Beschluss zum Antrag zum Fußgängerüberweg an der Schmilinskystraße und Gurlittstraße - Stadtteilbeirat St. Georg vom 30.06.2021
Letzte Beratung: 16.12.2021 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 4.5
Der Cityausschuss hat in seiner Sitzung am 02.09.2021 der nachfolgend aufgeführten Beiratsempfehlung Drs. Nr. 22-2131 einstimmig zugestimmt. Zusätzlich konkretisiert der Cityausschuss, dass es sich um Querungen über die Straße An der Alster jeweils in Höhe der Schmilinskystraße und Gurlittstraße handelt.
Die Bezirksversammlung hat diesen Beschluss in ihrer Sitzung am 16.09.2021 bestätigt.
Der Stadtteilbeirat St. Georg fordert die Installierung eines Fußgängerüberweges in der Schmilinskystraße sowie in der Gurlittstraße.
Meinungsbild Plenum*:
Ja: 21 Nein: 0 Enthaltung: 2
Votum Stadtteilbeirat:
Ja: 10 Nein: 0 Enthaltung: 1
Der Antrag ist einstimmig angenommen.
*Im Plenum sind rund 40 Personen (digital) anwesend.
Die Polizei / zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt zu dem Beschluss im Einvernehmen mit der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 14 mit Schreiben vom 03.11.2021 wie folgt Stellung:
„2018 wurden zur Verbesserung des Radverkehrs einige Umbaumaßnahmen in der Nebenfahrbahn des Straßenzuges An der Alster veranlasst und umgesetzt. In diesem Zuge wurden als provisorische Maßnahmen auch die signalisierten Fußgängerquerungen abgedeckt. Die Anordnung der VD 52 erfolgte am 27.11.2018 und wurde am 29.11.2018 ausgeführt.
Die Maßnahme diente zur Erprobung, ob damit ein besserer Verkehrsfluss und eine höhere Akzeptanz im Sinne einer (zunächst nur geplanten) Fahrradstraße erzeugt werden kann.
Weiter wurde die Annahme prognostiziert, dass Fußgänger eine deutlich verbesserte Querungsfrequenz erzielen würden, weil sie nun nicht mehr das Grünlicht abwarten müssten, sondern die Lücken im Verkehr nutzen dürfen.
Anhand des Verkehrsaufkommens und Auswirkungen wie beispielsweise dem Rotlichtschatten des Knotens An der Alster / Holzdamm oder Ein- und Ausparken im Straßenzug zeigt sich diese Annahme nach hiesigen Feststellungen als bestätigt.
Nach Abschluss des Umbaus sollte eine Evaluierung durch den LSBG (Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer) erfolgen. Dem PK 143 ist nicht bekannt, ob diesbezügliche Unternehmungen erfolgten.
In der Straßenverkehrsbehörde am PK 14 wurde seither eine erhöhte Beschwerdelage registriert, die sich allerdings vornehmlich auf die gefühlt unsichere Querung der Fahrbahn von Fußgängern bezog.
Die Beschwerdelage wurde grundsätzlich durch den LSBG beantwortet. Zahlenmäßige Auswertungen erfolgten hier nicht.
Eine negative Tendenz bezüglich der Verkehrsunfalllage ist nicht aufgefallen.
Wiederholt wurden die eigenen Wahrnehmungen der Straßenverkehrsbehörde von Ortsansässigen und Ortskundigen etc. bestätigt, dass die Umbaumaßnahmen zu einer Abnahme des motorisierten Verkehrs in der Nebenfahrbahn geführt hätten.
Damit erscheint die Abdeckung der Fußgängerlichtsignale als geeignetes Mittel zur Verbesserung des Verkehrs.
Im Juli dieses Jahres wurden auf Initiative des LSBG vom Ing.- Büro ARGUS erarbeitete Maßnahmenplanungen vorgestellt, die zu deutlichen Veränderungen im Straßenzug An der Alster führen sollen und zum Ziel haben, den Radverkehr bzw. die Radverkehrsanlagen zu verbessern.
Die ersten Schritte der Umsetzung sind bereits für das Frühjahr 2022 vorgesehen. Die Nebenfahrbahn wird danach zu einer Fahrradstraße; motorisierter Verkehr soll nach wie vor zugelassen werden.
Auch in diesen Planungen spielt die Inbetriebnahme der abgeschalteten Signalanlagen keine Rolle.
Die Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV), Kapitel Fahrradstraße führen unter Ziff. 12 der Sonstigen Vorgaben aus, dass die Anlage von Fußgängerüberwegen in Fahrradstraßen in Betracht gezogen werden kann. Hierzu sind analog zur R-FGÜ 2001 (Richtlinien zur Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen) neben den Verkehrsstärken des Kfz- Verkehrs die Verkehrsstärken des Radverkehrs zu berücksichtigen und mit den Fußgängerverkehrsstärken in der jeweiligen Spitzenstunde in Relation zu setzen.
Da nach hiesigen Erkenntnissen zurzeit keine zwingenden Gründe weder zur Wiederinbetriebnahme der Fußgängerampeln noch zur Anordnung von Fußgängerüberwegen (FGÜ) vorliegen und der Umbau der sog. Nebenfahrbahn der Straße An der Alster im Jahr 2022 zur Fahrradstraße geplant ist, lehnt die Straßenverkehrsbehörde am PK 14 die von der Bezirksversammlung Hamburg- Mitte beantragte Anordnung der FGÜ ab.
Nach Einrichtung der Fahrradstraße kann eine Neubewertung der Verkehrssituation erfolgen. Hierbei muss dann auch berücksichtigt werden, dass die Anordnung von FGÜ zu zusätzlichen Unterbrechungen des Verkehrsflusses in der Fahrradstraße führen könnte.“
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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