Bebauungsplan-Entwurf Hammerbrook 15 - "Bürostandort Spaldingstraße / Albertstraße" Zustimmung zur Erreichung der Vorweggenehmigungsreife und zur Feststellung
Letzte Beratung: 23.07.2025 Stadtplanungsausschuss Nord Ö 3
Im Bebauungsplanverfahren Hammerbrook 15 hat der Stadtplanungsausschuss Nord auf Basis der Drucksache 23-0646 des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung (siehe Anlage 1) in seiner Sitzung am 23. April 2025 die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung (ehem. öffentliche Auslegung) unter dem Vorbehalt, dass der städtebauliche Vertrag vor Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung unterzeichnet wird, einstimmig beschlossen. Derstädtebauliche Vertrag wurde nunmehr am 03. Juni 2025 zwischen dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung und den beiden Vorhabenträgern unterzeichnet und notariell beurkundet. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist im Zeitraum vom 16. Juni bis zum 17. Juli 2025 durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung im Internet und durch Aushang im Foyer des Fachamtes durchgeführt worden.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind insgesamt drei Stellungnahmen beim Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung eingegangen.
Eine Stellungnahme schlägt vor, das Plangebiet aufgrund der städtebaulichen Qualitäten und der Lagegunst, in Form eines noch höheren Gebäudes, intensiver auszunutzen. Unter Würdigung nachbarlicher Belange, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der Abstandsflächen und die damit verbundenen Schutzzwecke, wie bspw. die Verschattung, wird eine weitere Nachverdichtung seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung als unverträglich bewertet.
In einer weiteren Stellungnahme werden seitens der Einwenderin konkrete Sportnutzungen (Padel-Tennis) für das Plangebiet gewünscht und Zweifel an den Bedarf an noch mehr Büroräume geäußert. Diesbezüglich weist das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung darauf hin, dass als Art der baulichen Nutzung für das Plangebiet ein Kerngebiet (MK) nach § 7 BauNVO festgesetzt wird, das eine breite Nutzungsmischung zulässt. Demnach sind zukünftig Anlagen für sportliche Zwecke innerhalb des Plangebiets zulässig. Konkret geplant sind derzeit Anlagen für sportliche Nutzungen auf dem Dach des Stadtregals sowie die anteilige Nutzung von Flächen im Sockelgeschoss des südlichen Baukörpers (MK 2) für eine Sport-/Multifunktionshalle. Für welche Sportarten diese Flächen qualifiziert werden und für welche Nutzergruppen sie geöffnet werden, wird jedoch erst im weiteren Realisierungsprozess abschließend geklärt und ist kein Gegenstand der verbindlichen Bauleitplanung. Die Nachfrage nach zeitgemäßen, nachhaltigen Büroflächen wird vom Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung optimistischer bewertet als von der Einwenderin. Vor diesem Hintergrund wird diese Stellungnahme zur Kenntnis genommen.
In einer dritten Stellungnahme wünscht sich die Einwenderin für das Stadtregal eine kleine Ausstellung „Hammerbrook im Wandel“ als konkreten Nutzungsbaustein. Auch diese Nutzung ist innerhalb des Kerngebiets zulässig. Welche Nutzungsmischung tatsächlich entsteht, bleibt dem weiteren Realisierungsprozess der Eigentümerin überlassen und kann sich über die lange Nutzungsdauer der Gebäude auch verändern.
Im Ergebnis konnte auf die Durchführung des Arbeitskreis II verzichtet werden. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden hierzu am 18.07.2025 durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung unterrichtet.
Zur Information werden die Planzeichnung, der Verordnungstext und der Funktionsplan jeweils in der abgestimmten Entwurfsfassung als Anlage beigefügt. Im Übrigen wird auf die kontinuierliche Berichterstattung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung im Stadtplanungsausschuss und die Drucksache 23-0646 vom 23. April 2025 (siehe Anlage 1) zur Zustimmung des Stadtplanungsausschusses Nord zur Öffentlichkeitsbeteiligung verwiesen.
Mit dem nunmehr erreichten Planungsstand sind auf Basis der Zustimmungsempfehlung des Stadtplanungsausschusses Nord und der Zustimmung des Hauptausschusses in Vertretung für die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte die Voraussetzungen für die Vorweggenehmigungsreife des Bebauungsplan-Entwurfs Hammerbrook 15 gemäß § 33 Absatz 1 BauGB gegeben.
Im Kontext des durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung entwickelten Rahmenplans Hammerbrook 2020+ wurde eine bedeutende Neuorientierung in dem bislang stark monofunktional und durch diverse städtebauliche Brüche sowie große Brachflächen geprägten Nordwesten des Stadtteils eingeleitet. Seitdem wurden zahlreiche wichtige Projekte – sowohl bedeutende Einzelvorhaben als auch umfangreichere Quartiersplanungen wie das Sonninquartier – realisiert, die zu einer belebenden Nutzungsmischung im Stadtteil beigetragen haben. Ebenso folgten dem Wohnungsbau und neuen Office- und Hotelgebäuden wichtige Infrastrukturprojekte (Einzelhandel, Gastronomie, soziale und gesundheitliche Infrastruktur, Kultur-/ Freizeiteinrichtungen).
Im Zuge aktueller planerischer Überlegungen zum Umgang mit den Magistralen Nordkanalstraße / Spaldingstraße und Amsinckstraße und des 2021 durchgeführten Testplanungsverfahrens Berliner Tor wurden Entwicklungsmöglichkeiten für das Areal zwischen den Stadtteilen St. Georg, Borgfelde und Hammerbrook aufgezeigt. 2021 wurde ferner eine Studie zur Aufwertung der Hammerbrookstraße erstellt („HammerbrookLane“).
Insgesamt ist festzuhalten, dass seit Längerem eine hohe anhaltende städtebauliche Entwicklungsdynamik diesen Stadtraum bestimmt. Der neue Bebauungsplan-Entwurf Hammerbrook 15 des Fachamtes Stadt und Landschaftsplanung verfolgt in diesem Kontext das Ziel, den planungsrechtlichen Rahmen für eine zukunftsweisende bauliche Nutzung der in Rede stehenden Flächen zu schaffen und den durch die Magistralen Spalding- und Nordkanalstraße stark belasteten Raum neben einer Büronutzung auch für weitere Nutzungen zu öffnen und aufzuwerten. Dabei soll neben der hochbaulichen Entwicklung auch die Möglichkeit genutzt werden, Freiraumpotenziale in dem unter der S-Bahntrasse gelegenen Bereich zu aktivieren.
Entsprechend der fortschreitenden Planung und Abstimmung sind nach erneuter TÖB-Verschickung im Wesentlichen noch folgende Änderungen vorgenommen worden:
- die geringfügige Reduzierung des Fußabdrucks des Stadtregals, Fläche mit der Bezeichnung „(A)“ zugunsten des S-Bahn-Viadukts,
- die Konkretisierung der Bemaßung der Abstände zwischen Hochbauten und S-Bahn-Viadukt,
- die Festsetzung der Bezugshöhe für alle Gebäudehöhen im Plangebiet im Stadtraum Nordkanalstraße.
Der städtebauliche Vertrag zu dem Bebauungsplan-Entwurf Hammerbrook 15 zwischen dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung und den Vorhabenträgern wurde am 03.06.2025 unterzeichnet und notariell beurkundet. Der städtebauliche Vertrag wurde über das Transparenzportal veröffentlicht.
Durch die planungsrechtlichen Festsetzungen wird damit in Verbindung mit den vertraglichen Regelungen ein enger planungsrechtlicher Rahmen gesetzt, der die exakte Umsetzung des abgestimmten Bebauungskonzepts sicherstellt.
Des Weiteren wird zeitnah vor Feststellung zwischen den Vorhabenträgern und der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) in Abstimmung mit dem Fachamt Management des öffentlichen Raums (MR) ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Erschließung abgeschlossen. In diesen werden insbesondere Umfang und Kosten der erforderlichen Erschließungs- und Wegebaumaßnahmen geregelt.
Die zurückliegenden sowie die geplanten Verfahrensschritte stellen sich wie folgt dar:
- 28. April 2022 Stadtplanungsausschuss: Zustimmung zur Einleitung des
B-Plan-Verfahrens auf Basis der Drucksache des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung
- 09. Mai 2022 Grobabstimmung des B-Plan-Entwurfs
- 30. Juni 2022 Stadtplanungsausschuss: Zustimmung zur Durchführung
der Öffentlichen Plandiskussion
- 22. November 2022 Öffentliche Plandiskussion
- 26. Januar 2023 Stadtplanungsausschuss: Nachlese zur Öffentlichen Plan-
diskussion
- 12. Februar 2024 Arbeitskreis I
- 23. April 2025 Stadtplanungsausschuss: Zustimmung zur Durchführung
der Öffentlichkeitsbeteiligung
- 03. Juni 2025 Unterzeichnung des Städtebaulichen Vertrags
- 16. Juni – 17. Juli 2025 Öffentlichkeitsbeteiligung
- 18. Juli 2025 Mitteilung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung
zum Verzicht auf den Arbeitskreis II
Die weitergehende Zeitplanung sieht folgende Verfahrensschritte vor:
- 23.07.2025 Stadtplanungsausschuss Nord: Empfehlung zum Be
schluss der Vorweggenehmigungsreife und zur Feststellung
- 05.08.2025 Hauptausschuss (stellv. für die BV): Zustimmung zum Bebau-
ungsplan-Entwurf Hammerbrook 15 und Beschluss zur Feststellung gem. § 6 Abs. 2 Bauleitplanfeststellungsgesetz
Die in § 33 Absatz 1 BauGB bezeichneten Voraussetzungen zur Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung sind somit alle erfüllt, so dass mit der Zustimmungsempfehlung an den Hauptausschuss in Vertretung für die Bezirksversammlung und der Zustimmung dieser zum Bebauungsplan-Entwurf die Vorweggenehmigungsreife für den Bebauungsplan Hammerbrook 15 gegeben ist. Des Weiteren wird um Zustimmungsempfehlung an den Hauptausschuss in Vertretung für die Bezirksversammlung zur Feststellung des Bebauungsplans gemäß § 6 Absatz 2 Bauleitplanfeststellungsgesetz gebeten.
Der Stadtplanungsausschuss Nord wird um Zustimmung zur Vorweggenehmigungsreife des Bebauungsplan-Entwurfs Hammerbrook 15 des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung und um Beschlussempfehlung an den Hauptausschuss in Vertretung für die Bezirksversammlung zur Feststellung gemäß § 6 Absatz 2 Bauleitplanfeststellungsgesetz gebeten.
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