22-2034.2

Das StoP Projekt "Stadtteile ohne Partnergewalt" Wilhelmsburg-Reiherstieg und auf der Horner Geest in eine Regelfinanzierung überführen

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 16.09.2021 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 3.31

Sachverhalt

Der Ausschuss für Sozialraumentwicklung hat in seiner Sitzung am 10.06.2021 dem Antrag der Fraktion DIE LINKE, der GRÜNE-, SPD-, CDU- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-2034 in der nachfolgend aufgeführten Fassung einstimmig - bei Enthaltung der AfD-Fraktion - zugestimmt.

Die Bezirksversammlung hat diesen Beschluss in ihrer Sitzung am 17.06.2021 bestätigt.

 

 

Sachverhalt: Die Zahl der Opfer von Partnerschaftsgewalt erreichte laut Kriminalstatistik der Polizei Hamburg 2020 ihren höchsten Stand seit zehn Jahren und die Zahl der Vergewaltigungen, Nötigungen und sexuellen Übergriffe in besonders schwerem Fall stieg um 35,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (ebd.). Die Pandemie generiert Unsicherheit, Zukunftsängste und finanzielle Sorgen, die zu vermehrten Aggressionen und einer Zunahme häuslicher Gewalt führen. Gleichzeitig sind die Möglichkeiten, sich Hilfe im Familien- und Freundeskreis oder bei einer Beratungsstelle zu suchen, durch Kontaktbeschränkungen erschwert oder unzugänglich. Durch die häusliche Isolation steigt also nicht nur der emotionale Druck, sondern auch die Dunkelziffer partnerschaftlicher Gewalt dürfte zugenommen haben. Seit 2019 setzt sich das Projekt „StoP Stadtteile ohne Partnergewalt“ Wilhelmsburg-Reiherstieg und der Horner Geest in vielen Bereichen erfolgreich für die Sensibilisierung der Bevölkerung gegenüber Partnergewalt ein, indem es über die Gewaltproblematik aufklärt und durch das Angebot der Gruppenarbeit nachbarschaftliche Hilfsstrukturen etabliert. Die finanzielle Situation des Projekts, das derzeit wichtiger denn je ist, ist jedoch prekär, hat keine Planungssicherheit und benötigt daher jetzt endlich eine Ausfinanzierung und Regelhaftigkeit. Siehe dazu auch den Koalitionsvertrag von SPD / Grüne zur Bürgerschaft, Juni 2020, S. 129. Das bisherige Versäumnis einer Regelfinanzierung von Projekten wie dem StoP-Projekt in Hamburg Wilhelmsburg, der Horner Geest und anderen StoP Projekten in ganz Hamburg tritt nun deutlicher zum Vorschein. Mit einer halben Stelle, die zudem befristet ist, ist das Projekt personell unzureichend aufgestellt. Zurzeit gibt es eine Zusage über 20.000 € pro Jahr für die anteilige Finanzierung einer halben Stelle jeweils in den Stadtteilen für die Projektleiterin und Verantwortliche der Nachbarschaftsgruppe bis Ende 2022 von der BAGSFI (Sozialbehörde). Dieses Geld wird an den Bezirk-Mitte gegeben, der wiederum 15.000 € der Projektkosten übernehmen und hinzugeben wollte. Weitere 5.000 € hat der Träger über Spenden akquiriert. Formal hatte der Träger in Absprache mit Bezirk und Sozialbehörde einen Antrag über die 35.000 € beim Quartiersfonds gestellt. Die 15.000 € wurden vom Quartierfonds im Oktober 2020 bewilligt (siehe Drucksache 22-1383). Ende 2020 bekam er dann jedoch einen Zuwendungsbescheid über 20.000 (die von der Sozialbehörde zugesagten Mittel) mit dem Hinweis, dass nur 75 % davon sicher zugewendet werden, da die restlichen 25 % widerrufen werden können und nur vorbehaltlich der Feststellung des Haushaltplans 2021 sind. StoP in der Horner Geest hat 35.330,48€ vom Quartiersfond beantragt und 9.000€ zugesagt bekommen und dazu Aufstockung in Höhe von 20.000€ von der Sozialbehörde erhalten.

Aufgrund der Befristungen für jeweils nur ein Jahr bzw. zwei Jahre, der Differenz zwischen bewilligten und tatsächlich zugewendeten Mitteln entsteht eine große Planungsunsicherheit. Kontinuierliche Arbeit insbesondere Beziehungsarbeit (Hauptgelingensfaktor der Sozialen Arbeit wie Studien immer wieder belegen) wird erschwert und einige Teile für Gemeinwesenarbeit finden nicht einmal den Weg in die Projektierung. Um häusliche Gewalt zu reduzieren muss das Projekt mit Frauen arbeiten (statisch sind die meisten Opfer Frauen), mit und an Männern arbeiten (statisch sind die meisten Täter Männer) und auch mit Kindern und Jugendlichen arbeiten (die beides sein können Opfer und Täter). Um professionelle Mindeststandards zu erfüllen und den Bedarf an Gemeinwesenarbeit leisten zu können, muss die Projektarbeit eine langfristige Perspektive bekommen und in eine Regelfinanzierung für beide Standorte überführt werden! Aerdem müssen Mittel für die Arbeit mit Männern und Jungen bereitgestellt werden, die es dem Projekt ermöglichen, bereits vor den Taten aktiv präventiv vorgehen zu können.

 

Der Ausschuss für Sozialraumentwicklung möge beschließen:

 

1. Der Ausschuss für Sozialraumentwicklung der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte setzt sich weiter für die StoP Projekte Wilhelmsburg-Reiherstieg und der Horner Geest ein und bekräftigt die Notwendigkeit der Projekte für die Gemeinwesenarbeit.

2. Die zuständige Fachabteilung des Bezirksamtes wird gebeten mit der BAGSFI Kontakt aufzunehmen, um zu prüfen wie die von der BAGSFI befristete Zusage einer teilweisen Finanzierung bis Ende 2022 in eine finanzierte 0,5 VZÄ Personalstelle der StoP Projekte Wilhelmsburg-Reiherstieg und der Horner Geest ab der zweiten Hälfte 2021 für beide Projekte eine unbefristete Finanzierung jeweils einer halben Stelle umgewandelt werden kann.

3. Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, je eine dauerhafte halbe Stelle für die Männerarbeit und geschlechtsspezifische Arbeit zu schaffen.

 

 

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 05.07.2021 wie folgt Stellung:

 

Die Sozialbehörde beteiligt sich weiterhin an der Finanzierung der StoP-Projekte auf der Horner Geest sowie im Reiherstiegviertel in Wilhelmsburg jeweils jährlich mit einem zweckgebundenen Festbetrag in Höhe von 20.000 €.

Dieses geschieht im Wege der Übertragung zur Fremdbewirtschaftung auf das Bezirksamt Hamburg Mitte. Diese Mittel wurden im Doppelhaushalt 2021/2022 in Höhe von je 20.000 € p.a. pro StoP-Projekt auf den Bezirk übertragen. Folglich liegt es in der Verantwortung des zuständigen Bezirksamts Mitte zu entscheiden, wie der Festbetrag für welche Ressourcen im Projekt zweckgebunden eingesetzt wird.

Eine Erhöhung des Festbetragszuschusses und eine Ausweitung auf weitere Stadtteile sind im Doppelhaushalt 2021/2022 der Sozialbehörde vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Haushaltslage nicht möglich.

Überdies erfolgt eine Mitfinanzierung der StoP-Projekte auf der Horner Geest sowie im Reiherstiegviertel in Wilhelmsburg durch das zuständige Bezirksamt Hamburg Mitte: 

Nach Auskunft des Bezirksamtes Mitte vom 12. Mai 2021 werden beide StoP-Projekte im Jahr 2021 aus dem bezirklichen Quartiersfonds finanziert: Das StoP-Projekt in Horn aus dem Quartierfonds (QF) 65/2021 in Höhe von 9.000,00 € und das StoP-Projekt im Reiherstiegviertel in aus dem QF 44/2021 in Höhe von 14.724,00 €.

 

Das Bezirksamt teilt zu dem Beschluss Folgendes mit:

 

Die Kontaktaufnahme zur Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration zum Zwecke einer Überführung in Regelfinanzierung hat ergeben, dass das Referat Opferschutz ( AI 23) die StoP-Projekte in Horn und am Reiherstiegviertel, mit einen Sockelbetrag im Doppelhaushalt 2021/2022 in Höhe von 20.000.- € pro Jahr fördern wird. Dies erfolgt - wie in den letzten beiden Doppelhaushalten - im Rahmen der zweckgebundenen Übertragung der Mittel zur Fremdbewirtschaftung.

Diese finanzielle Förderung deckt leider nur einen Teil der Projektkosten und ermöglicht nicht die Finanzierung einer jeweils halben Stelle. Eine auskömmliche Kofinanzierung seitens des Bezirks ist hierzu erforderlich. Bedauerlicherweise verfügt das Fachamt Sozialraummanagement des Bezirksamt Hamburg-Mitte nicht über die notwendigen Ressourcen, um das Projekt regelhaft finanziell unterstützen zu können.

 

Verbleibende Möglichkeit ist die jährliche Beantragung der über die 20.000,- € hinausgehenden Projektkosten durch den Projektträger über den Quartiersfonds Hamburg Mitte.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.