Bebauungsplan-Entwurf Neustadt 51 / St. Pauli 46 "Erweiterung Bucerius Law School" - Zustimmung zur Erreichung der Vorweggenehmigungsreife und zur Feststellung
Letzte Beratung: 23.01.2025 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 7.2
Der gemeinsam tagende Stadtplanungsausschuss Nord und Süd hat in seiner Sitzung am 16.12.2024 der nachfolgend aufgeführten Vorlage Drs. Nr. 23-0348 einstimmig zugestimmt.
Im Bebauungsplanverfahren Neustadt 51 / St. Pauli 46 hat der Hauptausschuss auf Basis der Drucksache 23-0058 des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung in seiner Sitzung am 06.08.2024 die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung (ehem. öffentliche Auslegung) unter dem Vorbehalt, dass der städtebauliche Vertrag vor Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung unterzeichnet wird, einstimmig beschlossen. Der städtebauliche Vertrag wurde am 29.08.2024 zwischen dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung und der ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius unterzeichnet. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist im Zeitraum vom 30. September bis zum 31. Oktober 2024 durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung durchgeführt worden. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ist insgesamt nur eine Stellungnahme eingegangen. Diese bezieht sich nicht auf Inhalte des Bebauungsplan-Entwurfs, sondern ausschließlich auf die Zugriffsmöglichkeiten zum öffentlich ausgelegten städtebaulichen Vertrag. Außerdem wird seitens der Einwenderin befürchtet, dass die Vorhabenträgerin die Umsetzung der Baumaßnahme auf dem Baufeld 1 nicht wie geplant verfolgen wird. Diese Annahme wird seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung auch mit Blick auf die intensiven Abstimmungen im Nachgang zum Qualifizierungsverfahren bzw. im Zuge des Bebauungsplanverfahrens lediglich zur Kenntnis genommen.
Im Ergebnis konnte auf die Durchführung des Arbeitskreis II verzichtet werden. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden hierzu am 11.11.2024 durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung unterrichtet.
Zur Information werden die Planzeichnung, der Verordnungstext, der Funktionsplan und der Freiflächenplan jeweils in der abgestimmten Entwurfsfassung als Anlage beigefügt. Im Übrigen wird auf die kontinuierliche Berichterstattung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung im Stadtplanungsausschuss und die Drucksache 23-0058 vom 01.08.2024 zur Zustimmung des Hauptausschusses zur Öffentlichkeitsbeteiligung verwiesen.
Mit dem nunmehr erreichten Planungsstand sind auf Basis der Zustimmungsempfehlung der Stadtplanungsausschüsse Nord und Süd und der Zustimmung der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte die Voraussetzungen für die Vorweggenehmigungsreife des Bebauungsplan-Entwurfs Neustadt 51 / St. Pauli 46 gemäß §33 Absatz 1 BauGB gegeben.
Das Plangebiet liegt überwiegend im Stadtteil Neustadt im Bereich der Wallanlagen und teilweise im Stadtteil St. Pauli. Es befindet sich zwischen „Planten un Blomen“ und dem „Alten Botanischen Garten“ und umfasst im Wesentlichen das private Grundstück der Bucerius Law School (Flurstück 1999 der Gemarkung Neustadt Nord) sowie einen kleinen Teilbereich des Botanischen Gartens und Teile der neuen Marseiller Promenade (ehem. östlicher Bereich der Marseiller Straße) sowie der Jungiusstraße.
Das heute geltende Planrecht setzt für das Plangebiet Gemeinbedarfsfläche (Botanische Institute Freie und Hansestadt Hamburg), öffentliche Straßen und Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage fest.
Der Bebauungsplan Neustadt 51 / St. Pauli 46 wird seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung als Bebauungsplan der Innenentwicklung im sog. beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch ohne Umweltbericht durchgeführt.
Es sind keine Änderungen des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms erforderlich.
Der Bebauungsplan Neustadt 51 / St. Pauli 46 des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung wird die hochbauliche Erweiterung der privaten Rechtshochschule „Bucerius Law School (BLS)“ sowie deren in der Vergangenheit im Rahmen einer Befreiung genehmigten Erweiterungsbauten planungsrechtlich sichern. Für die Erweiterung der BLS wurde Anfang 2021 ein hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit freiraumplanerischem Anteil durchgeführt, welcher die genaue Lage und die Gestaltung der neuen Baukörper zum Inhalt hatte. Im Nachgang zum Wettbewerb hat das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung unter Einbindung des Oberbaudirektors und dem Denkmalschutzamt mehrere Abstimmungen mit der Vorhabenträgerin zum Bauvorhaben, insbesondere zum geplanten Bauvolumen durchgeführt. Der auf dieser Basis überarbeitete Siegerentwurf bildet die Grundlage für den aktuellen Bebauungsplan-Entwurf desFachamtes Stadt- und Landschaftsplanung.
Mit dem neuen Bebauungsplan soll zudem die Marseiller Promenade entsprechend ihrer Nutzung planungsrechtlich festgesetzt werden. Auf Basis eines in 2015 durchgeführten Realisierungswettbewerbs wurde ein freiraumplanerisches Konzept für die Marseiller Promenade prämiert und mittlerweile umgesetzt. Im Zuge der Revitalisierung des Congress Center Hamburg (CHH) wurde die Zufahrt zur Tiefgarage über die Marseiller Straße überflüssig. Die Straße wurde verfüllt, auf einer Fläche von rund zwei Hektar neu begrünt und soll nur noch für Fußgänger und Radfahrer nutzbar sein. Das Konzept setzt den „Dag-Hammarskjöld-Platz“, den CCH-Vorplatz und den Platz an der U-Bahnstation Stephansplatz in Bezug zueinander und fügt diese Plätze sowie die umgebenden Parks räumlich und gestalterisch zusammen. Der „Alte Botanischer Garten“ und „Planten un Blomen“ bilden hierbei das Zentrum und erhalten dadurch einen neuen attraktiven Vorbereich.
Das L-förmige Hauptgebäude der BLS wurde Anfang des 20. Jahrhunderts errichtet und fast ein Jahrhundert lang durch die Institute für Allgemeine und Angewandte Botanik genutzt, die ab 1919 Teil der neu gegründeten Universität Hamburg wurden. Die ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius erwarben das denkmalgeschützte Bauwerk im Jahr 1999 von der Freien und Hansestadt Hamburg, bauten es denkmalgerecht nach den Erfordernissen einer modernen Hochschule um und gründeten im darauf folgenden Jahr die erste private Hochschule für Rechtswissenschaft in Deutschland, die Bucerius-Law-School.
Bereits im Jahr 2003 erweiterte die BLS ihre Räumlichkeiten mit dem Bau des Auditoriums, welches als Solitärgebäude inmitten des Gartens errichtet wurde. Wenige Jahre später – im Jahr 2007 – folgte ein zusätzlicher Erweiterungsbau, der östlich an den bestehenden L– förmigen Gebäudekomplex entlang der Marseiller Promenade angrenzt und eine Bibliothek sowie die Mensa der Hochschule beherbergt (Deutsche Bank Hall-Neubau).
Östlich dieses Neubaus und nördlich der Schaugewächshäuser von Planten un Blomen befindet sich ein Gelbklinkergebäude, in dem derzeit eine KiTa sowie Botaniknutzungen der Universität Hamburg untergebracht sind. Dieses Gebäude ist abgängig und die Fläche (Baufeld 1) soll im Rahmen der hochbaulichen Neuentwicklung überplant werden.
Außerdem befindet sich eine nicht öffentliche Stellplatzanlage südlich des Altbaus der BLS, der ebenfalls überbaut werden soll (Baufeld 2). Dieser Bereich dient gegenwärtig als Zugang zum Campusgelände der BLS.
Sowohl innerhalb als auch außerhalb des Plangebiets befinden sich zahlreiche Baudenkmale und Denkmal-Ensembles. Das im Plangebiet gelegene Hauptgebäude der BLS sowie die Schaugewächshäuser sind eingetragene Denkmale. Darüber hinaus sind die Schaugewächshäuser von Planten un Blomen und der südlich angrenzende Bereich der Wallanlagen als Ensemble (Befestigungsanlage) gelistet.
Die Belange des Denkmalschutzes und die sensible Umgebung mit dem Gartendenkmal Planten un Blomen und dem Baumbestand sind wichtige Belange im Rahmen der Abwägung im lfd. Bebauungsplan-Prozess gewesen.
Die genaue Lage, die Kubatur und die Gestaltung der neuen Baukörper wurde im Rahmen des 2021 durchgeführten hochbaulichen Realisierungswettbewerbs mit freiraumplanerischem Anteil ermittelt. Das Wettbewerbsergebnis ist in einen Funktionsplan übersetzt worden, der die Grundlage für den Bebauungsplan-Entwurf darstellt. Das aus dem hochbaulichen Qualifizierungsverfahren hervorgegangene städtebauliche Konzept für die Erweiterung der BLS nimmt die Baustruktur der Bestandsgebäude auf und fügt sich in der Höhenentwicklung und Dichte ein. Das Ensemble soll an beiden Enden so gefasst werden, dass damit attraktive Eingangssituationen entstehen. Hierfür soll ein attraktives und charaktervolles Gebäudeensemble geschaffen werden, welches die Potentiale des Standortes aktiviert, den Campus sinnfällig und funktional erweitert und den Stadtraum weiter qualifizieren soll.
Die durch den Neubau auf Baufeld 2 zu überplanenden Stellplätze sollen am selben Ort in einer Tiefgarage verortet werden.
Des Weiteren wird die ehemalige Marseiller Straße – heute Marseiller Promenade – zwischen der Kreuzung Jungiusstraße und dem CCH mit dem neu zu schaffenden Planungsrecht entsprechend ihrer neuen heutigen Nutzung festgesetzt. Im Rahmen der Planung stellt der behutsame Umgang mit der Parkanlage Planten un Blomen einen wichtigen Belang dar. Hierzu sieht der Bebauungsplan-Entwurf insbesondere im Übergang zur Parkanlage entsprechende Festsetzungen vor.
Als Art der baulichen Nutzung werden im Bebauungsplan-Entwurf ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Hochschule“, und ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Hochschule, soziale Einrichtung“ festgesetzt. Zudem werden im Plangebiet Flächen für Parkanlage (FHH), private Grünfläche (BLS), Straßenverkehrsfläche sowie Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung(Fußgänger- und Radfahrerbereich) festgesetzt.
Der Bebauungsplan-Entwurf wird für das Vorhaben Baukörperfestsetzungen durch Baugrenzen entsprechend des Wettbewerbsergebnisses vorsehen. Darüber hinaus werden die Geschossigkeit und für die Neubauten die max. zulässige Gebäudehöhe festgesetzt.
Zur Sicherung der Zuwegung für Personal sowie für Anlieferung für die Schaugewächshäuser ist entsprechend der Bestandssituation ein Geh- und Fahrrecht auf dem Gelände der BLS festgesetzt. Zusätzlich werden mehrere Gehrechte zu Gunsten der FHH eingetragen, damit das private Campus-Gelände mit der Lage zwischen der Marseiller Promenade und der Parkanlage Planten un Blomen zukünftig für die Öffentlichkeit zugänglich ist und somit attraktive Wegebeziehungen ermöglicht werden.
Die ehemalige Marseiller Straße (heute Marseiller Promenade) direkt nördlich der BLS wird ihrer Nutzung entsprechend teilweise als Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (Fußgänger- und Radfahrerbereich) und teilweise als öffentliche Parkanlage (FHH) ausgewiesen werden.
Die eingetragenen Denkmale und Ensembles werden nachrichtlich übernommen.
Zum Schutz der Bestandsbäume werden auf dem Vorplatz im Baufeld 2 (Jungiusstraße) drei Bäume zum Erhalt festgesetzt. Des Weiteren wird, zum Erhalt der Baumkulisse, an der Südost-Grenze zum Alten Botanischen Garten ein ca. 10 m breiter Streifen gekennzeichnet. Kombiniert wird diese Kennzeichnung mit einer Festsetzung zu Ersatzpflanzverpflichtung im Verordnungstext. Ziel ist einedauerhafte Sicherung der bestehenden Baumkulisse unter Würdigung der Nachbarschaft zur Parkanlage Planten un Blomen. Alle weiteren Bäume sind durch die Baumschutzverordnung geschützt.
Der städtebauliche Vertrag zu dem Bebauungsplan-Entwurf Neustadt 51 / St. Pauli 46 zwischen dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung und der Vorhabenträgerin (ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius) wurde am 29.08.2024 unterzeichnet. Der städtebauliche Vertrag wurde über das Transparenzportal veröffentlicht. Die Regelungsinhalte betreffen im Wesentlichen (nicht abschließend):
- Durchführungsverpflichtung, Umsetzungshorizonte bzw. Herstellungsfristen
- Gestalterische Vorgaben für den Hochbau (Anforderungen an Fassadenmaterialität / Durchführung der Fassadenbemusterung)
- Vorgaben für die Freianlagen und Kinderspielflächen, Verpflichtung zur Abstimmung eine qualifizierten Freianlagenplans
- Maßnahmen zum Baumschutz / Baumbestand
- Maßnahmen zum Artenschutz
- Verpflichtung zur Eintragung von Dienstbarkeiten zur Sicherung der Gehrechte
- Übernahme der Kosten des Bebauungsplanverfahrens
- Vertragstrafen bei Nichteinhaltung der Verpflichtungen.
Durch die planungsrechtlichen Festsetzungen wird damit in Verbindung mit den vertraglichen Regelungen ein enger planungsrechtlicher Rahmen gesetzt, der die exakte Umsetzung des abgestimmten Bebauungskonzepts sichert.
Der Stadtplanungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24. Februar 2021 auf Basis der Drucksache des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens zugestimmt. Die behördliche Grobabstimmung wurde am 09. August 2021 erfolgreich durchgeführt. Am 29. September 2022 hat der Stadtplanungsausschuss der Durchführung der öffentlichen Plandiskussion zugestimmt. Die öffentliche Plandiskussion selbst hat am 16. Januar 2023 im Bezirksamt Hamburg-Mitte stattgefunden. Diese Veranstaltung wurde zudem über eine Übertragung im digitalen Livestream unterstützt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde mit der Durchführung des behördlichen Arbeitskreises I am 12. Februar 2024 erfolgreich abgeschlossen. Die Kenntnisnahmeverschickung hat im Zeitraum 20. Juni 2024 bis 04. Juli 2024 stattgefunden. Aufgrund der zwischenzeitlich vorgenommenen Änderung der Ausweisung von Gemeinbedarfsflächen zum Sondergebiet fand eine erneute Kenntnisnahmeverschickung im Zeitraum vom 08. August bis 16. August 2024 stand.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 11.04.2024 gefasst (vgl. Bekanntmachung vom 26.04.2024, Amtlicher Anzeiger Nr. 34, S. 651 und 652). Der städtebauliche Vertrag zwischen dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung und der Vorhabenträgerin wurde am 29.08.2024 vor der Öffentlichkeitsbeteiligung unterzeichnet. Der Veröffentlichungsbeschluss wurde am 16.09.2024 gefasst (vgl. Bekanntmachung vom 20.09.2024, Amtlicher Anzeiger Nr. 76, S. 1621 und 1622). Die Öffentlichkeitsbeteiligung (ehem. öffentliche Auslegung) des Bebauungsplan-Entwurfs wurde vom 30. September bis einschließlich 31. Oktober 2024 durchgeführt.
Auf die Durchführung des Arbeitskreis II wurde verzichtet, da im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung keine Stellungnamen mit wesentlich inhaltlichem Bezug eingegangen sind (s. o.).
Die in § 33 Absatz 1 BauGB bezeichneten Voraussetzungen zur Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung sind somit alle erfüllt, so dass mit der Zustimmungsempfehlung an die Bezirksversammlung und der Zustimmung dieser zum Bebauungsplan-Entwurf die Vorweggenehmigungsreife für den Bebauungsplan Neustadt 51 / St. Pauli 46 gegeben ist. Des Weiteren wird um Zustimmungsempfehlung an die Bezirksversammlung zur Feststellung des Bebauungsplans gemäߧ 6 Absatz 3 Bauleitplanfeststellungsgesetz gebeten.
Der gemeinsam tagende Stadtplanungsausschuss Nord und Süd wird um Zustimmung zum Bebauungsplan-Entwurf Neustadt 51 / St. Pauli 46 des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung und um Beschlussempfehlung an die Bezirksversammlung zur Feststellung gemäß § 6 Absatz 3 Bauleitplanfeststellungsgesetz gebeten.
Die Bezirksversammlung wird um Bestätigung des Beschlusses und damit um Zustimmung zum Bebauungsplan-Entwurf Neustadt 51 / St. Pauli 46 und Feststellung des Bebauungsplans gemäß § 6 Absatz 3 Bauleitplanfeststellungsgesetz gebeten.
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