Beschluss zum Antrag zu den Heizstrahlern und Werbestopper - Stadtteilbeirat St. Georg vom 29.09.2021
Letzte Beratung: 12.04.2022 Cityausschuss Ö 6.11
Der Cityausschuss hat in seiner Sitzung am 09.11.2021 die unten stehende Beiratsempfehlung einstimmig beschlossen.
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Der Bezirkliche Kontrolldienst möge auch gegen die klimaschädlichen Heizstrahler und Werbestopper vorgehen.
Meinungsbild Plenum*:
Ja: 15 Nein: 5 Enthaltung: 3
Votum Stadtteilbeirat:
Ja: 5 Nein: 0 Enthaltung: 2
Der Antrag ist mehrheitlich angenommen.
*Im Plenum sind rund 40 Personen (digital) anwesend.
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Das Bezirksamt nimmt zum Beschluss wie folgt Stellung:
Der Bezirkliche Kontrolldienst wurde zum 01.05.2021 als Weiterentwicklung der Organisationsänderungen in Folge des § 31 SOG zur Genehmigung und Überwachung von Großveranstaltungen (s. DrS 21/19042) gegründet. Er ist für die Überwachung aller Großveranstaltungen in allen Hamburger Bezirken und der HPA zuständig. Darüber hinaus wurden in ihm einige Außendienst- und Kontrolltätigkeiten zur Effizienzsteigerung gebündelt, die bisher in den Fachämtern Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt (VS) und Management des öffentlich Raumes (MR) des Bezirksamtes Hamburg-Mitte wahrgenommen wurden. Mit der Gründung des Bezirklichen Kontrolldienstes sind somit keine neuen Planstellen geschaffen worden. Die in den Fachämtern VS und MR vorhandenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden mit ihren Aufgaben in den Bezirklichen Kontrolldienst zusammengezogen.
Mit der Drucksache 22-2539 hat der City-Ausschuss das aus dieser Bündelung und den aktuellen Verpflichtungen, u.a. aus der Bekämpfung der Corona-Pandemie resultierende Arbeitsprogramm zur Kenntnis genommen. Demnach sind für die Durchführung von Kontrollen auf öffentlichen Wegen und in Grünanlagen 12 Prozent der Arbeitskapazitäten vorgesehen. Kontrollen zur Einhaltung wegerechtlicher Auflagen bei Gaststätten finden in der Regel anlassbezogen statt. Anlässe sind hier insbesondere konkrete Beschwerden von Anwohnenden über ein bestimmtes Fehlverhalten in einer bestimmten Gaststätte zu einem konkreten Termin und eine entsprechende Beauftragung durch die Sachbearbeitung in der Überwachung. Häufig sind auch Polizeiberichte Grundlage solch anlassbezogener Kontrollen.
Im Stadtteil St. Georg werden verschiedene Gaststätten betrieben, die eine Erlaubnis zum Betrieb einer Sommerterrasse haben. Heizgeräte und Kundenstopper sind grundsätzlich unzulässig im öffentlichen Raum. Hier bedarf es keiner Beschwerdelage, um aktiv zu werden. Der bezirkliche Kontrolldienst plant in diesem Bereich in Absprache mit der wegerechtlichen Überwachungsstelle eine anlasslose Kontrolle zu den o.a. Tatbeständen im Laufe des Frühjahrs.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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