22-0725

Beflaggung bei Sitzungen der Bezirksversammlung Antrag der AfD-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 13.02.2025 Bezirksversammlung Ö 6.5

Sachverhalt

 

 

Eine gute Sichtbarkeit der Bezirksversammlung Hamburg-Nord ist von großer Bedeutung, da sie eine zentrale demokratische Funktion im Bezirk erfüllt.

 

Als deutliches Zeichen einer laufenden Sitzung bietet sich daher die Beflaggung vor dem Bezirksamt sowie im Sitzungssaal an. Dies würde nicht nur die Präsenz der Bezirksversammlung hervorheben, sondern auch ein klares Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und zur Verfassung darstellen.

 

Auch bei Sitzungen der Hamburgischen Bürgerschaft wird am Hamburger Rathaus geflaggt. Dieses sichtbare Symbol der Demokratie sollte ebenso im Sitzungssaal der Bezirksversammlung Hamburg-Nord etabliert werden. Eine Landes- und Bundesflagge, die während der Sitzungen im Sitzungssaal präsent ist, würde diese Bedeutung unterstreichen und die demokratische Verantwortung der Bezirksversammlung zusätzlich hervorheben.

 

Petitum/Beschluss

  1. Die Bezirksamtsleiterin möge sich beim Senat dafür einsetzen, dass die „Anordnung über Wappen, Flaggen und Siegel der Freien und Hansestadt Hamburg vom 21. Juni 1982“ dahingehend ergänzt wird, dass die Bezirksamtsleiterin bei Sitzungen der Bezirksversammlung befugt ist zu beflaggen.
  2. Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord bittet das Bezirksamt, während Sitzungen der Bezirksversammlung die Landes- und Bundesflagge seitlich vom Präsidium zu platzieren und einen entsprechenden Fahnenständer sowie Flaggen anzuschaffen. Zusätzlich sollen die Fahnenmasten vor dem Hauptgebäude des Bezirksamtes mit der Landes- und Bundesflagge beflaggt werden. Es wird sichergestellt, dass die Fahnenmasten vor dem Bezirksamt einsatzbereit sind.

 

 

Michael Schumann,Robert Buck,KilianOltrogge

AfD-Fraktion  

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
13.02.2025
Ö 6.5
Lokalisation Beta
Hamburg

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