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Bebauungsplan-Entwurf Wilhelmsburg 100 "Nördliches Elbinselquartier" Zustimmung zur Durchführung der Öffentlichen Plandiskussion

Vorlage öffentlich

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Gremium
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04.04.2019
Sachverhalt

 

Projektgebiet Elbinselquartier

 

Das Projektgebiet „Elbinselquartier“ befindet sich im Norden des Hamburger Stadtteils Wilhelmsburg und erfasst insgesamt eine circa 70 ha große Fläche. Das Projektgebiet soll zweigeteilt entwickelt werden; in dem südlichen Teilbereich „Elbinselquartier Süd“ und dem hier in Rede stehenden circa 40 ha großen „Elbinselquartier Nord“ (siehe Lageplan im Anhang). Das Elbinselquartier wird im Norden durch den Ernst-August-Kanal und den südlich des Gewerbe- und Industriegebiets Stenzelring verlaufenden Schiffsgraben, im Osten durch die Bahnanlagen, den Jaffe-Davids-Kanal und die Rubbertstraße, im Süden durch die Rotenhäuser Straße und im Westen durch den Aßmannkanal sowie die Zeidlerstraße begrenzt.

 

Das gesamte Projektgebiet wird in seiner heutigen Nutzung durch den noch existierenden Verlauf der Wilhelmsburger Reichsstraße und den Ernst-August-Kanal in drei Teilbereiche gegliedert. Der Bereich nördlich des Ernst-August-Kanals wird durch Kleingartenanlagen und Grünflächen geprägt. Südlich davon und östlich der Wilhelmsburger Reichsstraße dominieren gewerbliche und zum Teil industrielle Nutzungen die Bestandssituation, während der westlich der Wilhelmsburger Reichsstraße gelegene Teilbereich vorwiegend durch Kleingartenanlagen und Sportanlagen sowie einen am Ernst-August-Kanal gelegenen Gastronomiebetrieb bestimmt wird.

 

Das Projektgebiet Elbinselquartier ist zentraler Teil der im Rahmenkonzept „Hamburgs Sprung über die Elbe – Zukunftsbild 2013+“ enthaltenen sog. Nord-Süd-Achse, welche vom Wilhelmsburger Inselpark im Süden bis zum Spreehafen im Norden, vom Veringkanal im Westen bis zur verlegten, neuen Trasse der Wilhelmsburger Reichsstraße im Osten reicht. Damit stellt die Nord-Süd-Achse räumlich wie inhaltlich derzeit den bedeutendsten städtebaulichen Entwicklungsbereich auf der Elbinsel dar. Aufgrund der zentralen Lage in Wilhelmsburg und dessen Nähe zum Zentrum Wilhelmsburg sind gute Rahmenbedingungen für die Entwicklung eines vielfältigen Stadtraums gegeben.

 

Durch die aktuell in der Umsetzung befindliche Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße auf einer Länge von 4,6 Kilometern an die im Osten bestehende Trasse der Bahnlinie ergeben sich neue Entwicklungspotenziale insbesondere für den Wohnungsbau mit etwa bis zu 2.500 neuen Wohneinheiten und modernen Arbeitsstätten. Dabei sind das Wohnen und geplante wie auch bestehende gewerbliche/industrielle Nutzungen verträglich nebeneinander zu organisieren. Ende 2019 soll die neue Trasse im östlich gelegenen Bahnkorridor in Betrieb genommen und die derzeitige Trasse nach der Stilllegung zurückgebaut werden. Die neu errichteten Lärmschutzwände entlang der neuen Trasse werden große Bereiche von Wilhelmsburg deutlich von den bisherigen Lärmimmissionen durch Straßen- und Schienenlärm entlasten.

 

Qualifizierungsverfahren Elbinselquartier

 

Von Anfang April bis Mitte Juli 2016 führte die IBA Hamburg GmbH im Einvernehmen mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) und in enger Abstimmung mit dem Bezirksamt Hamburg-Mitte, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung (SL) für das gesamte Projektgebiet den städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb „Auf gute Nachbarschaft - Wohnen und Arbeiten zwischen den Kanälen“ durch. Parallel dazu erfolgte eine breit angelegte Bürgerbeteiligung. Das Ergebnis des Wettbewerbs wurde anschließend in einem Workshop-Verfahren weiter qualifiziert. Darüber hinaus wurden im Rahmen des europäischen Ideenwettbewerbs „Europan 14“ fokussierend auf einen 2,2 ha großen zentralen Teilbereich im Projektgebiet, der im Südosten in das Plangebiet Elbinselquartier Nord hineinragt, Ideen für eine zukunftsfähige Nutzungsmischung von Gewerbe und Wohnen erarbeitet.

 

Auf Grundlage dieser Planungsergebnisse wurde der Funktionsplanentwurf für das gesamte Elbinselquartier durch eine interdisziplinäre Arbeitsgemeinschaft von Fachplanern für Städtebau, Landschaftsplanung, Umwelt, Verkehr, Entwässerung und Immissionen erarbeitet und intensiv mit den zuständigen Fachämtern des Bezirksamtes und den betroffenen Fachbehörden (BSW, BWVI, BSB, BUE, BKM) abgestimmt. Zudem wurde die Planung im Rahmen von insgesamt 3 öffentlichen Veranstaltungen im Wettbewerbsverfahren 2016 sowie eines Projektdialogs zur Funktionsplanung im März 2017 im Bürgerhaus Wilhelmsburg den Bürgern vorgestellt und mit ihnen diskutiert.

 

Plangebiet „Elbinselquartier Nord“

 

Das hier in Rede stehende Plangebiet grenzt sich innerhalb des beschriebenen Projektgebiets zum südlich angrenzenden Plangebiet Elbinselquartier Süd durch die Rotenhäuser Wettern ab, wobei Teile des geplanten Straßenraums in das südlich angrenzende Plangebiet hineinragen, um einen Anschluss der Planstraße an die bestehende Jaffestraße zu gewährleisten (siehe Funktionsplan und B-Plan-Zeichnung im Anhang).

 

Als Bestandsnutzungen innerhalb des Plangebietes Elbinselquartier Nord befinden sich im Westen neben den Sportanlagen des Wilhelmsburger Ruderclubs von 1895 e.V. (WRC) und des SV Wilhelmsburg die Kleingartenanlagen der Vereine 715 „Sommerfreude“ (westlich des Aßmannkanals) und 716 „Unsere Scholle“ (östlich Aßmannkanal) sowie ein Biergarten mit Bootsverleih und Freianlagen am Ufer des Ernst-August-Kanals. Nördlich des Ernst-August-Kanals werden die Flächen des Kleingartenvereins 712 „Op Schulzens Eck“ durch das Plangebiet erfasst. Erfasst werden zudem vier Wohngebäude entlang des Vogelhüttendeichs, darunter drei Geschosswohnungsbauten und ein Einfamilienhaus. Im südöstlichen Teilbereich des Plangebietes befinden sich neben der zwischenzeitlich brachliegenden Fläche eines ehemaligen Containerlagers mehrere Gewerbebetriebe. Entlang des Ernst-August-Kanals verläuft eine 110kV-Hochspannungsleitung durch das Plangebiet, die vom Hafengebiet bis zum Gelände der Firma Aurubis verläuft.  

 

Das Nördliche Elbinselquartier knüpft im Nordwesten an das Reiherstiegviertel an. Darüber hinaus stellt es eine bedeutende Verbindung zum nordwestlich geplanten Spreehafenviertel dar. Im Übergang zu dem westlich benachbarten Reiherstiegviertel entsteht im Zentrum des Plangebietes eine neue Parkanlage mit Quartierszentrum, die sich zum Grünzug entlang des Aßmannkanals hin aufweitet. Dieser Grünzug wird unter Einbeziehung bestehender und neuer Kleingartenflächen Bestandteil einer in Nord-Süd-Richtung geplanten Landschaftsachse. Der Park bildet mit dem Quartiersplatz die Mitte des neuen Quartiers und soll eine entsprechend besondere landschaftliche Qualität erhalten. In Verlängerung der Quartiersachse Mannesallee und mit Blick zur Emmauskirche wird eine neue Brückenverbindung für Fußgänger und Radfahrer geschaffen. Sie mündet im Plangebiet direkt südlich der geplanten Stadtteil- und Grundschule im Park am Aßmannkanal und führt über das Quartierszentrum weiter zum sogenannten „Baumpark“ am Jaffe-Davids-Kanal. Somit entsteht eine neue Fuß- und Radwegachse, die die öffentlichen Nutzungen und zentralen Orte des Stadtteils in einer vielfältigen Raumabfolge verbindet.

 

Die städtebauliche Struktur des Nördlichen Elbinselquartiers lehnt sich an den Blockrandstrukturen des Reiherstiegviertels an, ist aber stärker in Einzelgebäude differenziert und bietet daher einen klaren, gut erschlossenen Rahmen für eine Vielzahl von Gebäudetypologien und entsprechend vielfältiger Entwicklungsmöglichkeiten: Wohn- und Geschäftshäuser im Blockrand, Mehrfamilienhäuser, Häuser für Baugruppen, Stadthäuser zum Eigenheimerwerb, aber auch hohe Häuser mit gewerblich genutzten Sockelgeschossen werden in gemischten Blockrändern zusammengefasst. Hierdurch werden im Sinne des Wettbewerbsergebnisses abwechslungsreiche, in Maßstab und Höhe wechselnde Fassaden und Freiräume geschaffen, die Vielfältigkeit und eine soziale Durchmischung ermöglichen und garantieren sollen.

 

Die geplanten Gewerbe- und Dienstleistungsnutzungen konzentrieren sich im Nördlichen Elbinselquartier auf die Sockelgeschosse entlang der geplanten Verlängerung der Jaffestraße und sollen hier einen kontinuierlichen Raum mit öffentlicherem Charakter bilden. Die gewerblich genutzten Sockelgeschosse weisen teilweise eine größere Gebäudetiefe auf als die Obergeschosse, um entsprechend flexibel nutzbar zu sein.

 

Die südlich des Vogelhüttendeichs vorgesehene Stadtteil- und Grundschule ist an exponierter Stelle in direkter Nähe zum Quartierszentrum und der hier geplanten Parkanlage verortet; als Bildungseinrichtung wird ihr so eine zentrale Rolle bei der Neuentwicklung des Quartiers zugewiesen. Die Schule bildet mit dem Quartierszentrum und der Parkanlage den östlichen Endpunkt der Quartiersachse Mannesallee und liegt mit ihren drei bis vier Vollgeschossen sowie dem moderaten Hochpunkt im Südwesten des Komplexes markant in deren Blickachse. Von Süden gesehen schiebt sie sich prominent in die geplante Landschaftsachse. Die nähere hochbauliche Ausgestaltung des Schulneubaus, insbesondere im Zusammenspiel mit den Neubauplanungen des WRC, wird in einem durch die BSB in enger Abstimmung mit dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, der BSW und der IBA auszulobenden Qualifizierungsverfahren konkretisiert. Im Plangebiet sind darüber hinaus drei gleichmäßig über das Gebiet verteilte Kindertagesstätten geplant.

 

Die im Plangebiet betroffenen KGV-Flächen der o.g. Vereine werden unter der Berücksichtigung des sog. 10.000er Vertrages zwischen der FHH und dem Landesbund der Gartenfreunde umstrukturiert, sollen in der heute vorliegenden Anzahl aber auch zukünftig innerhalb des Plangebietes nachgewiesen werden. Während der Ruderverein mit seiner Anlage am Aßmannkanal verbleibt, wird die Überplanung der heute am Vogelhüttendeich befindlichen Sportplatzflächen des SV Wilhelmsburg durch die Neuerrichtung bzw. den Ausbau der Sportanlagen an der Dratelnstraße und am Karl-Arnold-Ring in Kirchdorf-Süd kompensiert. Die Sportanlage am Vogelhüttendeich wird in jedem Fall erst aufgegeben, wenn die beiden anderen Anlagen fertiggestellt sind. Der heutige Gastronomiebetrieb „Zum Anleger“ am Ernst-August-Kanal soll auch mit dem neuen Planungsrecht gesichert werden.

 

Als neues Planungsrecht wird westlich des Aßmannkanals „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) festgesetzt (siehe B-Planzeichnung im Anhang). Durch die Festsetzung differenzierter Baufenster mit V bis VI Vollgeschossen wird sowohl ein Bezug zur Bestandsbebauung entlang der Zeidlerstraße garantiert als auch eine moderate Betonung der Verknüpfung zum östlich des Kanals anschließenden Neubauquartier ermöglicht. Unmittelbar westlich wie auch östlich des Aßmannkanals wird weiterhin „Private Grünfläche – Dauerkleingärten“ festgesetzt. Nördlich des Ernst-August-Kanals wird ebenfalls „Private Grünfläche – Dauerkleingärten“ festgesetzt, wobei für den Nahbereich entlang der hier befindlichen Hochspannungsleitung eine öffentliche Grünfläche „Parkanlage (FHH)“ vorgesehen ist. Die zentrale Parkanlage wird als öffentliche Grünfläche „Parkanlage (FHH)“ sowie als „Spielplatz (FHH)“ festgesetzt, wobei auch hier eingestreute Teilbereiche als „Private Grünfläche – Dauerkleingärten“ vorgesehen werden. Nördlich daran angrenzend befinden sich die  „Fläche für Sport- und Spielanlagen – Ruderclub“ sowie die „Fläche für den Gemeinbedarf – Schule“ mit einer III- bis V-geschossigen Bebauung. Für die sonstigen Baublöcke im zentralen Bereich des Plangebietes ist eine differenzierte, im Wesentlichen V- bis VI-geschossige Blockrandbebauung festgesetzt.

 

Entlang der Planstraßen 2a und 2b, des Vogelhüttendeichs und des Jaffe-Davids-Kanals werden „Urbane Gebiete“ (MU) festgesetzt, um hier eine anteilig höhere und in ihrem Spektrum breiter gefasste gewerbliche Nutzung in den Baublöcken zu ermöglichen. In den straßenabgewandten Lagen im Nordosten sowie südlich des Parks und westlich der Planstraße 2c wird WA mit III- bis V-geschossiger Blockrandbebauung festgesetzt. In vielen Baublöcken sind zwecks Differenzierung der städtebaulichen Körnung und Akzentsetzungen in Eckbereichen einzelne höhere Gebäudeteile und Hochpunkte festgesetzt. Für die Baufelder im MU zwischen Planstraße 2c und Jaffe-Davids-Kanal wird eine differenziertere Festsetzung sowohl der überbaubaren Flächen als auch der Geschossigkeiten noch geprüft und später konkretisiert.

 

Die städtebauliche Neuordnung des gesamten Plangebietes stellt angesichts der komplexen Rahmenbedingungen - insbesondere der heute durch Gewerbe, Industrie und Verkehrsflächen und deren Emissionen dominierten Prägung - eine besondere Herausforderung dar. Vor diesem Hintergrund ist im Verlauf der vorangegangenen Planungen bereits eine Vielzahl von Fachgutachten erstellt worden, darunter:

 

  • Eingriffsbilanzierung
  • Orientierende Baugrund-, Altlasten- und Schadstoffuntersuchung
  • Schalltechnische Untersuchung
  • Geruchsgutachten
  • Immissionsschutz-Berechnungen zur 110 kV-Freileitung entlang des Ernst-August-Kanals
  • Lufthygienische Untersuchung (Luftschadstoffe)
  • Kartierung der Biotoptypen
  • Baumgutachten mit Baumbestandsbewertung
    • Faunistische Untersuchungen (Fischbestandserfassung, Kartierung Wasserschnecken, Großmuscheln, Amphibien und Libellen
    • Faunistische Bestandserhebung Fledermäuse
    • Brutvogelkartierung für den Umweltbericht
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
  • Klärung potentieller Vorkommen streng geschützter Tierarten nach FFH-Richtlinie.

 

Der Umgang mit den im Plangebiet vorhandenen und gutachterlich ermittelten Geruchsimmissionen sowie den Gewerbelärmimmissionen aus dem Gebiet und von außerhalb wurden mit hoher Priorität auf Senats- und Bezirksebene behandelt. Im Ergebnis liegt der Senko-Beschluss vom 31.05.2018 (Vorlage Nr. 180531) vor, der die Bezirksämter beauftragt, die Innenraumpegellösung zur Konfliktbewältigung mit Industrie- und Gewerbelärm sowohl bei klein- als auch bei großräumigen Konfliktlagen weiterhin zur Anwendung zu bringen, wenn in Bebauungsplanverfahren anderweitige aktive Schutzmaßnahmen zur Konfliktbewältigung nicht ausreichen.

 

Im gesamten Plangebiet werden die höchstzulässigen Geruchsbelastungen gemäß Geruchsemissionsrichtlinie (GIRL) zum Teil deutlich überschritten. Daher wird derzeit ebenfalls aufgrund eines Senko-Beschlusses vom 31.05.2018 (Vorlage Nr. 180531/8) in enger Abstimmung zwischen BUE und Bezirksamt Hamburg-Mitte sowie BWVI und BSW ein belastbares Geruchsminderungskonzept erarbeitet, das in seinen Grundaussagen bis zum Arbeitskreis I vorliegen muss. Darin müssen belastbare Aussagen enthalten sein, wie und in welchem Zeithorizont die Richtwerte gemäß GIRL erreicht werden können.

 

Das für das Plangebiet derzeit geltende Planungsrecht wird durch mehrere einfache sowie qualifizierte Bebauungspläne aus den 50er und 60er Jahren gemäß § 30 BauGB festgesetzt. Überwiegend gilt für das Plangebiet der Baustufenplan Wilhelmsburg vom 06.01.1956. Dieser setzt für große Teile des Plangebietes westlich der heutigen Trasse der Wilhelmsburger Reichsstraße sowie nördlich des Ernst-August-Kanals Dauerkleingärten fest, östlich der Trasse Industriegebiet. In Teilbereichen gelten der Teilbebauungsplan 975 vom 18.10.1960 (entlang Vogelhüttendeich; „neue öffentliche Park- und Grünanlagen“) sowie der Bebauungsplan Wilhelmsburg 28 - Kleiner Grasbrook 1 vom 11.12.1968 (im Norden des Plangebietes; „Straßenverkehrsflächen“).

 

Zur Umsetzung der Planung für das Nördliche Elbinselquartier ist neues Planungsrecht erforderlich. Seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung ist frühzeitig entschieden worden, dass die Schaffung neuen Planungsrechts für das Projektgebiet Elbinselquartier im Zuge zweier Bebauungsplanverfahren erfolgen muss.

Für den südlichen Teilbereich handelt es sich um den neuen B-Plan-Entwurf Wilhelmsburg 99, für den nördlichen Teilbereich um den hier in Rede stehenden B-Plan-Entwurf Wilhelmsburg 100. Dadurch ist sichergestellt, dass die Verfahren beim Auftreten von Zielkonflikten zeitlich voneinander entkoppelt betrieben werden können. Insbesondere die Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzungen für die derzeit gewerblich geprägten Flächen entlang der Jaffestraße im südlichen Elbinselquartier (Wilhelmsburg 99) ist zu prüfen und zu klären. Hier erfolgt derzeit noch eine Bestandsaufnahme der vorhandenen gewerblichen Nutzungen, auf deren Grundlage Gespräche mit den Geschäftsführungen der betreffenden Betriebe geführt werden. Auf dieser Basis kann dann über die künftige Festsetzung der Art der baulichen Nutzung (MU oder auch eingeschränkte „Gewerbegebiete“ GE), der überbaubaren     Flächen sowie der Geschossigkeiten entschieden werden. Aufgrund der hier für den B-Plan-Entwurf Wilhelmsburg 99 „Südliches Elbinselquartier“ noch bestehenden    Klärungs- und Abstimmungsbedarfe wird der B-Plan-Entwurf Wilhelmsburg 100 „Nördliches Elbinselquartier“ im Verfahren vorgezogen.

 

Im Flächennutzungsplan sind überwiegend „Grünflächen“ und „Gewerbliche Bauflächen“ dargestellt. Im Landschaftsprogramm findet sich die Darstellung „Naturnahe Landschaft“ (Entwicklungsbereich Naturhaushalt), „Kleingärten“ (Schutz des Landschaftsbildes), „Parkanlage“ auf der Trasse der ehemaligen Reichsstraße und eine „Landschaftsachse“ südlich und nördlich des Ernst-August-Kanals. Sowohl der Flächennutzungsplan wie auch das Landschaftsprogramm müssen deshalb parallel geändert werden.

 

Petitum/Beschluss

 

Auf Basis der Vorlage und des Bebauungsplan-Entwurfs des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung wird um Zustimmung zur Durchführung der öffentlichen Plandiskussion (ÖPD) des Bebauungsplanverfahrens Wilhelmsburg 100 (Elbinselquartier Nord) gebeten.

Vor dem Hintergrund der am 26. Mai 2019 anstehenden Wahlen zum Europäischen Parlament und zur Bezirksversammlung ist die Durchführung der ÖPD erst ab Mitte Juni 2019 möglich. Der finale Termin soll in jedem Fall vor Beginn der Hamburger Schulferien stattfinden. Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung wird diesen Termin mit den zuständigen Gremien abstimmen. 

 

 

 

gez. Michael Mathe

 

 

 

Anlagen:

  • Lageplan Plangebiete Südliches und Nördliches Elbinselquartier

(Wilhelmsburg 99 und 100, Stand: 28.03.2019, Anlage 1)

  • Funktionsplan-Entwurf Elbinselquartier (Stand: 27.03.2019, Anlage 2)
  • Bebauungsplan-Entwurf Wilhelmsburg 100 (Stand: 27.03.2019, Anlage 3)

 

 

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