Der Stadtteilbeirat St. Georg hat in seiner 76. Sitzung am 30. November 2022 folgenden Beschluss gefasst:
Der Eigentümer des Wohngebäudes in der Brennerstraße 80/82 hat einen Antrag auf Abbruchgenehmigung an das Bezirksamt Hamburg-Mitte eingereicht. Mit der Begründung der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit, müsse der Abbruchantrag laut Bezirksamt Hamburg-Mitte zeitnah genehmigt werden.
Der Stadtteilbeirat St. Georg möge daher beschließen:
- Der Stadtteilbeirat St. Georg spricht sich gegen den Abriss des Wohngebäudes in der Brennerstraße 80/82 und damit gleichzeitig gegen den Wegfall günstigen Wohnraums in St. Georg aus und verweist dabei insbesondere auf die hier gültige Soziale Erhaltensverordnung, die gerade dem Schutz der bestehenden Bevölkerungsmischung dienen soll.
- Der Stadtteilbeirat fordert die sofortige Offenlegung der vorliegenden Gutachten, die zum Gebäude und seiner Substanz erarbeitet wurden und wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Instandsetzung des Gebäudes festgestellt haben sollen.
- Sollte es zu einem Abriss des genannten Gebäudes kommen, wird das Bezirksamt Hamburg-Mitte aufgefordert, den Eigentümer zu verpflichten, rechtzeitig Ersatzwohnraum zu bieten und im Neubau einen Wiedereinzug zu vergleichbaren Mietpreisen zu garantieren.
- Der Stadtteilbeirat fordert zudem die Prüfung, dass die Stadt Hamburg das betreffende Gebäude günstig erwirbt, um es anschließend zu sanieren und ggfs. Sozialwohnungen daraus zu machen.
ABSTIMMUNG
Meinungsbild Plenum*:
Ja: 22 Nein: 0 Enthaltung: 0
Votum Stadtteilbeirat:
Ja: 6 Nein: 0 Enthaltung: 0
Der Antrag ist einstimmig angenommen.
*Im Plenum sind rund 35 Personen anwesend