23-0452.1

Bebauungsplan-Entwurf Rothenburgsort 16 "Neues Mischquartier Billhorner Röhrendamm / Marckmannstraße / Billhorner Kanalstraße" Zustimmung zur Feststellung des Bebauungsplans gemäß § 6 Absatz 2 des Bauleitplanfeststellungsgesetzes

Vorlage öffentlich

Letzte Beratung: 13.02.2025 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 6.6

Sachverhalt

Der Stadtplanungsausschuss Süd hat in seiner Sitzung am 10.02.2025 der nachfolgend aufgeführten Vorlage Drs. Nr. 23-0452 einstimmig - bei Enthaltung der AfD-Fraktion - zugestimmt.

Mit Bezugnahme auf die Drucksache des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung zur Sitzung des Hauptausschusses am 06. Juli 2021 hinsichtlich wichtiger Inhalte und Eckdaten zum Bebauungsplan-Entwurf (Drucksache 22-2103) informiert das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung im Folgenden über den aktuellen Projektstand. Der Stadtplanungsausschuss Süd wird hiermit um Beschlussempfehlung und Weitergabe an die Bezirksversammlung zur Zustimmung zur Feststellung des Bebauungsplans Rothenburgsort 16 gebeten.

Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung hat den Bebauungsplan-Entwurf Rothen­burgsort 16 vom 25. Mai bis einschließlich 25. Juni 2021 gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in der damals geltenden Fassung öffentlich ausgelegt. Parallel wurden der Bebauungsplan-Entwurf sowie alle relevanten Unterlagen zusätzlich auch digital zur Verfügung gestellt (im Bauleitplanung-Online-Portal (BOP) und auf der Webseite des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung). Im Rahmen der durchgeführten öffentlichen Auslegung sind beim Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung keine Stellungnahmen eingegangen, sodass auf die Durchführung des Arbeitskreises II verzichtet werden konnte und der Bebauungsplan in seiner Auslegefassung nunmehr beschossen werden kann. Der Hauptausschuss Hamburg-Mitte, stellvertretend für die Bezirksversammlung, hat dem Bebauungsplan-Entwurf und der erreichten Vorweggenehmigungsreife nach § 33 Absatz 1 BauGB in seiner Sitzung am 06. Juli 2021 einstimmig zugestimmt. Nach inzwischen abgeschlossener Rechtsprüfung des Bebauungsplan-Entwurfs durch das Rechtsamt des Bezirksamtes Hamburg-Mitte wird der Stadtplanungsausschuss Süd um Beschlussempfehlung an die Bezirksversammlung zur Zustimmung zur Feststellung des Bebauungsplans Rothenburgsort 16 gemäß § 6 Absatz 2 des Bauleitplanfeststellungsgesetzes gebeten.

  1. Aktueller Projektstand

Die Voraussetzungen gemäß § 33 Absatz 1 BauGB zur Zulässigkeit von Bauvorhaben während der Planaufstellung (sog. Vorweggenehmigungsreife) liegen seit Juli 2021 vor, sodass auf dieser Basis die Anträge auf Erteilung der Baugenehmigung eingereicht werden konnten. Die Bauanträge wurden zwischenzeitlich alle genehmigt und der Baubeginn ist in 2022 erfolgt.

Insgesamt werden im Plangebiet 1.033 neue Wohnungen für unterschiedliche Haushalte entstehen. Südlich der Billhorner Kanalstraße entstehen derzeit 338 Eigentumswohnungen, 165 öffentlich geförderte und 61 freifinanzierte Mietwohnungen. Nördlich der Billhorner Kanal­straße entstehen 469 Mikroapartments davon 330 für Studierende und Auszubildende sowie 117 für Berufstätige und Starterhaushalte. Bis auf das ALDI-Bauvorhaben befinden sich damit alle Bauvorhaben in Realisierung bzw. kurz vor Fertigstellung oder wurden bereits fertiggestellt:

Wohnprojekt „COZY Micro Living“ (469 WE): Die frei finanzierten Mikroapartments im lärmabschirmenden Gebäuderiegel nördlich der Billhorner Kanalstraße wurden im Herbst 2024 fertiggestellt und sind inzwischen nahezu vollständig vermietet. Im Gebäudekomplex wurden zudem gemäß dem städtebaulichen Vertrag die freiwillige Feuerwehr integriert, 22 Betreuungsapartments an eine soziale Einrichtung dauerhaft vermietet und eine Lastenradverleihstation eingerichtet.

Wohnprojekt „Urban.Isle“ (210 WE): Der Gebäudekomplex an der Billhorner Kanalstraße und Marckmannstraße mit insgesamt 210 Eigentumswohnungen soll voraussichtlich im 1. Halbjahr 2026 fertiggestellt werden.

Bauvorhaben SAGA (85 WE, Kita): Das Wohngebäude der SAGA mit 85 öffentlich geförderten Mietwohnungen ist Teil der Quartiersentwicklung und soll voraussichtlich in 2026/2027 realisiert werden. Im Erdgeschoss des Gebäudes wird zudem eine Kita zur Betreuung von bis zu 80 Kindern errichtet.

Wohnprojekt „Rodenborg“ (181 WE, Kita): Der Gebäudekomplex an der Köhnestraße mit 128 Eigentumswohnungen und 53 öffentlich geförderten Mietwohnungen, einer Kita und weiteren Gewerbeflächen im Erdgeschoss wird voraussichtlich im Sommer 2025 fertiggestellt (laufende Vermarktung).

Gewerbeprojekt „Rodenworks“ (14 Gewerbe- und Büroeinheiten): Der Neubau an der Marckmannstraße mit ausschließlich gewerblicher Nutzung soll nach aktuellem Stand im Sommer 2025 fertiggestellt werden (laufende Vermarktung). Hier entstehen rund 3.400 m² neue Gewerbeflächen (BGF), wobei diese gemäß dem städtebaulichen Vertrag in den vier unteren Geschossen handwerksgeeignet hergestellt und in den zwei unteren Geschossen (EG, 1. OG) ausschließlich an Handwerks- oder produzierende Betriebe zu einem markge­rechten Preis vermietetwerden.

Bauvorhaben des Erzbistums Hamburg, Billhorner Kanalstraße 151 (52 WE): Das Wohngebäude mit 52 Mietwohnungen, davon 13 als öffentlich geförderter Wohnraum, wurde Ende 2023 fertiggestellt und Anfang 2024 bezogen. Die östliche Gebäudefassade (zum Schulgrundstück zugewandte Brandwand) wurde im Mai 2024 mit einem Wandbild, einem sogenannten Mural „Streetview“, gestaltet.

Bauvorhaben Aldi-Nord, Billhorner Kanalstraße 145-147 (Neubau Aldi-Markt, 36 WE): Durch den Rück- und Neubau soll hier die Verkaufsfläche des vorhandenen Aldi-Marktes von ca. 750 m² auf max. 1.200 m² erweitert werden und mit einem Wohngebäude mit etwa 25 freifinanzierten und 11 öffentlich geförderten bzw. belegungs- und mietpreisgebunde­nen Mietwohnungen überbaut werden. Da der Vorhabenträger nicht zwingend eine öffentliche Förderung durch die IFB in Anspruch nehmen möchte, hat das Fachamt Stadt- und Landschafsplanung mit ihm im Rahmen des städtebaulichen Vertrags vereinbart, dass 30 % der Mietwohnungen mit Belegungs- und Mietpreisbindung in Anlehnung an den öffentlich geförderten Mietwohnungsbau im 1. und 2. Förderweg der IFB hergestellt werden.

Die in den städtebaulichen Verträgen vereinbarten Herstellungsfristen werden somit nach heutigem Stand eingehalten. Für das Aldi-Bauvorhaben wurde eine Herstellungsfrist bis Ende 2027 vereinbart, die jedoch aufgrund nachzuweisender, begründeter fristhemmender Umstände verlängert werden kann.

  1. Planungsanlass und -ziel

Mit dem vorliegenden Bebauungsplan wird auf den durch die Verlagerung oder Aufgabe von gewerblichen Betrieben freigewordenen Flächen im Rahmen der laufenden städtebaulichen Neuordnung ein attraktives, nutzungsgemischtes Quartier mit dem Schwerpunkt Wohnen realisiert. Dadurch wird Rothenburgsort als Wohnstandort insgesamt gestärkt und das Quartiersleben zukunftsfähig weiterentwickelt. Es gilt dabei, Wohn- und Gewerbenutzungen in einer verträglichen Nachbarschaft zueinander zu etablieren und zugleich die Gewerbe­flächenentwicklung unter Würdigung der betrieblichen Erfordernisse des Bestandsgewerbes angemessen zu berücksichtigen. Mit dem Bebauungsplan Rothenburgsort 16 wurden seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung dafür die planungsrechtlichen Voraus­setzungen geschaffen.

  1. Wesentliche Schritte des Bebauungsplanverfahrens 20162021 waren:

20.09.2017

Zustimmung des Stadtplanungsausschusses zur Einleitung
des Bebauungsplanverfahrens auf Basis der Drucksache des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung (Drs. 21-3540)

21.02.2018

Zustimmung des Stadtplanungsausschusses zur Durchführung der öffentlichen Plandiskussion (Drs. 21-3956)

17.05.2018

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
(Durchführung der Öffentlichen Plandiskussion)

29.03.2021

Zustimmung des Stadtplanungsausschusses zur öffentlichen Auslegung (Drs. 22-1825)

25.05.25.06.2021

Öffentliche Auslegungdes Bebauungsplan-Entwurfs
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

06.07.2021

Zustimmung des Hauptausschusses zum Bebauungsplan-Entwurf des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung und Erreichen des Vorweggenehmigungsreife nach § 33 Abs. 1 BauGB (Drs. 22-2103).

Zum Bebauungsplan wurden vor der öffentlichen Auslegung im Mai 2021 zwischen dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung und den fünf Vorhabenträgern insgesamt vier städtebauliche Verträge sowie ein Wegebauvertrag unterzeichnet. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 25.11.2002 gefasst und am 06.05.2021 zum zweiten Mal zuletzt aufgrund der Plangebietsänderung geändert (vgl. Bekanntmachung vom 18. Mai 2021, Amtlicher Anzeiger Nr. 38, S. 751).

Der Stadtplanungsausschuss Süd wird gebeten

  1. um Kenntnisnahme des aktuellen Sachstandes und
  2. um Beschlussempfehlung und Weitergabe an die Bezirksversammlung Hamburg zur Zustimmung zur Feststellung des Bebauungsplans gemäß § 6 Absatz 2 des Bauleitplanfeststellungsgesetztes.
Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Bestätigung des Beschlusses und damit um Zustimmung zur Feststellung des Bebauungsplans gemäß § 6 Absatz 2 des Bauleitplanfeststellungsgesetzes gebeten.

Anlagen:

Anl. 1

Drucksache für den Hauptausschuss am 06.07.2021 Drucksache Nr. 22-2103
(ohne Anlagen)

Anl. 2

Protokollauszug, Sitzung des Hauptausschusses vom 06.07.2021 (Beschluss)

Anl. 3

Bebauungsplan-Entwurf Rothenburgsort 16 mit Planzeichnung und Verordnung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung mit inhaltlich unverändertem Stand seit Auslegungsbeschluss (vor Feststellung rechtsgeprüfte Fassung vom Januar 2025)

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Rothenburgsort Billhorner Röhrendamm Marckmannstraße Billhorner Kanalstraße Köhnestraße

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