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Bebauungsplan-Entwurf Wilhelmsburg 101 ("Hövelpromenade") Sicherung der Hövelpromenade und der Grün- und naturschutzrechtlichen Maßnahmenflächen Zustimmung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens

Vorlage öffentlich

Letzte Beratung: 07.02.2019 Stadtentwicklungsausschuss Süd-West Ö 5

Sachverhalt

Das Bebauungsplanverfahren Wilhelmsburg 101 steht in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren Wilhelmsburg 97 (Langenhövel). Es beinhaltet Flächen nordöstlich der Wilhelmsburger Dove-Elbe.

 

Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung (SL) berichtete bereits im Stadtentwicklungsausschuss darüber, dass Blatt I des Bebauungsplans Wilhelmsburg 81 vollständig in dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanverfahren Wilhelmsburg 97 aufgeht und den geplanten Wohnungsneubau beinhaltet. Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 a des Baugesetzbuchs betrieben wird, besteht hier keine Möglichkeit, die seinerzeit festgesetzten naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen in Blatt II Wilhelmsburg 81 neu zuzuordnen. Aus diesem Grund wird nun für Blatt II ein neues Bebauungsplanverfahren mit der Bezeichnung Wilhelmsburg 101 aufgestellt.

 

Zielsetzung dieses Verfahrens mit integrierter Umweltprüfung ist es, jene naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen ohne Zuordnung zu einem Baugebiet zu sichern und ebenso die Hövelpromenade und bestehende Kleingartenflächen festzusetzen.

Die Behörden für Stadtentwickung und Wohnen (BSW) und für Umwelt und Energie (BUE) haben sich in einer gemeinsamen Vereinbarung im November 2018 dazu verpflichtet, die Qualität und Quantität der im Bebauungsplan Wilhelmburg 81 festgesetzten Ausgleichsflächen in vollem Umfang umzusetzen. Die Vereinbarung und deren Umsetzung ist von dem Bebauungsplanverfahren Wilhelmsburg 97 komplett entkoppelt. Sie wurde auf Wunsch der BUE geschlossen, um die seinerzeit festgesetzten Ausgleichsflächen zu realisieren. Die Ausgleichsmaßnahmen können zum Teil im Plangebiet Wilhelmsburg 101 und ergänzend auf anderen noch zu bestimmenden Flächen von der BUE realisiert werden. Die verbindliche Finanzierung durch die BSW ist Teil der Vereinbarung.

 

Die Planaufstellung Wilhelmsburg 101 „Hövelpromenade“ wird bestehendes Planungsrecht ändern, das sich zurzeit wie folgt darstellt:

Im Plangebiet gilt der Bebauungsplan Wilhelmsburg 81, Blatt 2. Der 2005 festgestellte              Bebauungsplan Wilhelmsburg 81 besteht aus zwei Blättern, welche in direkter Nähe zueinander verortet sind. Im Geltungsbereich von Blatt 1 sind insbesondere Wohnbaugebiete mit den dazugehörigen Erschließungsstraßen und Grünflächen festgesetzt. In Blatt 2 sind u.a. bestandssichernde Festsetzungen für Kleingartenflächen sowie Festsetzungen für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe im Bereich des Blatts 1 enthalten.

 

Das Blatt 1 des Bebauungsplans Wilhelmsburg 81 (Wohnungsbau) wird derzeit im Rahmen des Planverfahrens Wilhelmsburg 97 „Langenhövel“ überplant, da die durch die Festsetzungen des Blatts 1 ermöglichte verdichtete Einfamilienhausbebauung (ca. 120 WE) bisher wegen mangelnder Wirtschaftlichkeit nicht umgesetzt werden konnte. Die Kosten je Wohneinheit für Bodensanierung und Erschließung waren zu hoch. Mit dem Bebauungsplan Wilhelmsburg 97 „Langenhövel“ werden die Bebauungsmöglichkeiten gegenüber dem bisherigen Planungsrecht daher verdichtet (ca. 190 WE), um die Realisierbarkeit der Gesamtplanung zu erreichen.

Der Bebauungsplan Wilhelmsburg 81, Blatt 1 (Wohnungsbau) wird mit der Feststellung des     Wilhelmsburg 97 aufgehoben. Da es sich bei dem Bebauungsplan Wilhelmsburg 97 um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB handelt, sind keine formale Umweltprüfung und keine Ausgleichsmaßnahmen erforderlich, da gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 4 BauGB Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Absatz 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig sind. Die im Bebauungsplan Wilhelmsburg 81, Blatt 2, festgesetzten und den Eingriffen im Bebauungsplan Wilhelmsburg 81, Blatt 1, zugeordneten Ausgleichsmaßnahmen werden somit funktionslos, da die Zuordung zur ehemaligen Eingriffsmöglichkeit entfällt.

 

Das Blatt 2 des Bebauungsplans Wilhelmsburg 81 kann durch den beschriebenen engen inhaltlichen und rechtlichen Zusammenhang nach der Aufhebung des Blatts 1 nicht isoliert stehen bleiben. Aus diesem Grund soll ein neuer Bebauungsplan mit der Bezeichnung Wilhelmsburg 101 aufgestellt werden, der als eigenständiger Plan Blatt 2 des Bebauungsplans Wilhelmsburg 81 ersetzt und der bei grundsätzlich gleichbleibender Zielsetzung im Wesentlichen die Bindung der festgesetzten Ausgleichsmaßen an den Bebauungsplan Wilhelmsburg 81, Blatt 1 (Wohnungsbau) aufhebt.

 

Der Bebauungsplan Wilhelmsburg 101 hat somit – wie sein Vorgängerplan – das Ziel, Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft, den Grünzug Hövelpromenade entlang der Wilhelmsburger Dove-Elbe sowie vorhandene Kleingärten in ihrem Bestand planungsrechtlich zu sichern. Hingegen wird zukünftig die Zuordnung der Maßnahmenflächen zu Eingriffen entfallen (Festsetzung „(Z)“).

 

Das neue Plangebiet umfasst eine Fläche von insgesamt etwa 8,8 ha. Es liegt zwischen der Buschweide im Norden und der Wilhelmsburger Dove-Elbe bzw. der Hövelpromenade im Süden und erstreckt sich auf einer Länge von etwa 200 m entlang des Flusses.

 

Das Gebiet ist größtenteils unbebaut. Es wird geprägt durch die zwischen den Deichen liegenden Grünlandfächen, zahlreiche naturnahe Flächen mit Gehölzbestand, Wiesen und Wildstauden­bewuchs, das teilweise noch feinmaschige Grabensystem, die Kleingärten sowie verstreute Einzelhäuser bzw. Behelfsbauten.

 

Die geplanten Festsetzungen sollen jedoch – unter Beachtungen der seit 2005 veränderten räumlichen Rahmenbedingungen – im Zuge des Planverfahrens überprüft und ggf. neu gefasst werden. Es ist unter anderem zu evaluieren, ob die 2005 festgelegten Maßnahmen heute noch sinnvoll und umsetzbar sind. Diesbezüglich sind auch eigentumsrechtliche Fragen bzw. die Verfügbarkeit der Flächen zu berücksichtigen, da die festgesetzten Ausgleichflächen zum Teil bis heute nicht erworben werden konnten. Für die betroffenen Flächen soll im Verfahren geklärt werden, ob eine erneute Ausweisung als Maßnahmenflächen sinnvoll ist oder ob sie stattdessen z.B. als private Grünflächen z.B. mit der Zweckbestimmung „extensives Grünland“ festgesetzt werden.

 

Die als Anlage 1 vorgelegte neue Planzeichnung übernimmt dementsprechend zunächst die Inhalte des Wilhelmsburg 81, Blatt 2 (Anlage 2). Die Inhalte sollen aber im Verfahren detailliert hinterfragt, geprüft und abgestimmt bzw. abgewogen werden.

 

Der Flächennutzungsplan für die Freie und Hansestadt Hamburg in der Fassung der Neubekanntmachung vom 22. Oktober 1997 stellt in einem Streifen entlang der Wilhelmsburger Dove-Elbe „Naturbestimmte Flächen“ dar. Das übrige Plangebiet wird als „Grünflächen“ dargestellt. Die Wilhelmsburger Dove-Elbe wird als „Wasserflächen“ dargestellt.

Das Landschaftsprogramm der Freien und Hansestadt Hamburg vom 14. Juli 1997 stellt für das Plangebiet in einem Streifen entlang der Wilhelmsburger Dove-Elbe das Milieu „Naturnahe Landschaft“ und im übrigen das Milieu „Kleingärten“ dar. Der Bereich entlang der Wilhelmsburger Dove-Elbe ist zudem Landschaftsschutzgebiet, für den Fluss an sich ist das Milieu „Gewässerlandschaft“ dargestellt. Dem Plangebiet kommt eine milieuübergreifende Funktion als Teil einer Landschaftsachse im Freiraumverbund zu, zudem quert eine Grüne Wegeverbindung das Plangebiet. Der nordöstliche Teil des Plangebiets ist als Entwicklunsgbereich Naturhaushalt dargestellt. 

 

Die Fachkarte „Arten- und Biotopschutz“ stellt für das Plangebiet in einem Streifen entlang der Wilhelmsburger Dove-Elbe den Biotopentwicklungsraum „Auen der übrigen Fließgewässer im Grünland“ dar. Das übrige Plangebiet wird dem Biotopentwicklungsraum „Kleingarten“ zugeordnet. Die Wilhelmsburger Dove-Elbe zählt zum Biotopentwicklungsraum „übrige Fließgewässer“.

 

Petitum/Beschluss

Auf Basis des Bebauungsplan-Entwurfs des Fachamts Stadt- und Landschaftsplanung und dieser Vorlage wird um Zustimmung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Wilhelmsburg 101 gebeten.

 

 

gez. Michael Mathe

 

 

Anlagen:

Bebauungsplan-Entwurf Wilhelmsburg 101 (Anlage 1)

Bebauungsplan Wilhelmsburg 81, Blatt 2 (Anlage 2)

 

 

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