21-3643.2.1

Caspar-Voght-Straße für alle Verkehrsteilnehmer freundlicher gestalten

Mitteilung öffentlich

Sachverhalt

 

Der Ausschuss für Verkehr und Umwelt hat in seiner Sitzung am 29.11.2017 dem Antrag der SPD- und GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 21-3643 in der nachfolgend aufgeführten Fassung einstimmig zugestimmt.

Die Bezirksversammlung bestätigt den Beschluss des Ausschusses in ihrer Sitzung am 21.12.2017 und beschließt die zu Grunde liegende Drucksache damit einstimmig.

 

Mit der Drucksache Nr. 21-2333 hat die Koalition am 23.06.2016 bereits versucht, durch die Anordnung

einer Tempo 30 Regelung in der mit Kopfstein gepflasterten Caspar-Voght-Straße in Hamm eine Reduzierung des Lärmpegels zu erreichen. Nach negativem Ergebnis der Prüfung durch die Polizei, hat die

rot-grüne Koalition in der Drucksache Nr. 21-3078 das Bezirksamt dazu aufgefordert, sich an die zuständigen Stellen für die Aufnahme in das Projekt: "Pilotprojekte zur Lärmminderung in den Bezirken" zu wenden.

Für die Caspar-Voght-Straße kann ein solches Projekt die Chance bieten, die Anwohnerinnen und Anwohner von Lärm zu entlasten und gleichzeitig den Charakter des Quartiers zu erhalten sowie der fachlichen Stellungnahme der Polizei Rechnung zu tragen. Kopfsteinpflaster ist aus unserer Sicht genauso stadtteilprägend wie Backsteingebäude und damit schützenswert. Jedoch stellt es für viele Verkehrsteilnehmer eine Belastung dar.

Besonders bei Regen, aber auch an trockenen Tagen ist das Befahren mit Rad auf der hiesigen Straße

unbequem und führt zu einem subjektiven Unsicherheitsbefinden. Dies ist auf eine äußerst grobe Pflasterung sowie auf die gewölbte Straßenoberfläche zurückzuführen. Das hat zur Folge, dass Radfahrer zum

Unmut der Autofahrer mitten auf der Straße fahren. Zudem waren bis vor einem Jahr die Bürgersteige an

der Caspar-Voght-Straße für den Radverkehr freigegeben. Bis heute scheint das für viele Radfahrende

immer noch ein Gewohnheitsrecht zu sein. Der Bürgersteig ist zusätzlich nicht breit genug, um allen Benutzern ausreichend Platz zu bieten, es kommt daher immer wieder zu Konflikten zwischen Autofahrern,

Radfahrern und Fußgängern.

 

Vor diesem Hintergrund möge der Verkehrs- und Umweltausschuss beschließen:

1. Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob und inwiefern ein asphaltierter Fahrradstreifen am

Straßenrand in beiden Fahrtrichtungen umsetzbar ist.

2. Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob mittels Sanierung des Kopfsteinpflasters, zum Beispiel

durch das neue Verlegen oder Abschleifen der Pflastersteine, ausreichend Verkehrssicherheit

hergestellt werden kann.

3. Ferner wird das Bezirksamt gebeten, die Einführung von Tempo 30 Zone bzw. Anordnung nach

neuer Rechtslage (z. B. Änderung StVo § 45) zu prüfen und ggf. - wie in Drs. 21-3078.2 beschrie-

ben - notwendige bauliche Veränderungen (Mindestmaßnahmen) für dessen Einführung zu benennen.

4. Das Bezirksamt wird gebeten, die Kosten für die möglichen Varianten mitzuteilen.

5. Das Bezirksamt wird gebeten, die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation und die Behörde

für Inneres und Sport in die Prüfung mit einzubeziehen.

6. Das Bezirksamt wird gebeten, die Ergebnisse dem Ausschuss für Verkehr und Umwelt vorzustellen.

 

 

Die Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde / Polizeikommissariat 41 zu Ziffer 3 hat der Ausschuss in seiner Sitzung am 04.04.2018 zur Kenntnis genommen.

 

Das Bezirksamt teilt zum Beschluss folgendes mit:

 

  1. Ein asphaltierter Streifen ist in bestehendem Großpflaster nur schwer herzustellen. Wird das vorhandene Großpflaster entnommen, zerstört man den Verbund des Pflasters und der Rest der Fahrbahn liegt nicht mehr stabil. Eine Deckschicht nur teilweise Aufbringen führt hingegen zu einer Kante im Fahrbahnbereich (Sturzgefahr), da der Asphalt nicht auf „Null“ auslaufen kann. Die möglichen alternativen baulichen Lösungen müssten eingehend geprüft werden (s.a. 4.)
  2. Das Großpflaster auszubauen, zu schleifen und wieder einzubauen ist ein äerst teures Verfahren und daher wirtschaftlich nicht sinnvoll umsetzbar
  3. Die zuständige Fachbehörde erarbeitet derzeit behördenübergreifend die Grundlagen für eine Fortschreibung der bestehenden Fachanweisung und einheitliche Handhabung der Neuregelungen der StVO in Hamburg. Hierbei soll an die seit 1994 in Hamburg bewährte Praxis und an Kriterien der Anordnung von Tempo-30-Strecken vor Schulen angeknüpft und diese sollen auf weitere sensible Einrichtungen im Sinne der StVO-Novelle ausgedehnt werden. Die Umsetzung soll zudem den vielfältigen Herausforderungen in Bezug auf die Verkehrssicherheit und die verkehrlichen Grundfunktionen in einer Millionenmetropole wie Hamburg gleichermaßen Rechnung tragen. Prüfungen solcher Strecken sollen daher erst nach Fertigstellung der Neuregelungen erfolgen.
  4. Das Sachgebiet Radverkehr ist im Rahmen des Bündnisses für den Radverkehr prioritär mit der Herstellung der Velorouten ausgelastet. Arbeiten für bezirkliche Radverkehrsverbindungen können aufgrund der vorhandenen Kapazitäten erst nach 2020 wieder bearbeitet werden.
  5. Die Fachbehörden werden grundsätzlich in Prüfungen zu Tempo 30 Zonen oder Strecken einbezogen (s.a. 3.).

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.