Bestand der Cremonbrücke sichern
Letzte Beratung: 05.11.2019 Hauptausschuss Ö 3.1
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 03.09.2019 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der CDU-Fraktion Drs. Nr. 22-0124 mehrheitlich - gegen die Stimmen der SPD-Fraktion - anstelle der Bezirksversammlung zugestimmt.
Die Cremonbrücke, die über die Willy-Brandt-Straße führt und den Hopfenmarkt mit der Holzbrücke und der Deichstraße in Hamburg verbindet, ist vom Abriss bedroht.
Nach der Auffassung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) und dem Oberbaudirektor wird die Fußgängerbrücke als überflüssig angesehen.
Die markante, ehemals strahlend blaue Fußgängerbrücke über die Willy-Brandt-Straße wurde von der direkt neben der Brücke ansässigen damaligen Landeszentralbank gestiftet. Dieses errichtete Gebäude wurde 2006 in die Denkmalliste aufgenommen. Die Cremonbrücke selbst ist nicht unter Denkmalschutz gestellt.
Seit ihrer Einweihung im Jahr 1982 stellt die Cremonbrücke die einzige attraktive Möglichkeit dar, ohne Ampel die sechsspurige ehemalige Ost-West-Straße vom Hopfenmarkt zur Bundesbank zu queren. 80.000 Fahrzeuge fahren jeden Tag über die Willy-Brandt-Straße, die Straße, die Hamburgs Innenstadt zerschneidet. Eine Möglichkeit für Fußgänger, die sechsspurige Straße zu überqueren, ist die Cremon-Brücke, unabhängig von Ampelschaltungen.
Die Brücke hat sich zudem als beliebter Aussichtspunkt für Touristinnen und Touristen auf die Straße und umliegende Altstadt etabliert. Die Brücke wird in ihrer querenden Funktion gebraucht. Außerdem stellt sie eine der wenigen direkten Verbindungen zwischen der Innenstadt und der HafenCity her. Ihr offensichtlich etwas heruntergekommener Zustand lässt sich mit wenig Aufwand und überschaubarem Sanierungsaufwand ändern. Die Cremonbrücke hat als typischer Bauwerk der achtziger Jahre ihren eigenen Wert und ihre Funktion, als Aussichtsort wie schon jetzt, als architektonische Skulptur, als Zeugnis Hamburger Architekturgeschichte und Ingenieursbauleistung und als Teil des Ensembles „Bundesbank und Brücke“.
Dies vorausgeschickt beschließt der Hauptausschuss anstelle der Bezirksversammlung:
1. Der Bezirksamtsleiter wird angesichts der anstehenden Planungen in der unmittelbaren Nachbarschaft gebeten, sich kurzfristig bei den zuständigen Behörden dafür einzusetzen, dass die Cremonbrücke als stadtbildprägendes Ingenieurbauwerk, fußgängerfreundliche Querung der Ost-West-Achse und direkte Verbindung zwischen der Innenstadt und HafenCity erhalten und saniert wird.
2. Der Hauptausschuss oder der Bauausschuss wird über den Fortgang der Planungen bis Oktober 2019 informiert.
Die nachfolgende Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) vom 16.10.2019 hat die Bezirksversammlung in ihrer Sitzung am 24.10.2019 zur Kenntnis genommen:
„Die Cremonbrücke ist errichtet worden um die verkehrliche Leistungsfähigkeit der damaligen Ost West Straße nicht durch querende Fußgängerströme zu beeinträchtigen. Sie ist nicht barrierefrei. Um eine barrierefreie Querungsmöglichkeit zu schaffen, wurde später parallel zur Brücke eine lichtsignalgesicherte, höhengleiche Fußgängerquerung eingerichtet, auf der mittlerweile die Hauptlast des querenden Fußgängerverkehrs abgewickelt wird.
Darüber hinaus führt die Treppenanlage insbesondere auf dem Hopfenmarkt zu verstellten und reinigungsintensiven Räumen.
Verkehrlich ist der Erhalt der Brücke nicht erforderlich. Sollte die Brücke beseitigt werden, ist eine zweite Fußgängerfurt auf der Ostseite des Knotens anzuordnen, die aber eine ausreichende Leistungsfähigkeit des Knotens ermöglicht und die Querung für den Fußverkehr schneller und barrierefrei ermöglicht.
Die Brücke hat ihre voraussichtliche Lebensdauer noch nicht erreicht, ihr Unterhalt wird aber laufend teurer, da die der Witterung ausgesetzten Fahrtreppen häufig defekt sind.“
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) nimmt mit Schreiben vom 25.10.2019 zu dem Beschluss wie folgt Stellung:
„Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) wurde von der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) beteiligt und liefert den nachstehenden Beitrag für die Beantwortung:
Der Erhalt der Cremonbrücke wurde bis kurz vor Auslobung des Wettbewerbs zum „Neubau Willy-Brandt-Straße 69 – kooperativer hochbaulicher Realisierungswettbewerb“ im April 2019 eingehend erörtert (u.a. mit dem Oberbaudirektor, der BWVI und der Behörde für Kultur und Medien (BKM) mit dem Ergebnis, dass die Brücke als nicht denkmalwürdig und nicht erhaltenswert eingestuft wurde.
Der Rückbau der Brücke stellt einen wichtigen Baustein zur Aufwertung des öffentlichen Raums in dieser gesamtstädtisch bedeutsamen Lage dar, die den Wettbewerbsteilnehmerinnen und –teilnehmern als Grundvoraussetzung schriftlich und
mündlich im Verfahren genannt wurde. In allen Entwürfen findet der Rückbau eine entsprechende Berücksichtigung. Das Verfahren steht nunmehr vor der finalen Entscheidung, die im November 2019 zwischen getroffen werden soll.
Ein Erhalt der Cremonbrücke würde die geplante Aufwertung des Hopfenmarktes als attraktiven öffentlichen Raum nicht nur in seiner Fläche, sondern auch in seinen Raumkanten in unnötiger Weise behindern. Mit der Neuordnung des Hopfen-marktes und weiterer angrenzender Projektentwicklungen wird eine zusätzliche ebenerdige Querungsmöglichkeit geschaffen, die auch den Anforderungen an die Barrierefreiheit entspricht. Die Cremonbrücke, entstanden im Kontext der auto-gerechten Stadt, ist für die heutigen Anforderungen an den öffentlichen Raum kein zeitgemäßes Angebot mehr.
Die BWVI hat Ihnen bereits eine Stellungnahme übermittelt.“
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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