22-0018.1

Busverkehr im Bäckerbreitergang unterbinden - Sicherheit in Spielstraße herstellen

Mitteilung öffentlich

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24.09.2019
19.09.2019
Sachverhalt

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 02.07.2019 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 22-0018 einstimmig anstelle der Bezirksversammlung zugestimmt.

 

Mitten in der Hamburger Innenstadt, zwischen Dragonerstall/Valentinskamp und Kaiser-Wilhelm-Straße verläuft der Bäckerbreitergang. In der schmalen Gasse befinden sich denkmalgeschützte und aufwendig restaurierte Fachwerkhäuser, die typisch sind für das Gängeviertel. Sie entstanden im 18. und 19. Jahrhundert als Wohnquartiere und werden auch heute noch von Familien mit Kindern bewohnt. 

Seit Beginn 2019 fährt regelmäßig ein „historischer“ Doppeldecker-Stadtrundfahrtbus (WL- HS 8 H) durch den Teil des Bäckerbreitergangs, aus Richtung Dragonerstall/Valentinskamp kommend zur Kaiser-Wilhelm-Straße, was für die Anwohner*innen eine unzumutbare Belastung darstellt.

Die Anwohner*innen des Bäckerbreitengangs sind beunruhigt, da deren Wohnungstüren zum Teil nur einen 25cm Abstand zur Straße haben, bzw. nur drei Stufen vom Haus direkt auf der Straße führen. Außerdem wird die Spielstraße Bäckerbreitergang von den dort wohnhaften Kindern genutzt. Zum Selbstverständnis der Anwohner*innen zählt es, in ihrer Nachbarschaft die Haustüren offen zu lassen, damit die Kinder von Haus zu Haus rennen können. Untern den Anwohner*innen besteht die berechtigte Sorge, dass ein Unfall mit einem großen Bus jederzeit eintreten kann, unabhängig von der Fahrtgeschwindigkeit des Busses. Hinzu kommt die Lärm- und Abgasbelastung der alten Busse, denen die Anwohner*innen des Bäckerbreitergangs unmittelbar ausgesetzt sind.

Im Zuge der Umbauarbeiten des Axel-Springer Komplexes wurden die Einfahrtssperren des Bäckerbreitergangs entfernt und nicht wiederaufgebaut. Die Straße ist nur für Anlieger*innen freigegeben, dies sollte sich auch baulich wieder zeigen. Es wird vorgeschlagen eine Einfahrtssperre einzurichten, die z.B. mit einem Dreikantverschluß auch von Rettungsfahrzeugen geöffnet werden kann.

 

Der Hauptausschuss möge beschließen,

1. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Erlaubnis der Durchfahrt von Touristenbussen durch den Bäckerbreitergang sofort zurückgenommen wird.

2. Die Bezirksverwaltung wird gebeten, die Wiedereinrichtung von Einfahrtssperren in den nördlichen Bäckerbreitergang an den Kreuzungen Bäckerbreitergang/Kaiser-Wilhelm-Straße und Bäckerbreitergang/ Valentinskamp zu prüfen und im Rahmen dieser Prüfung auch weitere Planungen für die Neustadt, vorrangig das Fußverkehrskonzept, zu beachten.

 

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 18.07.2019 wie folgt Stellung:

Die Genehmigungsbehörde für Verkehre nach dem Personenbeförderungsgesetz in der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) hat den im Beschluss der Bezirksversammlung geschilderten Sachverhalt geprüft und teilt hierzu Folgendes mit:

 

In den von der BWVI erteilten Genehmigungen für Stadtrundfahrten im Linienverkehr ist nicht vorgesehen, dass der Bäckerbreitergang befahren wird. Vielmehr ist die Straße nach Auskunft des Verkehrsunternehmens, das den Bus mit dem im Beschluss genannten Kennzeichen betreibt, in der Vergangenheit im Gelegenheitsverkehr benutzt worden. Das Unternehmen hat mitgeteilt, dass der Bäckerbreitergang inzwischen nicht mehr von Bussen im Gelegenheitsverkehr befahren wird.

 

Die Genehmigung zum Gelegenheitsverkehr umfasst keine bestimmten Linienwege, sodass die Genehmigungsbehörde keine Befugnis hat, die Benutzung bestimmter Straßen vorzuschreiben bzw. zu untersagen. Vielmehr richtet sich im Gelegenheitsverkehr die Nutzung von Straßen, die für den öffentlichen Verkehr gewidmet sind, allein nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung.

 

Dem Bezirksamt Hamburg-Mitte wird daher vorgeschlagen, mit der als Straßenverkehrsbehörde zuständigen Behörde für Inneres und Sport Möglichkeiten zu klären, wie die Nutzung des Bäckerbreitergangs durch Busse oder andere große Fahrzeuge mit geeigneten Verkehrsregelungen bzw. entsprechende bauliche Maßnahmen auch für die Zukunft eingeschränkt werden kann.

 

Das Bezirksamt teilt zu dem Beschluss Folgendes mit:

Der Bäckerbreitergang ist zwischen den Straßen Valentinskamp und Kaiser-Wilhelm-Straße als verkehrsberuhigter Bereich mit Einbahnstraßenregelung (Fahrtrichtung in Richtung Kaiser-Wilhelm-Straße) ausgebildet. Entgegen den Ausführungen in der Drucksache 22-0018 ist er derzeit jedoch nicht nur für den Anliegerverkehr freigegeben. Eine den öffentlichen Verkehr dementsprechend einschränkende Beschilderung ist hier im Moment nicht vorhanden, so dass die Straße derzeit von allen Verkehrsteilnehmern in Fahrtrichtung legal durchfahren werden kann.

Um aufgrund des kleinräumigen Straßenquerschnitts den Sicherheitsbedenken der Anwohner zu begegnen, schlägt das Bezirksamt vor, dass die Polizei hier eine entsprechende einschränkende Beschilderung anordnet (z.B. VZ 250 i.V.m. VZ 1020-12). Das Bezirksamt würde sich dann um die Aufstellung der seitens der Polizei angeordneten Beschilderung kümmern.

 

Die Stellungnahme des Bezirksamtes wurde der Behörde für Inneres und Sport vorab übermittelt.

 

Die Behörde für Inneres und Sport / Polizei / Verkehrsdirektion nimmt zu dem Beschluss im Einvernehmen mit dem örtlich zuständigen Polizeikommissariat (PK) 14 mit Schreiben vom 23.08.2019 (eingegangen 09.09.2019) wie folgt Stellung:

Nach hiesigem Kenntnisstand findet in der Straße Bäckerbreitergang kein Busverkehr mehr statt. Unterstützt wird diese Annahme durch mehrere Ortsbesichtigungen und die von der BWVI gemachten Äußerungen.

Die Straße Bäckerbreitergang ist als Einbahnstraße (VZ 220 StVO) vom Valentinskamp in Richtung Kaiser-Wilhelm-Straße und zusätzlich als verkehrsberuhigter Bereich (VZ 325.1 StVO) ausgeschildert. Damit sind zwar bestimmte Verhaltensvorschriften verbunden, sie ist aber keineswegs nur für Anlieger befahrbar, sondern dem Verkehr vollumfänglich gewidmet.

Sicherheitsdefizite sind nicht erkennbar. Man kann sich in der Straße sowohl auf der mit Kopfsteinpflaster ausgestatteten Fahrbahn als auch auf dem Gehweg sicher, ungezwungen und frei bewegen.

Aktuell wird keine Notwendigkeit gesehen, Maßnahmen zu treffen, die Straße für den allgemeinen Verkehr zu sperren. Einer ganzheitlichen Planung wird sich aber weder die Verkehrsdirektion noch das zuständige PK 14 verschließen.

 

 

Die Bezirksversammlung hat die aufgeführten Stellungnahmen in ihrer Sitzung am 19.09.2019 zur Kenntnis genommen und um Abgabe der Mitteilung in den Cityausschuss gebeten.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.