22-1829.2

Covid-19-Pandemie - Stellungnahme der AG § 78 SGB VIII OKJA zu Test- und Impfreihenfolge, hier: Beschluss des Hauptausschusses gem. § 15 Abs. 3 BezVG

Mitteilung öffentlich

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22.04.2021
Sachverhalt

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 22.03.2021 den nachfolgend aufgeführten Antrag formuliert und als Drs. Nr. 22-1829 einstimmig beschlossen.

Der Hauptausschuss hat diesen Beschluss in seiner Sitzung am 06.04.2021 einstimmig - bei Enthaltung der AfD-Fraktion - anstelle der Bezirksversammlung bestätigt.

 

Der Jugendhilfeausschuss schließt sich der Stellungnahme der AG § 78 SGB VIII OKJA/Jugendsozialarbeit (siehe Anlage) ausdrücklich an und fordert darüber hinaus, alle Mitarbeitenden von öffentlichen und freien Trägern in der Jugendhilfe gleichberechtigt beim Impfschutz zu berücksichtigen. Damit wird ein Beitrag geleistet, den Arbeitsschutz zu gewährleisten sowie die Arbeit sicherzustellen. Zudem würde man den Mitarbeiter*innen eine Wertschätzung für ihren Einsatz entgegenbringen. Aus Sicht des Jugendhilfeausschusses ist diese Arbeit als gleichwertig zur Arbeit von Erzieher*innen und Lehrkräften einzustufen. Insbesondere sollten die Mitarbeiter*innen in der aufsuchenden Arbeit und mit Präsenzkontakten berücksichtigt werden.

 

Der Jugendhilfeausschuss Hamburg-Mitte möge beschließen,

 

-          das Anliegen zu unterstützen, dass die Mitarbeiter*innen der Jugendhilfe (OKJA, Familienförderung, SAJF) in der Impfreihenfolge und der Anwendung von Schnelltests mit dem Personal in Kitas und Schule gleichgesetzt werden,
 

-          die Stellungnahme der Mitglieder der AG § 78 OKJA/JSA zusammen mit den ergänzenden Hinweisen des Jugendhilfeausschusses an die Sozialbehörde Hamburg weiterzuleiten

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

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