Bezirksversammlungen an der Evaluation des Bezirksverwaltungsgesetzes beteiligen
Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.09.2021 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-, CDU-, FDP- und GRÜNE-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE Drs. Nr. 22-2282 einstimmig zugestimmt.
Die Hamburgische Bürgerschaft hat am 27.01.2021 über ein Zweites Gesetz zur Erleichterung der bezirklichen Gremienarbeit anlässlich der COVID-19-Pandemie Beschluss gefasst. Diese Gesetzesänderungen sollen zudem evaluiert werden.
Die zuständige Bezirksaufsichtsbehörde hat zwischenzeitlich mit der Evaluation der Gesetzesänderungen begonnen, hierbei aber bisher nur die Bezirksämter befragt, nicht aber die Bezirksversammlungen, die von den Regelungen des Gesetzes überwiegend betroffen sind.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen,
Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 27.10.2021 wie folgt Stellung:
Zu 1.:
Das Bezirksamt Hamburg-Nord arbeitet an der Bereitstellung einer geeigneten Software.
Zu 2.:
Am 05.08.21 forderte die BWFGB die Bezirksämter auf, ihr über die Anwendung des § 13 Absätze 3 bis 5 BezVG und die damit gemachten Erfahrungen berichten. Über die Einbindung der Bezirksversammlungen bzw. ihrer Vorsitzenden wurde vor Ort entschieden. Die Abfrageergebnisse wurden der Präsidentin der Bürgerschaft mit Schreiben vom 28.09.21 übermittelt.
Die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte teilt zusätzlich mit, dass die Evaluationsabfrage von August 2021 im Sinne des bereits erfolgten Beschlusses 22-1793 BV digital - Dauerhafte Strukturen für digitale Arbeit in der Bezirksversammlung (Antrag der FDP-, SPD- und CDU-Fraktion) beantwortet wurde.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.