BOOT e.V. unterstützen - Ertüchtigung des neuen Grundstücks an der Bille ermöglichen und die Stadtteilkultur im Osterbrook stärken
Der Ausschuss für Sozialraumentwicklung hat in seiner Sitzung am 02.02.2023 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der CDU-, SPD- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-3572 einstimmig zugestimmt.
Die Nachbarschaftsinitiative BOOT e.V. leistet seit 2016 großartige Arbeit für alle Anwohnerinnen und Anwohner im Osterbrook und südlichen Hamm. Durch ihre regelmäßigen Events und Angebote wie beispielsweise dem Osterbrooklyn-Festival oder dem BOOTsWagen-Café haben sie inzwischen Strahlwirkung in den ganzen Stadtteil und darüber hinaus.
Seit Beginn ihres Wirkens versucht der Verein eine Zugangsmöglichkeit zum Wasser zu realisieren und die wunderschöne Lage des Osterbrook-Viertels für Anwohnerinnen und Anwohner auch nutzbar zu machen. Der Verein hat nun ein Wassergrundstück der Stadt, direkt am Osterbrookplatz, für zunächst drei Jahre (bis Ende 2025) zur Nutzung erhalten. Um auf diesem Grundstück die Angebote und Veranstaltungen des BOOT durchführen zu können, muss der Verein das Grundstück ertüchtigen und braucht eine Grundausstattung. Insbesondere muss das unbebaute und verwilderte Gelände als solches ertüchtigt- und eine Basis-Infrastruktur mit Strom und Wasserversorgung hergestellt werden. Der Verein braucht zudem ein Veranstaltungszelt sowie Lagermöglichkeiten, in Form von Containern und es fehlt an Beleuchtung, Sitzmöglichkeiten und WC-Anlagen.
Für den Stadtteil Hamm und insbesondere für den Osterbrook ist es ein enormer Gewinn, dass der Verein nun sein Angebot ausweiten sowie verstetigen kann und zukünftig an fester Stelle für alle Hammerinnen und Hammer zu finden sein wird. Ein niedrigschwelliges, kulturelles und sportliches Angebot an dieser exponierten Lage ist für den Osterbrook und den Nachbarschaftszusammenhalt ein sehr gutes und wünschenswertes Projekt.
Der Ausschuss für Sozialraumentwicklung möge beschließen,
Das Bezirksamt bittet darum, die in den Punkten 1 und 2 aufgeführten Finanzierungen dahingehend zu konkretisieren, dass die in Punkt 1 aufgeführte Finanzierung in Höhe von bis zu 40.000,00 € aus dem Förderfonds Bezirke investiv und die in Punkt 2 aufgeführte Finanzierung in Höhe von bis zu 10.000,00 € aus dem Förderfonds Bezirke konsumtiv erfolgt.
Die Bezirksversammlung wird um Bestätigung des Beschlusses gebeten mit der Konkretisierung, dass die Finanzierung zu Punkt 1 aus dem Förderfonds Bezirke investiv und die Finanzierung zu Punkt 2 aus dem Förderfonds Bezirke konsumtiv erfolgt.