Bei der Sanierung und Neuplanung von Straßen an alle Verkehrsteilnehmer:innen denken!, hier: Beschluss des Hauptausschusses gemäß § 15 Abs. 3 BezVG
Letzte Beratung: 21.09.2023 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 3.8
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 11.07.2023 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der FDP-, SPD- und CDU-Fraktion Drs. Nr. 22-4011 mehrheitlich - gegen die Stimmen der GRÜNE-Fraktion und bei einer Gegenstimme sowie einer Enthaltung der Fraktion DIE LINKE - anstelle der Bezirksversammlung zugestimmt.
Eine sichere und effiziente Verkehrsinfrastruktur für alle Bürgerinnen und Bürger ist von großer Bedeutung. In den letzten Jahren haben viele Menschen den Umstieg auf umweltfreundliche Verkehrsmittel wie das Fahrrad oder das Zufußgehen vollzogen. Die Koalition aus SPD, CDU und FDP in der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte unterstützt daher nicht nur den Ausbau der Velorouten im Bezirk, sondern auch die Verbesserung der Situation für Fußgängerinnen und Fußgänger – etwa auf der Basis der im Bezirk bereits entwickelten Fußverkehrskonzepte.
Diese Entwicklung ist auch erfreulich, da sie zur Verringerung von Verkehrsstaus, zur Verbesserung der Luftqualität und zur Förderung eines gesünderen Lebensstils beiträgt. Dabei dürfen jedoch der Schutz und der Erhalt der Stadtnatur und insbesondere der Straßenbäume nicht zu kurz kommen. Daher muss bei der Straßensanierung sichergestellt werden, dass ausreichend Platz und sichere Infrastrukturen für Radfahrende sowie Fußgängerinnen und Fußgänger vorhanden sind. Dies beinhaltet natürlich den Ausbau von Fahrradwegen, die wo es möglich ist baulich getrennt sein sollten, die Schaffung sicherer Fußgängerüberwege und die Installation von Fahrradabstellmöglichkeiten. Die Straßeninfrastruktur sollte also nach den neuesten Standards der Verkehrssicherheit gestaltet werden, um die Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer zu berücksichtigen.
Gleichwohl kommt es entscheidend darauf an, bei jeder Straßensanierung eine ausgewogene und ideologiefreie Lösung zu finden, die die Interessen aller Verkehrsteilnehmenden berücksichtigt. Daher müssen bei der Sanierung und Neuplanung von Straßen auch die Bedürfnisse von Autofahrenden angemessen betrachtet werden. Denn trotz einer angemessenen Radverkehrsinfrastruktur und eines guten öffentlichen Nahverkehrs gibt es nennenswerte Gründe für die Beibehaltung und Schaffung von Parkplätzen für den motorisierten Individualverkehr.
Dass die konkreten Bedürfnisse der Autofahrenden bei der Planung von Straßensanierungen nicht ausreichend betrachtet wurden, zeigte sich jüngst im Zusammenhang mit den Planungen zum Ausbau der Veloroute 8 in Mümmelmannsberg. Für den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur sollten dort etwa 100 Parkplätze wegfallen, obwohl der Bedarf für diese Stellplätze dort offenkundig – auch zukünftig – gegeben ist. Daher war es auch richtig, dass der Bezirksamtsleiter sich gegen diese Pläne ausgesprochen und vorgeschlagen hat, eine Alternativroute über die Steinbeker Hauptstraße zu prüfen – nicht nur kann der massive Wegfall von Parkplätzen dadurch verhindert werden, sondern auch die Fällung von über 40 Bäumen gestoppt werden.
Dieses Beispiel zeigt deutlich, dass bei zukünftigen Planungen stets auch der Bedarf der Autofahrenden ausreichend bedacht werden. Denn nicht jede Person kann auf einen PKW verzichten, etwa aufgrund einer eingeschränkten Mobilität oder bei der Arbeit im Schichtdienst an Orten, die nur schwerlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen sind.
Besonders relevant die Berücksichtigung von Parkmöglichkeiten für PKW in der Nähe von Arztpraxen. Gerade Menschen, die gesundheitlich eingeschränkt sind, müssen die Möglichkeit haben ihre Ärzte mit möglichst geringen Fußwegen zu erreichen. Da nicht nur Patientinnen und Patienten, sondern auch die Mitarbeitenden der Praxen auf Parkplätze angewiesen sein können, sind Parkplätze vor Arztpraxen ein Standortvorteil und können helfen die Praxen an ihren aktuellen Standorten zu halten, oder neue Praxen anzuwerben. Deshalb ist bei Planungen, wie etwa zu Velorouten, bei denen Parkplätze betroffen sind, in besonderem Maße auf ansässige Arztpraxen zu achten.
Das Ziel einer jeden Planung muss es sein, darauf hinzuwirken, dass die beste Verkehrslösung für die jeweilige Situation zum Einsatz kommt – ohne, dass man die unterschiedlichen Arten von Mobilität gegeneinander ausspielt. Nur so kann die Verkehrswende sozial verträglich und damit auch erfolgreich gestaltet werden.
Vor diesem Hintergrund beschließt der Hauptausschuss:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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