23-0058

Bebauungsplan-Entwurf Neustadt 51 / St. Pauli 46 "Erweiterung Bucerius Law School" Zustimmung zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung

Vorlage öffentlich

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Gremium
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06.08.2024
Sachverhalt

 

Zustimmung zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung

 

Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung verfolgt die Öffentlichkeitsbeteiligung (ehem. öffentliche Auslegung) zum Bebauungsplan-Entwurf Neustadt 51 / St. Pauli 46   im September 2024. Zur Information werden die Planzeichnung, der Verordnungstext, der Funktionsplan und der Freiflächenplan jeweils in der abgestimmten Entwurfsfassung als Anlage beigefügt. Im Übrigen wird auf die Berichterstattungen des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung in den zurückliegenden Sitzungen des Stadtplanungsausschusses verwiesen.

 

 

  1. umlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans und geltendes Planungsrecht

 

Das Plangebiet liegt überwiegend im Stadtteil Neustadt im Bereich der Wallanlagen und teilweise im Stadtteil St. Pauli. Es befindet sich zwischen „Planten un Blomen“ und dem „Alten Botanischen Garten“ und umfasst im Wesentlichen das im Privateigentum stehende Grundstück der ZEIT-Stifung Eberlin und Gerd Bucerius - Bucerius Law School (Flurstück 1999 der Gemarkung Neustadt Nord) sowie einen kleinen Teilbereich des Botanischen Gartens und Teile der neuen Marseiller Promenade (ehem. östlicher Bereich der Marseiller Straße) sowie der Jungiusstraße.

 

Das heute geltende Planrecht setzt r das Plangebiet Gemeinbedarfsfläche (Botanische Institute Freie und Hansestadt Hamburg), öffentliche Straßen und Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage fest.

 

Der Bebauungsplan Neustadt 51 / St. Pauli 46 wird seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung als Bebauungsplan der Innenentwicklung im sog. beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch ohne Umweltbericht durchgeführt.

Es sind keine Änderungen des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms erforderlich.

 

 

 

  1. ckblick und aktueller Sachstand

 

Durch den Bebauungsplanentwurf Neustadt 51 / St.Pauli 46 soll die hochbauliche Erweiterung der Bucerius Law School (BLS) ermöglicht sowie deren in der Vergangenheit im Rahmen einer Befreiung genehmigten Erweiterungsbauten (Auditorium und Deutsche Bank Hall) planungsrechtlich nunmehr gesichert werden. Für die Erweiterung der BLS wurde Anfang 2021 ein hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit freiraumplanerischem Anteil durchgeführt, welcher die genaue Lage und die Gestaltung der neuen Baukörper zum Inhalt hatte. Im Nachgang zum Wettbewerb hat das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung unter Einbindung des Oberbaudirektors und dem Denkmalschutzamt mehrere Abstimmungen mit der Vorhabenträgerin zum Bauvorhaben, insbesondere zum geplanten Bauvolumen durchgeführt. Der auf dieser Basis überarbeitete Siegerentwurf bildet die Grundlage r den aktuellen Bebauungsplan-Entwurf des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung.

Mit dem neuen Bebauungsplan soll zudem die Marseiller Promenade entsprechend ihrer Nutzung planungsrechtlich festgesetzt werden. Auf Basis eines in 2015 durchgeführten Realisierungswettbewerbs wurde ein freiraumplanerisches Konzept für die Marseiller Promenade prämiert und mittlerweile umgesetzt. Im Zuge der Revitalisierung des Congress Center Hamburg (CHH) wurde die Zufahrt zur Tiefgarage über die Marseiller Straße überflüssig. Die Straße wurde verfüllt, auf einer Fläche von rund zwei Hektar neu begrünt und soll nur noch für Fußnger und Radfahrer nutzbar sein. Das Konzept setzt den „Dag-Hammarskjöld-Platz“, den CCH-Vorplatz und den Platz an der U-Bahnstation Stephansplatz in Bezug zueinander und fügt diese Plätze sowie die umgebenden Parks räumlich und gestalterisch zusammen. Der „Alte Botanischer Garten“ und „Planten un Blomen“ bilden hierbei das Zentrum und erhalten dadurch einen neuen attraktiven Vorbereich.

 

Das L-förmige Hauptgebäude der BLS wurde Anfang des 20. Jahrhunderts errichtet und fast ein Jahrhundert lang durch die Institute für Allgemeine und Angewandte Botanik genutzt, die ab 1919 Teil der neu gegründeten Universität Hamburg wurden. Die ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius erwarben das denkmalgeschützte Bauwerk im Jahr 1999 von der Freien und Hansestadt Hamburg, bauten es denkmalgerecht nach den Erfordernissen einer modernen Hochschule um und gründeten im darauf folgenden Jahr die erste private Hochschule für Rechtswissenschaft in Deutschland, die Bucerius-Law-School.

 

Bereits im Jahr 2003 erweiterte die BLS ihre Räumlichkeiten mit dem Bau des Auditoriums, welches als Solitärgebäude inmitten des Gartens errichtet wurde. Wenige Jahre später im Jahr 2007 - folgte ein zusätzlicher Erweiterungsbau, der östlich an den bestehenden Lrmigen Gebäudekomplex entlang der Marseiller Promenade angrenzt und eine Bibliothek sowie die Mensa der Hochschule beherbergt (Deutsche Bank Hall-Neubau).

Östlich dieses Neubaus und nördlich der Schaugewächshäuser von Planten un Blomen befindet sich ein Gelbklinkergebäude, in dem derzeit eine KiTa sowie Botaniknutzungen der Universität Hamburg untergebracht sind. Dieses Gebäude ist abgängig, die Fläche soll im Rahmen der hochbaulichen Neuentwicklung überplant werden.

Außerdem befindet sich eine nicht öffentliche Stellplatzanlagedlich des Altbaus der BLS, der ebenfalls überbaut werden soll. Dieser Bereich dient gegenwärtig als Zugang zum Campusgelände der BLS.

 

Sowohl innerhalb als auch außerhalb des Plangebiets befinden sich zahlreiche Baudenkmale und Denkmal-Ensembles. Das im Plangebiet gelegene Hauptgebäude der BLS sowie die Schaugewächshäuser sind eingetragene Denkmale. Darüber hinaus sind die Schaugewächshäuser von Planten un Blomen und der südlich angrenzende Bereich der Wallanlagen als Ensemble (Befestigungsanlage) gelistet.

 

Die Belange des Denkmalschutzes und die sensible Umgebung mit dem Gartendenkmal Planten un Blomen und dem Baumbestand sind wichtige Belange im Bebauungsplan-Prozess.

 

 

  1. Neues Planungsrecht und zentrale Planinhalte

 

Die genaue Lage, die Kubatur und die Gestaltung der neuen Baukörper wurde im Rahmen des 2021 durchgeführten hochbaulichen Realisierungswettbewerbs mit freiraumplanerischem Anteil ermittelt. Das Wettbewerbsergebnis ist in einen Funktionsplan übersetzt worden, der die Grundlage für den Bebauungsplan-Entwurf darstellt. Das aus dem hochbaulichen Qualifizierungsverfahren hervorgegangene städtebauliche Konzept für die Erweiterung der BLS nimmt die Baustruktur der Bestandsgebäude auf und fügt sich in der Höhenentwicklung und Dichte ein. Das Ensemble soll an beiden Enden so gefasst werden, dass damit attraktive Eingangssituationen entstehen. Hierfür soll ein attraktives und charaktervolles Gebäudeensemble geschaffen werden, welches die Potentiale des Standortes aktiviert, den Campus sinnfällig und funktional erweitert und den Stadtraum weiter qualifizieren soll.

 

Die private Hochschule für Rechtswissenschaften plant zur Deckung des gestiegenen Bedarfs und des weiteren Wachstums anstelle der derzeitigen überwiegend 1-geschossigen Bestandsgebäude direkt nördlich der Schaugewächshäuser (Baufeld 1) sowie südlich des Altbaus der BLS direkt an der Jungiusstraße gelegen (Baufeld 2) Neubauten zu errichten.

In den neuen Räumlichkeiten sollen flexibel nutzbare Lehr-, Lern- und Arbeitswelten, weitere Bürolandschaften und aufgrund der Neubebauung wegfallende Betriebsräume für die benachbarten Schaugewächshäuser sowie die ebenfalls entfallende KiTa inkl. deren Außenflächen untergebracht werden.

 

Die durch den Neubau auf Baufeld 2 zu überplanenden Stellplätze sollen am selben Ort in einer Tiefgarage verortet werden.

 

Als Art der baulichen Nutzung werden im Bebauungsplan-Entwurf ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Hochschule“, und ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Hochschule, soziale Einrichtung festgesetzt. Zudem werden im Plangebiet Flächen für Parkanlage (FHH), private Grünfläche (BLS), Straßenverkehrsfläche sowie Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (Fußnger- und Radfahrerbereich) festgesetzt. Da mit der im bisherigen Planungsprozess vorgesehenen Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Hochschule“ bzw. Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Hochschule, soziale Einrichtung die im Kontext der konkreten Planung vorgesehene Tiefgarage auf Baufeld 2 aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage nicht festgesetzt werden konnte, musste zwischenzeitlich die Festsetzung auf ein Sondergebiet geändert werden. An der konkreten Zweckbestimmung ändert sich jedoch nichts.

 

Der Bebauungsplan-Entwurf wird für das Vorhaben Baukörperfestsetzungen durch Baugrenzen entsprechend des Wettbewerbsergebnisses vorsehen. Darüber hinaus werden die Geschossigkeit und die max. zulässige Gebäudehöhe festgesetzt.

 

Zur Sicherung der Zuwegung für Personal sowie für Anlieferung für die Schaugewächshäuser ist entsprechend der Bestandssituation ein Geh- und Fahrrecht auf dem Gelände der BLS festgesetzt. Zusätzlich werden mehrere Gehrechte zu Gunsten der FHH eingetragen, damit das private Campus-Gelände mit der Lage zwischen der Marseiller Promenade und der Parkanlage Planten un Blomen zukünftig für die Öffentlichkeit zugänglich ist und somit attraktive Wegebeziehungen ermöglicht werden.

 

Die ehemalige Marseiller Straße (heute Marseiller Promenade) direkt nördlich der BLS soll ihrer Nutzung entsprechend teilweise als Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (Fußnger- und Radfahrerbereich) und teilweise als öffentliche Parkanlage (FHH) ausgewiesen werden.

 

Die eingetragenen Denkmale und Ensembles werden nachrichtlich übernommen.

Zum Schutz der Bestandsbäume wurden auf dem Vorplatz im Baufeld 2 (Jungiusstraße) drei Bäume zum Erhalt festgesetzt. Des Weiteren wurde, zum Erhalt der Baumkulisse, an der Südost-Grenze zum Alten Botanischen Garten ein ca. 10 m breiter Streifen gekennzeichnet. Kombiniert wird diese Kennzeichnung mit einer Festsetzung zu Ersatzpflanzverpflichtung im Verordnungstext. Ziel ist eine dauerhafte Sicherung der bestehenden Baumkulisse in Würdigung der Nachbarschaft zur Parkanlage Planten un Blomen. Alle weiteren Bäume sind durch die Baumschutzverordnung geschützt.

 

 

 

  1. Bebauungsplanverfahren

 

Der Stadtplanungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24. Februar 2021 auf Basis der Vorlage des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens zugestimmt. Die behördliche Grobabstimmung wurde am 09. August 2021 erfolgreich durchgeführt. Am 29. September 2022 hat der Stadtplanungsausschuss der Durchführung der öffentlichen Plandiskussion zugestimmt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit hat am 16. Januar 2023 im Bezirksamt Hamburg-Mitte stattgefunden. Diese Veranstaltung wurde zudem über eine Übertragung im Livestream unterstützt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde mit der Durchführung des behördlichen Arbeitskreises I am 12. Februar 2024 erfolgreich abgeschlossen. Die Kenntnisnahmeverschickung hat im Zeitraum 20. Juni 2024 bis 04. Juli 2024 stattgefunden. Aufgrund der zwischenzeitlich vorgenommenen Änderung der Ausweisung zum Sondergebiet wird das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung im Vorfeld der Öffentlichkeitsbeteiligung eine erneute Kenntnisnahmeverschickung durchführen.

 

Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung beabsichtigt die Öffentlichkeitsbeteiligung im September 2024 durchzuführen. Voraussetzung zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist der Abschluss des städtebaulichen Vertrags zwischen dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung und der Vorhabenträgerin ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius. Auf Basis der konstruktiven Abstimmungen mit der Vorhabenträgerin soll der Vertrag Ende August 2024 unterzeichnet werden. Mit dem Abschluss des städtebaulichen Vertrags erfolgt die Sicherung und Umsetzung der Wettbewerbsergebnisse und Ziele des Bebauungsplans in Ergänzung zu den planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans.

 

 

Petitum/Beschluss:

 

Auf Basis dieser Drucksache und des Bebauungsplan-Entwurfs des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung wird um Zustimmung zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung (ehem. öffentliche Auslegung) des Bebauungsplanverfahrens Neustadt 51 / St. Pauli 46 „Erweiterung Bucerius Law School“ unter dem Vorbehalt, dass der städtebauliche Vertrag vor Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung Unterzeichnet wird, gebeten.

 

 

 

Anlagen:

 

Anl. 1 Entwurf des Bebauungsplans Neustadt 51 / St. Pauli 46, Stand vom 30.07.2024 (ohne Maßstab),

 

Anl. 2 Entwurf Verordnung, Stand vom 30.07.2024,

 

Anl. 3 Entwurf des Funktionsplans (ohne Maßstab),

 

Anl. 4 Entwurf des Freiflächenplans (ohne Maßstab).

 

Anl. 5 Drucksache des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung für den Stadtplanungsausschuss am 24. Februar 2024 Drucksache Nr. 22-1727 (ohne Anlagen)

 

 

Petitum/Beschluss

Sachverhalt:

 

Zustimmung zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung

 

Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung verfolgt die Öffentlichkeitsbeteiligung (ehem. öffentliche Auslegung) zum Bebauungsplan-Entwurf Neustadt 51 / St. Pauli 46   im September 2024. Zur Information werden die Planzeichnung, der Verordnungstext, der Funktionsplan und der Freiflächenplan jeweils in der abgestimmten Entwurfsfassung als Anlage beigefügt. Im Übrigen wird auf die Berichterstattungen des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung in den zurückliegenden Sitzungen des Stadtplanungsausschusses verwiesen.

 

 

  1. umlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans und geltendes Planungsrecht

 

Das Plangebiet liegt überwiegend im Stadtteil Neustadt im Bereich der Wallanlagen und teilweise im Stadtteil St. Pauli. Es befindet sich zwischen „Planten un Blomen“ und dem „Alten Botanischen Garten“ und umfasst im Wesentlichen das im Privateigentum stehende Grundstück der ZEIT-Stifung Eberlin und Gerd Bucerius - Bucerius Law School (Flurstück 1999 der Gemarkung Neustadt Nord) sowie einen kleinen Teilbereich des Botanischen Gartens und Teile der neuen Marseiller Promenade (ehem. östlicher Bereich der Marseiller Straße) sowie der Jungiusstraße.

 

Das heute geltende Planrecht setzt r das Plangebiet Gemeinbedarfsfläche (Botanische Institute Freie und Hansestadt Hamburg), öffentliche Straßen und Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage fest.

 

Der Bebauungsplan Neustadt 51 / St. Pauli 46 wird seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung als Bebauungsplan der Innenentwicklung im sog. beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch ohne Umweltbericht durchgeführt.

Es sind keine Änderungen des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms erforderlich.

 

 

 

  1. ckblick und aktueller Sachstand

 

Durch den Bebauungsplanentwurf Neustadt 51 / St.Pauli 46 soll die hochbauliche Erweiterung der Bucerius Law School (BLS) ermöglicht sowie deren in der Vergangenheit im Rahmen einer Befreiung genehmigten Erweiterungsbauten (Auditorium und Deutsche Bank Hall) planungsrechtlich nunmehr gesichert werden. Für die Erweiterung der BLS wurde Anfang 2021 ein hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit freiraumplanerischem Anteil durchgeführt, welcher die genaue Lage und die Gestaltung der neuen Baukörper zum Inhalt hatte. Im Nachgang zum Wettbewerb hat das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung unter Einbindung des Oberbaudirektors und dem Denkmalschutzamt mehrere Abstimmungen mit der Vorhabenträgerin zum Bauvorhaben, insbesondere zum geplanten Bauvolumen durchgeführt. Der auf dieser Basis überarbeitete Siegerentwurf bildet die Grundlage r den aktuellen Bebauungsplan-Entwurf des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung.

Mit dem neuen Bebauungsplan soll zudem die Marseiller Promenade entsprechend ihrer Nutzung planungsrechtlich festgesetzt werden. Auf Basis eines in 2015 durchgeführten Realisierungswettbewerbs wurde ein freiraumplanerisches Konzept für die Marseiller Promenade prämiert und mittlerweile umgesetzt. Im Zuge der Revitalisierung des Congress Center Hamburg (CHH) wurde die Zufahrt zur Tiefgarage über die Marseiller Straße überflüssig. Die Straße wurde verfüllt, auf einer Fläche von rund zwei Hektar neu begrünt und soll nur noch für Fußnger und Radfahrer nutzbar sein. Das Konzept setzt den „Dag-Hammarskjöld-Platz“, den CCH-Vorplatz und den Platz an der U-Bahnstation Stephansplatz in Bezug zueinander und fügt diese Plätze sowie die umgebenden Parks räumlich und gestalterisch zusammen. Der „Alte Botanischer Garten“ und „Planten un Blomen“ bilden hierbei das Zentrum und erhalten dadurch einen neuen attraktiven Vorbereich.

 

Das L-förmige Hauptgebäude der BLS wurde Anfang des 20. Jahrhunderts errichtet und fast ein Jahrhundert lang durch die Institute für Allgemeine und Angewandte Botanik genutzt, die ab 1919 Teil der neu gegründeten Universität Hamburg wurden. Die ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius erwarben das denkmalgeschützte Bauwerk im Jahr 1999 von der Freien und Hansestadt Hamburg, bauten es denkmalgerecht nach den Erfordernissen einer modernen Hochschule um und gründeten im darauf folgenden Jahr die erste private Hochschule für Rechtswissenschaft in Deutschland, die Bucerius-Law-School.

 

Bereits im Jahr 2003 erweiterte die BLS ihre Räumlichkeiten mit dem Bau des Auditoriums, welches als Solitärgebäude inmitten des Gartens errichtet wurde. Wenige Jahre später im Jahr 2007 - folgte ein zusätzlicher Erweiterungsbau, der östlich an den bestehenden Lrmigen Gebäudekomplex entlang der Marseiller Promenade angrenzt und eine Bibliothek sowie die Mensa der Hochschule beherbergt (Deutsche Bank Hall-Neubau).

Östlich dieses Neubaus und nördlich der Schaugewächshäuser von Planten un Blomen befindet sich ein Gelbklinkergebäude, in dem derzeit eine KiTa sowie Botaniknutzungen der Universität Hamburg untergebracht sind. Dieses Gebäude ist abgängig, die Fläche soll im Rahmen der hochbaulichen Neuentwicklung überplant werden.

Außerdem befindet sich eine nicht öffentliche Stellplatzanlagedlich des Altbaus der BLS, der ebenfalls überbaut werden soll. Dieser Bereich dient gegenwärtig als Zugang zum Campusgelände der BLS.

 

Sowohl innerhalb als auch außerhalb des Plangebiets befinden sich zahlreiche Baudenkmale und Denkmal-Ensembles. Das im Plangebiet gelegene Hauptgebäude der BLS sowie die Schaugewächshäuser sind eingetragene Denkmale. Darüber hinaus sind die Schaugewächshäuser von Planten un Blomen und der südlich angrenzende Bereich der Wallanlagen als Ensemble (Befestigungsanlage) gelistet.

 

Die Belange des Denkmalschutzes und die sensible Umgebung mit dem Gartendenkmal Planten un Blomen und dem Baumbestand sind wichtige Belange im Bebauungsplan-Prozess.

 

 

  1. Neues Planungsrecht und zentrale Planinhalte

 

Die genaue Lage, die Kubatur und die Gestaltung der neuen Baukörper wurde im Rahmen des 2021 durchgeführten hochbaulichen Realisierungswettbewerbs mit freiraumplanerischem Anteil ermittelt. Das Wettbewerbsergebnis ist in einen Funktionsplan übersetzt worden, der die Grundlage für den Bebauungsplan-Entwurf darstellt. Das aus dem hochbaulichen Qualifizierungsverfahren hervorgegangene städtebauliche Konzept für die Erweiterung der BLS nimmt die Baustruktur der Bestandsgebäude auf und fügt sich in der Höhenentwicklung und Dichte ein. Das Ensemble soll an beiden Enden so gefasst werden, dass damit attraktive Eingangssituationen entstehen. Hierfür soll ein attraktives und charaktervolles Gebäudeensemble geschaffen werden, welches die Potentiale des Standortes aktiviert, den Campus sinnfällig und funktional erweitert und den Stadtraum weiter qualifizieren soll.

 

Die private Hochschule für Rechtswissenschaften plant zur Deckung des gestiegenen Bedarfs und des weiteren Wachstums anstelle der derzeitigen überwiegend 1-geschossigen Bestandsgebäude direkt nördlich der Schaugewächshäuser (Baufeld 1) sowie südlich des Altbaus der BLS direkt an der Jungiusstraße gelegen (Baufeld 2) Neubauten zu errichten.

In den neuen Räumlichkeiten sollen flexibel nutzbare Lehr-, Lern- und Arbeitswelten, weitere Bürolandschaften und aufgrund der Neubebauung wegfallende Betriebsräume für die benachbarten Schaugewächshäuser sowie die ebenfalls entfallende KiTa inkl. deren Außenflächen untergebracht werden.

 

Die durch den Neubau auf Baufeld 2 zu überplanenden Stellplätze sollen am selben Ort in einer Tiefgarage verortet werden.

 

Als Art der baulichen Nutzung werden im Bebauungsplan-Entwurf ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Hochschule“, und ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Hochschule, soziale Einrichtung festgesetzt. Zudem werden im Plangebiet Flächen für Parkanlage (FHH), private Grünfläche (BLS), Straßenverkehrsfläche sowie Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (Fußnger- und Radfahrerbereich) festgesetzt. Da mit der im bisherigen Planungsprozess vorgesehenen Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Hochschule“ bzw. Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Hochschule, soziale Einrichtung die im Kontext der konkreten Planung vorgesehene Tiefgarage auf Baufeld 2 aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage nicht festgesetzt werden konnte, musste zwischenzeitlich die Festsetzung auf ein Sondergebiet geändert werden. An der konkreten Zweckbestimmung ändert sich jedoch nichts.

 

Der Bebauungsplan-Entwurf wird für das Vorhaben Baukörperfestsetzungen durch Baugrenzen entsprechend des Wettbewerbsergebnisses vorsehen. Darüber hinaus werden die Geschossigkeit und die max. zulässige Gebäudehöhe festgesetzt.

 

Zur Sicherung der Zuwegung für Personal sowie für Anlieferung für die Schaugewächshäuser ist entsprechend der Bestandssituation ein Geh- und Fahrrecht auf dem Gelände der BLS festgesetzt. Zusätzlich werden mehrere Gehrechte zu Gunsten der FHH eingetragen, damit das private Campus-Gelände mit der Lage zwischen der Marseiller Promenade und der Parkanlage Planten un Blomen zukünftig für die Öffentlichkeit zugänglich ist und somit attraktive Wegebeziehungen ermöglicht werden.

 

Die ehemalige Marseiller Straße (heute Marseiller Promenade) direkt nördlich der BLS soll ihrer Nutzung entsprechend teilweise als Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (Fußnger- und Radfahrerbereich) und teilweise als öffentliche Parkanlage (FHH) ausgewiesen werden.

 

Die eingetragenen Denkmale und Ensembles werden nachrichtlich übernommen.

Zum Schutz der Bestandsbäume wurden auf dem Vorplatz im Baufeld 2 (Jungiusstraße) drei Bäume zum Erhalt festgesetzt. Des Weiteren wurde, zum Erhalt der Baumkulisse, an der Südost-Grenze zum Alten Botanischen Garten ein ca. 10 m breiter Streifen gekennzeichnet. Kombiniert wird diese Kennzeichnung mit einer Festsetzung zu Ersatzpflanzverpflichtung im Verordnungstext. Ziel ist eine dauerhafte Sicherung der bestehenden Baumkulisse in Würdigung der Nachbarschaft zur Parkanlage Planten un Blomen. Alle weiteren Bäume sind durch die Baumschutzverordnung geschützt.

 

 

 

  1. Bebauungsplanverfahren

 

Der Stadtplanungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24. Februar 2021 auf Basis der Vorlage des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens zugestimmt. Die behördliche Grobabstimmung wurde am 09. August 2021 erfolgreich durchgeführt. Am 29. September 2022 hat der Stadtplanungsausschuss der Durchführung der öffentlichen Plandiskussion zugestimmt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit hat am 16. Januar 2023 im Bezirksamt Hamburg-Mitte stattgefunden. Diese Veranstaltung wurde zudem über eine Übertragung im Livestream unterstützt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde mit der Durchführung des behördlichen Arbeitskreises I am 12. Februar 2024 erfolgreich abgeschlossen. Die Kenntnisnahmeverschickung hat im Zeitraum 20. Juni 2024 bis 04. Juli 2024 stattgefunden. Aufgrund der zwischenzeitlich vorgenommenen Änderung der Ausweisung zum Sondergebiet wird das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung im Vorfeld der Öffentlichkeitsbeteiligung eine erneute Kenntnisnahmeverschickung durchführen.

 

Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung beabsichtigt die Öffentlichkeitsbeteiligung im September 2024 durchzuführen. Voraussetzung zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist der Abschluss des städtebaulichen Vertrags zwischen dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung und der Vorhabenträgerin ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius. Auf Basis der konstruktiven Abstimmungen mit der Vorhabenträgerin soll der Vertrag Ende August 2024 unterzeichnet werden. Mit dem Abschluss des städtebaulichen Vertrags erfolgt die Sicherung und Umsetzung der Wettbewerbsergebnisse und Ziele des Bebauungsplans in Ergänzung zu den planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans.

 

 

Beschluss:

 

Auf Basis dieser Drucksache und des Bebauungsplan-Entwurfs des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung wird um Zustimmung zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung (ehem. öffentliche Auslegung) des Bebauungsplanverfahrens Neustadt 51 / St. Pauli 46 „Erweiterung Bucerius Law School“ unter dem Vorbehalt, dass der städtebauliche Vertrag vor Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung Unterzeichnet wird, gebeten.

 

 

 

Anlagen:

 

Anl. 1 Entwurf des Bebauungsplans Neustadt 51 / St. Pauli 46, Stand vom 30.07.2024 (ohne Maßstab),

 

Anl. 2 Entwurf Verordnung, Stand vom 30.07.2024,

 

Anl. 3 Entwurf des Funktionsplans (ohne Maßstab),

 

Anl. 4 Entwurf des Freiflächenplans (ohne Maßstab).

 

Anl. 5 Drucksache des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung für den Stadtplanungsausschuss am 24. Februar 2024 Drucksache Nr. 22-1727 (ohne Anlagen)

 

 

Anhänge