22-3055.3

Bewohnerparkzone für die Veddel prüfen

Mitteilung öffentlich

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27.09.2022
Sachverhalt

Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel hat in seiner Sitzung am 28.06.2022 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-3055 einstimmig zugestimmt.

Der Hauptausschuss hat diesen Beschluss in seiner Sitzung am 05.07.2022 anstelle der Bezirksversammlung bestätigt.

 

 

Die Veddel ist ein stark verdichteter Stadtteil, in dem viele Anwohner:innen auf ihr KFZ angewiesen sind. Es besteht ein generell hoher Parkdruck. U.a. resultiert dieser daraus, dass nahezu keine privaten Stellflächen für die KFZ der Bewohner:innen vorhanden sind. Ausweichmöglichkeiten in angrenzende Regionen bestehen aufgrund der Insellage des Stadtteils ebenfalls nicht.

Durch die Herstellung der Veloroute 10 sind zusätzlich Abstellflächen für KFZ zugunsten von Fahrradbügeln entfallen, so z.B. in der Veddeler Brückenstraße. Hinzu kommt eine hohe Frequentierung der Veddel durch Bewohner:innen anderer Stadtteile, die hier z.B. Cafés aufsuchen. Auch dient die Veddel aufgrund ihrer Innenstadtnähe als gerne genutzter Standort für Pendler:innen, die hier das Auto abstellen und mit den öffentlichen Verkehrsmitteln in Richtung Innenstadt weiterfahren.

Besonders vom hohen Parkdruck betroffen sind die gesamte Veddeler Brückenstraße sowie die Slomanstraße.

Zusammengenommen ist die Parkraumsituation im Stadtteil aktuell nicht tragbar – viele Anwohner:innen, die auf ihr Auto angewiesen sind, haben sich bei der örtlichen Politik beschwert. Die Prüfung der Neuordnung der Situation, für die die Einrichtung einer Bewohnerparkzone eine Möglichkeit darstellen kann, trägt diesem Umstand Rechnung.

Um die Akzeptanz bei den Anwohner:innen zu steigern und sie bei der etwaigen Einrichtung einer Bewohnerparkzone von vorherein mitzunehmen, sollen bei der Prüfung der  auch analoge und mehrsprachige Befragungsmethoden eingesetzt werden.

 

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Wilhelmsburg / Veddel beschließen:

1. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten sich an geeigneter Stelle dafür einzusetzen,

          die Einrichtung einer Bewohnerparkzone für den Wohnstadtteil Veddel prüfen zu lassen

          im Prüfprozess eine umfängliche Beteiligung der Anwohner:innen – auch durch analoge und mehrsprachige Befragungen und Informationsweitergabe – sicherzustellen.

2. Der Regionalausschuss Wilhelmsburg / Veddel wird über das Ergebnis der Bemühungen informiert.

 

 

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 23.08.2022 wie folgt Stellung:

 

Der Senat weitet aktuell das Bewohnerparken aus. Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) ist seit dem Jahr 2015 für diese Aufgabe verantwortlich.

 

Die Reihenfolge, nach der durch den LBV entsprechende Planungsprozesse begonnen werden, richtet sich nach Erkenntnissen aus der Auswertung von Verkehrs- und Strukturdaten wie vor allem Einwohner:innendichte, Pkw-Besitzquoten, Arbeitnehmer:innen am Arbeitsort, Verdrängungseffekten aus neueingerichteten Bewohnerparkzonen. Ebenso spielen Initiativen aus der Bezirkspolitik und den örtlichen Institutionen bzw. aus der Bewohnerschaft eine wesentliche Rolle.

 

Im Zuge dessen ist zunächst anzumerken, dass die Einrichtung von Sonderparkberechtigungen für Bewohner:innen städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel (Bewohnerparkvorrechte) nach der einschlägigen und verbindlichen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO zu §45 Absatz 1 bis 1e, X) nur dort zulässig ist, wo mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen Parkdrucks die Bewohner:innen des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in fußufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden.

 

Dem liegt zugrunde, dass Stellplätze im öffentlichen Straßenraum dem Grunde nach der Allgemeinheit zur Verfügung stehen und folgerichtig schon deshalb für die Einrichtung von Bewohnerparkgebieten eng gefasste Kriterien anzulegen sind. Dies bedeutet, dass auch in Bewohnerparkzonen nicht 100 % der Stellplätze für Bewohner:innen reserviert werden dürfen. Im Rahmen des Gemeingebrauchs von öffentlichen Straßen muss auch für Ortsfremde das Parken weiterhin möglich sein.

 

Die beschriebene Konkurrenzsituation deckt sich mit den LBV-Erkenntnissen. Der Zeitpunkt zur Einführung des Bewohnerparkens kann jedoch derzeit noch nicht konkreter benannt werden. Aufgrund des notwendigen, sehr aufwändigen bundesrechtlichen Vorgabe sind umfangreiche Untersuchungen erforderlich. Die Bewohnerparkgebiete können daher nur nacheinander eingeführt werden.

 

Sobald die weiteren Planungen für die Einführung des Bewohnerparkens auf der Veddel konkretisiert werden können, wird der LBV den Regionalausschuss Wilhelmsburg / Veddel informieren. Sollte Bewohnerparken rechtlich möglich sein, wird der LBV die Bewohner:innen mittels Umfrage einbeziehen. Eine Mehrsprachigkeit ist bei der Umfrage regelhaft nicht vorgesehen. Der LBV wird aber überprüfen, ob und wenn ja wie diesem Hinweis diskriminierungsfrei mit Blick auf die vielen verschiedenen Sprachen entsprochen werden kann.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.