Bewohner*innenparken
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 11.06.2019 dem Antrag der GRÜNE- und SPD-Fraktion Drs. Nr. 21-5334 in der nachfolgend aufgeführten Fassung einstimmig anstelle der Bezirksversammlung zugestimmt.
Im Regionalausschuss Billstedt am 26.03.2019 wurde das neue Parkraumkonzept des LBV vorgestellt, welches auf Antrag des Ausschusses erstellt wurde.
Gemäß dem Antrag im Regionalausschuss sollte geprüft werden, inwieweit im Umkreis des U-Bahnhofes Billstedt/Center Bewohner*innenparken realisierbar wäre.
Aufgrund der Bewirtschaftung des Parkplatzes in der Reclamstraße, hatte es diverse Beschwerden der Bürger*innen gegeben, welche feststellen mussten, dass durch Pendler*innen und Angestellte im Zentrum von Billstedt, die Anwohnerstraßen als kostenloser Parkraum erschlossen worden sind, was für die Bürger*innen in diesen Gebieten eine unzumutbare Situation ergab.
In o.g. Ausschusssitzung erklärte der LBV, dass es eine Anschreibaktion in 8500 Haushalten gegeben habe, die Rückläufe jedoch sehr dürftig gewesen sein sollen. Diese soll unter 3% gewesen sein.
Durch die Politik konnte dem LBV mitgeteilt werden, dass diese Briefe definitiv nicht alle betroffenen Haushalte erreicht haben, da ganze Straßenzüge, die betroffen gewesen sein sollen, solche Post gar nicht erhalten hätte.
Der LBV wurde von Verwaltung und Politik aufgefordert, hier zwingend Nachbesserung zu schaffen, was zugesagt wurde.
Im Beirat Billstedt-Horn am 08.05.2019 stellte der LBV dasselbe Konzept wie am 26.03.2019 erneut vor und erklärte hierzu, dass dieses bereits mit der Politik abgestimmt sei.
Trotz Korrektur durch die anwesende Politik, war der LBV von dem erstellten Konzept als abschließend überzeugt und es sollte in diesem Rahmen noch in 2019 durchgeführt werden.
Ebenfalls wurde erklärt, dass die Parkdauer auf dem Parkplatz Reclamstrasse erhöht werden soll, entgegen der Zusage der Nachbesserung im Zuge der Bürger*innenbefragung und weiterer Politik Beteiligung.
Bezogen auf die Parkdauer steht noch die Entscheidung eines gemeinsamen Antrages aus, in dem bereits gefordert wurde, großen Arbeitgeber*innen eventuell Stellplätze zur Anmietung angeboten werden sollten, wie zB der Polizei oder Post.
Wir beantragen, die Verwaltung möge
Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 03.07.2019 wie folgt Stellung:
„Der LBV hat der Öffentlichkeit die geplante Einführung des Bewohnerparkens bei verschiedenen Gelegenheiten präsentiert.
So wurde der Regionalausschuss am 27.11.2018 umfassend über die Planungen und weiteren Verfahrensschritte informiert. Der aktuelle Sachstand wurde dann dem gleichen Ausschuss in einer ebenfalls öffentlichen Sitzung am 26.03.2019 berichtet.
Ergänzend hierzu wurde am 8. Mai 2019 der Beirat Billstedt-Horn durch einen Vertreter des LBV informiert.
Bei der seitens des LBV durchgeführten, internetbasierten Befragung der Bewohnerinnen und Bewohner handelt es sich um ein neues Beteiligungsformat, welches im Kontext zur Einführung neuer Bewohnerparkgebiete eingeführt wurde.
Anders, als beispielsweise im Planungsrecht, gibt es im Zusammenhang mit straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen wie dem Bewohnerparken keine festgeschriebenen Beteiligungsformate, so dass es sich hier um ein freigewähltes Instrument handelt, um die Bedarfe im Stadtteil zu erheben.
Über die Umfrage in Billstedt konnten 202 Bewohnerinnen und Bewohner einbezogen werden. Verglichen mit der Anzahl der verteilten Flyer ist dies ein niedriger Anteil, allerdings ist für den LBV kein anderes Verfahren erkennbar, welches 200 Bürgerinnen und Bürger aus unterschiedlichen Bereichen und mit einer differenzierten Altersstruktur einbezieht.
Gleichwohl werden seitens des LBV verschiedene Wege geprüft, wie bei künftigen Verfahren eine höhere Beteiligung erreicht werden kann. Dazu kann eine erweiterte Pressearbeit ebenso zählen, wie die Ausgabe von gedruckten Fragebögen etc.
Eine zweite Befragung in Billstedt ist nicht geboten, da aus den vorhandenen Rückmeldungen und den Ausschussberatungen alle wesentlichen Aspekte erkennbar geworden sind. Vor diesem Hintergrund wäre auch eine erneute Vorstellung des Konzeptes nicht zielführend, zumal das Verfahren mittlerweile weit vorangeschritten ist.
Ergänzend der Hinweis, dass eine Vermietung/Reservierung von öffentlichen Parkständen nicht möglich ist. Testweise wird der Parkplatz Reclamstraße jedoch mit einer Höchstparkdauer bis zum Ende der Bewirtschaftungszeit betrieben, sodass gegen Gebühr das Parken auch für Pendler der Post und Polizei möglich ist.“
Um Kenntnisnahme wird gebeten.