaut, die Fassaden umgestaltet und das Innere entkernt. Vor allem die Ostfassade erfuhr mit der großflächigen Öffnung über drei Geschosse mittels eines vorspringenden Glaskubus weitreichende Änderungen.

Im Norden dieses Baus schließen sich unter der heutigen Adresse Hongkongstraße 1, 3 und 5 langgestreckte Lagergebäude an, die die Orient-Kontor Import-Export GmbH Hamburg in drei Bauphasen durch Wayss & Freytag 1962 (Nr. 5), 1966–1967 (Nr. 3) und 1969–1971 (Nr. 1) errichten ließ. Die siebengeschossigen Gebäude wurden als Stahlbetonbauten in Skelettbauweise errichtet und mit roten Backsteinen verblendet. Die von einer leicht nach vorne geneigten Betonschale gerahmten Windenhäuser bilden an der Westfassade architektonisch markante, streng vertikale Zäsuren. Während sich nur die Westfassade der Nr. 1 noch anschaulich erhalten hat, haben die anderen Westansichten der Nrn. 3 und 5 durch verfälschende Dämmung und die gesamte rückwärtige Ostfassade durch neue Öffnungen ihren ursprünglichen Charakter verloren. Zur Erbauungszeit öffnete sich die Rückfassade lediglich in langen, schmalen Bändern aus Glasbausteinen. Dies war nicht nur der Funktion der Gebäude als Speicherbauten geschuldet, wo zum Teil lichtempfindliche Importgüter langfristig gelagert wurden, sondern auch den herrschenden Zollvorschriften, die fest eingemauerte Glasbausteine wegen der unmittelbar am Gebäude verlaufenden Zollgrenze verlangten. 1998 wurden die schmalen Glasbausteinbänder sukzessive durch große Fenster ersetzt. Weder die Fenstergröße noch die Länge der rhythmisierten Fensterbänder nehmen bauzeitliche Motive auf.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.