22-1829.3

Covid-19-Pandemie - Stellungnahme der AG § 78 SGB VIII OKJA zu Test- und Impfreihenfolge

Mitteilung öffentlich

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20.05.2021
Sachverhalt

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 22.03.2021 den nachfolgend aufgeführten Antrag formuliert und als Drs. Nr. 22-1829 einstimmig beschlossen.

Der Hauptausschuss hat diesen Beschluss in seiner Sitzung am 06.04.2021 einstimmig - bei Enthaltung der AfD-Fraktion - anstelle der Bezirksversammlung bestätigt.

 

Der Jugendhilfeausschuss schließt sich der Stellungnahme der AG § 78 SGB VIII OKJA/Jugendsozialarbeit (siehe Anlage) ausdrücklich an und fordert darüber hinaus, alle Mitarbeitenden von öffentlichen und freien Trägern in der Jugendhilfe gleichberechtigt beim Impfschutz zu berücksichtigen. Damit wird ein Beitrag geleistet, den Arbeitsschutz zu gewährleisten sowie die Arbeit sicherzustellen. Zudem würde man den Mitarbeiter*innen eine Wertschätzung für ihren Einsatz entgegenbringen. Aus Sicht des Jugendhilfeausschusses ist diese Arbeit als gleichwertig zur Arbeit von Erzieher*innen und Lehrkräften einzustufen. Insbesondere sollten die Mitarbeiter*innen in der aufsuchenden Arbeit und mit Präsenzkontakten berücksichtigt werden.

 

Der Jugendhilfeausschuss Hamburg-Mitte möge beschließen,

 

-          das Anliegen zu unterstützen, dass die Mitarbeiter*innen der Jugendhilfe (OKJA, Familienförderung, SAJF) in der Impfreihenfolge und der Anwendung von Schnelltests mit dem Personal in Kitas und Schule gleichgesetzt werden,
 

-          die Stellungnahme der Mitglieder der AG § 78 OKJA/JSA zusammen mit den ergänzenden Hinweisen des Jugendhilfeausschusses an die Sozialbehörde Hamburg weiterzuleiten

 

 

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 06.05.2021 wie folgt Stellung:

 

Angesichts begrenzter Produktionskapazitäten und zunächst nur in geringem Umfang verfügbarer Impfstoffmengen war die Aufstellung einer in mehreren Stufen angelegten Impfreihenfolge unerlässlich, die sich an Kriterien wie Vulnerabilität und Infektionsrisiko der jeweiligen Personen- und Berufsgruppen ausrichtet. Auf diese Weise soll eine möglichst gerechte und bedarfsangemessene Versorgung mit Impfstoff gewährleistet werden. Dieser Zielsetzung folgt auch die Einteilung der zu impfenden Personen in verschiedene Prioritätsgruppen entsprechend der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) vom 14.01.2021 (Epidemiologisches Bulletin 2/2021 (rki.de), S. 4) sowie gemäß § 1 Abs. 1 und 2 der Coronavirus-Impfverordnung (ImpfVO), in der aktuellen Fassung erlassen durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 31.03.2021 (siehe CoronaImpfV_BAnz_AT_01.04.2021_V1.pdf (bundesgesundheitsministerium.de)).

 

Nachdem bereits mit Pressemitteilung vom 12.04.2021 die Prioritätsgruppe 2 gemäß § 3 ImpfVO vollständig zur Impfung aufgerufen werden konnte (siehe: Prioritätsgruppe 2 vollständig aufgerufen – Schutzimpfungen mit hoher Priorität für alle ab 70 Jahren, Vorerkrankte und weitere Personengruppen - hamburg.de), ist seit 26.04.2021 auch ein Teilbereich der Prioritätsgruppe 3 als impfberechtigt freigegeben. Davon erfasst ist die Gruppe derjenigen Personen, die im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 8 ImpfVO in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe sowie in weiterführenden und beruflichen Schulen tätig sind (siehe: https://www.hamburg.de/corona-impfung/). Da mit der Freigabe für diese Berufsgruppe eine Berücksichtigung der besonderen, von vielfältigen zwischenmenschlichen Kontakten geprägten Arbeitssituation verbunden ist, kann das Anliegen der Bezirksversammlung zumindest für Beschäftigte mit unmittelbarem Personenkontakt als erfüllt angesehen werden.

 

In Bezug auf die Teststrategie im Bereich der Jugendhilfe kann erklärt werden, dass die Ausstattung der regionalen Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Familienförderung und SAJF in der 17. Kalenderwoche angelaufen ist und die überregionalen Angebote in der 18. Kalenderwoche zur Ausstattung vorgesehen sind. Eine Ausnahme bildet hierbei der Bereich der Jugendverbandsarbeit, da nach aktuellem Sachstand die Klärung von logistischen Fragen zur Verteilung der Tests noch nicht abgeschlossen ist. Da die Umsetzung der Teststrategie erst kürzlich angelaufen ist, liegen noch keine konkreten Erfahrungsberichte darüber vor, wie sich der bisherige Ablauf gestaltete oder wie intensiv die bisherige Nutzung ausfiel. Entsprechende Erkenntnisse werden aber in Kürze erwartet.“

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.