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Bebauungsplan-Entwurf Wilhelmsburg 97 - "Langenhövel" Wohnungsbau in Georgswerder Zustimmung zur Durchführung der öffentlichen Auslegung

Vorlage öffentlich

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07.02.2019
Sachverhalt

Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung (Fachamt SL) beabsichtigt nunmehr, den Bebauungsplan-Entwurf Wilhelmsburg 97 öffentlich auszulegen. Zur Information werden die Planzeichnung, der Verordnungstext und der Funktionsplan in der jeweiligen abgestimmten Entwurfsfassung als Anlagen beigefügt. Im Übrigen wird auf die laufende Berichterstattung des Fachamtes SL im Stadtentwicklungsausschuss verwiesen.

 

Das Plangebiet befindet sich zentral im Stadtteil Georgswerder. Es ist rund 9,4 Hektar groß und umfasst im Wesentlichen das bisherige Blatt 1 des Plangebiets Wilhelmsburg 81, welches im Norden von der Rahmwerder Straße, im Westen von der Brackwettern, im Süden vom Weg Buschweide und im Osten von der Straße Niedergeorgswerder Deich eingegrenzt wird. Das Plangebiet ist insgesamt geprägt von einem Wechsel lückenhafter, heterogener (Wohn-)Bebauung entlang der Straßen und verschiedener nicht bebauter Landschaftselemente.

 

Anlass der Planung ist die Zielsetzung, Wohnnutzungen insbesondere für junge Familien zu entwickeln. Mit dem Bebauungsplan-Entwurf sollen die Bebauungsmöglichkeiten im Vergleich zum bisherigen Planungsrecht verdichtet und somit die Realisierbarkeit aus städtebaulicher, wohnungspolitischer und stadtwirtschaftlicher Sicht gesichert werden (ca. 190 WE). Die bisher festgesetzte verdichtete Einfamilienhausbebauung konnte wegen mangelnder Wirtschaftlichkeit nicht umgesetzt werden, da die Kosten je Wohneinheit für Bodensanierung und Erschließung zu hoch sind (ca. 120 WE). Die Planung soll nun die Voraussetzungen dafür schaffen, dass der Stadtteil neue Bewohner aufnehmen kann, um die vorhandene Infrastruktur (Schule, Kita, Einzelhandel) zu erhalten und zu stärken. Neben den baulichen Maßnahmen ist auch eine qualitativ hochwertige Grün- und Freiflächenplanung zur Gestaltung des Wohnumfelds vorgesehen. Der Entwurf fügt sich somit auch landschaftlich und wasserbaulich besser in die örtlichen Gegebenheiten ein als das bisherige Konzept.

 

Durch das Vorhaben sollen die stadtteilentwicklungspolitischen und wohnungspolitischen Ziele des Bezirks und Hamburgs – insbesondere im Kontext der strategischen Ziele des „Zukunftsbilds Georgswerder 2025“ und des Bezirklichen Wohnungsbauprogramms 2018 sowie des „Vertrags für Hamburg“ aus dem Jahr 2011 (fortgeschrieben im Jahr 2016) – maßgeblich unterstützt werden. Ziel ist unter anderem eine behutsame Weiterentwicklung der Wohnsiedlung und die Mobilisierung von zusätzlichen Flächenpotenzialen für den Wohnungsbau. Diese Zielsetzung findet sich auch im Rahmenkonzept „Hamburgs Sprung über die Elbe - Zukunftsbild 2013+“ wieder.

 

Für das Plangebiet liegt auf Basis des im Sommer 2014 durchgeführten Gutachterverfahrens „Wohnen und Arbeiten in Georgswerder“ mit drei Büros und einer intensiven Beteiligung der Bürger und der Kommunalpolitik ein detailliert durchgearbeitetes städtebauliches und freiraumplanerisches Konzept vor. Basierend auf diesem Konzept lässt der Bebauungsplan perspektivisch etwa 190 Wohnungen zu. Zielsetzung ist es, eine Mischung verschiedener Bautypen für unterschiedliche Wohnformen und Haushalte mit dem Schwerpunkt Eigentumsbildung für den Wilhelmsburger Osten anbieten zu können.

 

Das derzeit geltende Planrecht umfasst den Baustufenplan Wilhelmsburg vom 06. Januar 1956, der für den Bereich nordöstlich der Rahmwerder Straße Flächen mit besonderer Nutzung und der Zweckbestimmung Schule festsetzt, den Bebauungsplan Wilhelmsburg 71 vom 20. Juli 1994, der im westlichen Randbereich des Plangebiets Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Parkanlage (FHH)“ und Straßenverkehrsflächen festgesetzt, sowie den Bebauungsplan Wilhelmsburg 81 vom 15. April 2005. Blatt 1 dieses Bebauungsplans setzt unter Ausnahme eines Mischgebiets nördlich der Straße Langenhövel und eines allgemeinen Wohngebiets entlang des Niedergeorgswerder Deichs überwiegend ein reines Wohngebiet fest. Die Grundflächenzahl beträgt weitgehend 0,3. Entlang der Brackwettern sowie entlang der Rahmwerder Straße werden Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt und den Bauflächen als Ausgleichsflächen zugeordnet. Nördlich der Straße Langenhövel sind innerhalb der Maßnahmenflächen zusätzlich Festsetzungen für die Erhaltung von Einzelbäumen sowie Baumgruppen und Sträuchern enthalten. Auf der Nordseite der Buschweide setzt der Bebauungsplan „Grünfläche (FHH)“ ohne weitere Zweckbestimmung fest. Im westlichen Bereich des Plangebiets gilt zudem der Grünordnungsplan Wilhelmsburg 71 vom 20. Juli 1994.

 

Der Bebauungsplan Wilhelmsburg 97 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB als Angebotsplan aufgestellt. Es sind somit keine formale Umweltprüfung und keine Berücksichtigung der Eingriffsregelung erforderlich.

 

Aufbauend auf dem Ergebnis des Gutachterverfahrens sieht das aktuelle Bebauungskonzept vor, die bestehenden Strukturen Georgswerders zu stärken und den Charakter des Stadtteils weiterzuentwickeln. Dementsprechend sieht der Bebauungsplan entlang des Niedergeorgswerder Deichs einen verdichteten Geschosswohnungsbau und Möglichkeiten zur Ergänzung der vorhandenen Wohnnutzung vor, während in den rückwärtigen Bereichen des Quartiers eine Vielzahl an Reihenhausformen sowie kleinteilige Doppelhäuser und freistehende Einfamilienhäuser vorgesehen sind, die einen Übergang zur der westlich benachbarten Hövel-Siedlung formulieren. Die Gebäude sollen eine jeweils der Bautypologie und der Lage entsprechende Geschossigkeit zwischen I und IV Geschossen, in Teilen mit Staffelgeschossen und Flachdächern, in Teilen aber auch mit Satteldächern erhalten.

 

Bei der Realisierung von 190 WE entsteht ein voraussichtlicher Mehrbedarf von ca. 50 Kita-Plätzen. Eine mit 45 Plätzen bereits voll ausgelastete Kindertagesstätte befindet sich am Niedergeorgswerder Deich 79 auf einem Privatgrundstück. Direkt westlich davon angrenzend entsteht ein Grundstück der Freien und Hansestadt (Ecke Langenhövel/Planstraße A), welches den Mehrbedarf von 50 Plätzen abdecken soll. Zur Sicherstellung der Nutzung wird das Grundstück als Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „soziale Einrichtung“ festgesetzt.

 

Das Grün- und Freiraumkonzept wird geprägt durch einen großzügigen Grünzug entlang der Brackwettern im Westen und der Buschweide im Süden des Plangebiets. Im Übrigen ist ein verschränktes Netz aus die verdichteten Baufelder umgebenden Grünräumen vorgesehen, die sich in Form von naturnah gestalteten „Landschaftsfingern“ von der westlichen Brackwettern in das Wohnquartier ziehen und so den Charakter der weiten Sichtbeziehungen in Georgswerder weiterführen. Die „Landschaftsfinger“ sind als wohnungsnahe und gemeinschaftlich nutzbare Grünräume konzipiert, die darüber hinaus die Funktion der Wasserretention übernehmen. Kinderspielflächen sind in Form einer Spielfläche auf Privatgrund  innerhalb des urbanen Gebiets und als öffentlicher Spielplatz im Zusammenhang mit dem als Quartiersmittelpunkt konzipierten Quartiersplatz im Bereich der Schule im Nordosten des Plangebiets geplant. Dieser Ort stellt bereits heute einen der wichtigsten Treffpunkte des Quartiers dar und soll zukünftig als Quartiers- und Spielplatz multifunktional nutzbar sein.

 

Die Erschließung des neuen Quartiers wird über die Bestandsstraßen Niedergeorgswerder Deich, Rahmwerder Straße und Langenhövel sichergestellt, die durch zwei Planstraßen ergänzt werden. Im Norden wird eine neue Querverbindung zwischen Rahmwerder Straße und Langenhövel angelegt (Planstraße A), im Süden ist eine an die Straße Langenhövel anbindende Bügelerschließung geplant (Planstraße B). Im Westen des Quartiers wird entlang der Brackwettern ein durchgängiger Landschaftsraum gestaltet, der in Kombination mit einem Schauweg eine zusätzliche Wegeverbindung in Nord-Süd-Richtung bietet.

 

Aufgrund der topographischen Lage der Elbinsel zwischen Norder- und Süderelbe besitzt das Leben mit dem Wasser eine große Bedeutung für Georgswerder. Die Entwässerung nimmt daher auch innerhalb des Entwurfs eine prägende Rolle ein: In die grünen Landschaftsfinger werden großzügige Elemente der offenen Oberflächenentwässerung integriert, in denen das Wasser auch dauerhaft angestaut wird.

 

Der Bebauungsplan-Entwurf sieht für die nordöstliche Teilfläche im Bereich des bestehenden Hotel- und Gastronomiebereichs eine Ausweisung als urbanes Gebiet vor, um die Mischnutzungen abzusichern bzw. in der zentralen Lage neu vorzusehen. Im Übrigen     werden die Baugebiete als allgemeines Wohngebiet mit Ausschluss der Ausnahmen gem. § 4 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (Beherbergungsbetriebe, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Gartenbaubetriebe, Tankstellen) festgesetzt. Der im Nordosten des Plangebiets gelegene Teil des Schulgeländes wird als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbe­stimmung „Schule“ festgesetzt.

 

Entlang der zentralen und bereits im Bestand in Teilen durch Bebauung gesäumten       Straßenachse Niedergeorgswerder Deich wird eine dreigeschossige Bauweise festgesetzt, die an einzelnen Stellen durch eine Viergeschossigkeit akzentuiert wird. In den zur Neubebauung anstehenden rückwärtigen Bereichen wird der ausgewählte städtebauliche Entwurf aus dem Gutachterverfahren mit überwiegend zweigeschosssigen Baukörpern und Einzel-, Doppel-, und Reihenhäusern sowie Geschosswohnungen planungsrechtlich übersetzt (Festsetzung von Baugrenzen, Geschossigkeiten und der Bauweise). Das Dichtemaß wird über Grundflächenzahlen beschränkt, die zwischen 0,3 und 0,5 liegen. Für die auf relativ kleinen Grundstücken geplanten Reihenmittelhäuser wird über eine textliche Festsetzung eine Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl ermöglicht.

 

Für die Gebäude werden detaillierte gestalterische Festsetzungen insbesondere zu den zulässigen Dachformen, aber auch zur Gestaltung der Fassaden getroffen, um die Umsetzung des ausgewählten städtebaulichen Entwurfs und damit die Integration der Neubebauung in den Bestand sicherzustellen.

 

Die charakteristischen „Landschaftsfinger“ des Entwurfs mit ihren Retentionsflächen sind als private Grünflächen festgesetzt. Auch die südlichen und westlichen Randbereiche des Plangebiets sind wasserwirtschaftlich wichtig. Am Westrand verläuft der bestehende Ent­wässerungsgraben Brackwettern. Da im Süden und Westen jedoch auch Fußwegverbindungen mit öffentlicher Zugänglichkeit entstehen sollen, soll hier der Charakter als Grünverbindung überwiegen. Daher wird für diese Bereiche extensiv gepflegte „Parkanlage (FHH)“ mit unverbindlicher Vormerkung der Oberflächenentwässerung festgesetzt. Im Nordosten des Plangebiets wird der als Teil des Quartiersplatzes vorgesehene Spielplatz als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“ festgesetzt. Ergänzend trifft der Bebauungsplan detaillierte Begrünungsfestsetzungen und Festsetzungen zur Ausgestaltung der Maßnahmenflächen. Zum Schutz der vorgesehenen Grünflächen und der Vorgartenbereichen werden darüber hinaus in Teilen der Baugebiete Nebenanlagen ausgeschlossen.

 

Die Straßenflächen des städtebaulichen Konzepts sowie die bestehenden Straßen sind als Straßenverkehrsflächen festgesetzt. Straßenbegleitgrün und Entwässerungsgräben sind bei der Rahmwerder Straße und der Straße Langenhövel innerhalb der festgesetzten Flächen möglich. Ein vorhandenes Abwasserpumpwerk an der Rahmwerder Straße wird als Versorgungsfläche gesichert.

 

Der künftige Quartiersplatz wird als „Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung“ ausgewiesen. In Verbindung mit der Bebauung und den Nutzungen auf dem Schulgelände kann hier ein zentraler Treffpunkt für Georgswerder entstehen.

 

Der Stadtplanungsausschuss hat in seiner Sitzung am 25.03.2015 der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens zugestimmt. Der Bebauungsplanentwurf wurde am 13.04.2015 behördenintern grobabgestimmt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (ÖPD) hat am 20.07.2016 stattgefunden. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde mit Durchführung des behördlichen Arbeitskreises am 15.10.2018 abgeschlossen. 

 

Vor dem Hintergrund des nunmehr erreichten Planungsstandes wird seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung verfolgt, die öffentliche Auslegung im Februar/März 2019 durchzuführen und die Vorweggenehmigungsreife nach Möglichkeit noch im Juni 2019 zu erreichen.

 

Petitum/Beschluss

Auf Basis dieser Vorlage und des Bebauungsplan-Entwurfs des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung wird um Zustimmung zur Durchführung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Wilhelmsburg 97 gebeten.

 

 

gez. Michael Mathe

 

 

Anlagen:

  • WB 97 Planzeichnung (Anlage 1)
  • WB 97 Verordnungstext (Anlage 2)
  • WB 97 Funktionsplan (Anlage 3)
  • WB 97 Vogelperspektive (Anlage 4)