21-4847

Benennung Betty-Heine Stieg - Beiratsempfehlung vom 27.11.2018 - Quartiersbeirat Wohlwillstraße

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
24.01.2019
11.12.2018
Sachverhalt

Der Cityausschuss hat sich in seiner Sitzung am 11.12.2018 mit der nachfolgend aufgeführten Vorlage befasst und die Beiratsempfehlung einstimmig beschlossen mit dem Zusatz, dass dem Cityausschuss zu einer der nächsten Sitzungen eine Verwaltungsvorlage vorgelegt werden soll, um den Benennungsvorschlag formal beschließen zu können. Diese Verwaltungsvorlage soll eine Biographieerläuterung des Staatsarchivs zu Betty Heine beinhalten.

 

 

Der Quartiersbeirat Wohlwillstraße nimmt Bezug auf die Drs. 21-3401.1 und spricht sich dafür aus, dass der Weg von der Talstraße zur Hein-Hoyer-Straße (vor dem Hospiz - Hamburger Leuchtfeuer) künftig "Betty-Heine-Stieg" heißen soll. Damit folgt der Beirat einer Empfehlung des Staatsarchivs und bittet die Verwaltung um Umsetzung.

 

Abstimmungsergebnis des Plenums:

Abstimmungsergebnis der 10 stimmberechtigten Mitglieder/Stellvertretungen

Ja-Stimmen: 10 davon 2 anwesende Politiker/-innen

Nein-Stimmen:0 davon 0 anwesende Politiker/-innen

Enthaltungen:0 davon 0 anwesender Politiker/-innen

 

 

Zu der in diesem Zusammenhang vom Cityausschuss in der Sitzung am 19.09.2017 beschlossenen Drs. 21-3401.1 „Ehrung Salomon Heine“ hat das Staatsarchiv wie folgt Stellung genommen:

 

Gegen den Namensvorschlag "Betty und Salomon-Heine-Stieg" bestehen Bedenken ausschließlich wegen der unüblichen Länge. Hierzu wird auf Abschnitt II Ziffer 1 der Benennungsbestimmungen des Senats hingewiesen, nach der Namen von Verkehrsflächen "möglichst kurz, einprägsam, wohlklingend und für den mündlichen und schriftlichen Gebrauch unmissverständlich" sein sollen. Eine Doppelbenennung nach beiden Personen im offiziellen Wegenamen ist daher unzulässig.

 

Da verstärkt nach Frauennamen benannt werden soll, wäre ein "Betty-Heine-Stieg" (wenn Name zutreffend) durchführbar mit der Erläuterung nach beiden Personen. Dazu wird gebeten, insbesondere zu Betty Heine die üblichen Daten (Lebensdaten, Beruf, eigene Verdienste, Bindung an den Stadtteil bzw. Hamburg) zu ermitteln und in den Antrag aufzunehmen. Eine Benennung nach Betty Heine anstelle Salomon wird auch deshalb befürwortet, weil es bereits seit 1967 den Salomon-Heine-Weg (Eppendorf/Alsterdorf) gibt. Laut Straßennamenkartei war Salomon H. (1767 – 1844) Bankier und Stifter des Israelitischen Krankenhauses, das in der Nähe des Weges liegt. Daher liegt dort für ihn die örtlich passende Ehrung.

 

Das Fachamt Bauprüfung hat Stellung genommen zu den Auswirkungen, die die vorgeschlagene Benennung auf die Belegenheiten Simon-von-Utrecht-Straße 4 c und 4 d hätte:

 

Die Hausnummern der Gebäude Simon-von-Utrecht-Straße 4c und 4d stammen noch aus der Zeit, als nur ein Grundstück für das israelitische Krankenhaus existierte. Irgendwann wurde das Grundstück geteilt und  für Simon-von-Utrecht-Str. 4d wurde ein Pfeifenstielgrundstück angelegt (dies hätte eigentlich die Belegenheit Talstraße 66a), Nr. 4c  hat noch die Belegenheit  Hein-Hoyer-Str. 41,43.

 

Es ist davon auszugehen, dass mit der geplanten Benennung der vorhandenen Wegeverbindung diese zur „amtlichen Straße“ wird. Dies würde für die Gebäude Simon-von-Utrecht-Straße 4c und 4d  gelten. Das Gebäude 4f würde dann die Hausnummer Talstraße 64 erhalten.

 

Um Kenntnisnahme oder Beschlussfassung wird gebeten.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Bestätigung des Beschlusses gebeten.