22-2080.1

Bebauungsplan-Entwurf Billstedt 113 "Östlich Haferblöcken", Errichtung eines neuen Wohnquartiers am Öjendorfer See, Beschlussfassung zur Erreichung der Vorweggenehmigungsreife gemäß § 33 Abs. 1 BauGB; hier: Beschluss des Hauptausschusses gemäß § 15 Abs. 3 BezVG

Mitteilung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
16.09.2021
Sachverhalt

Der Stadtplanungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.06.2021 die nachfolgend aufgeführte Vorlage einstimmig zur Beschlussfassung in den Hauptausschuss abgegeben. Der Hauptausschuss hat die Vorlage in seiner Sitzung am 03.08.2021 einstimmig anstelle der Bezirksversammlung beschlossen.

 

  1. Geltungsbereich des Bebauungsplans

Das Plangebiet befindet sich östlich der Straße Haferblöcken, südlich der Bundesautobahn A 24, westlich des Öjendorfer Sees und nördlich des Öjendorfer Friedhofs im Stadtteil Billstedt. Das Gebiet hat eine Größe von etwa 20 Hektar. Die vormals städtischen Flurstücke wurden zwischenzeitlich an die HIG/SAGA und zwei Baugenossenschaften veräußert. Nach Fertigstellung der Grün- und Verkehrsflächen werden diese an die FHH rückübertragen und gelangen dann in die Zuständigkeit des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes.

 

  1. Zweck und Bedeutung der Planaufstellung

Der Senat hat am 06.10.2015 mit der Drucksache „Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen“ (UPW) beschlossen, neue, großflächige und dauerhafte Siedlungsflächen zur langfristigen Schaffung von dauerhaften Wohnquartieren zu entwickeln. Jedes Bezirksamt wurde aufgefordert, eine Fläche von ca. 8 ha zu benennen, auf der zügig Unterkünfte für Geflüchtete mit der Perspektive Wohnen in einer Größenordnung von 800 Wohnungen errichtet werden können. Als Kernelement der Strategie war Wohnungsbau im Quartierszusammenhang vorgesehen. Die geforderten 800 Wohnungen im Bezirk Hamburg-Mitte sollten dabei nach dem Willen des Bezirksamtes/Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung und der Bezirkspolitik von Vornherein auf mehrere Teilflächen im gesamten Bezirk verteilt werden. Die Fläche östlich Haferblöcken war die erste im Bezirk, die dafür vorgesehen worden ist.

Bereits am 02.11.2015 wurde in einer ersten öffentlichen Veranstaltung über das Projekt informiert. In einem sehr intensiven Werkstattverfahren im Januar 2016 mit 10 öffentlichen und fünf nicht-öffentlichen Terminen wurde zu den Zielen und Inhalten des Planungsprozesses informiert und Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern und den Initiativen vor Ort aufgenommen. Im Rahmen des wettbewerbsähnlichen Werkstattverfahrens haben vier verschiedene Planer-Teams Ideen entwickelt und die Anregungen und Hinweise der Bürgerinnen und Bürger aufgenommen. Am 28.01.2016 wählte ein Auswahlgremium unter Beteiligung der Anwohner aus den vier entwickelten Entwürfen eine Kombination zweier Vorschläge (Planerteam des Bezirksamtes / Büro Spengler/Wiescholek) für die weitere Ausarbeitung aus. Über alle Ergebnisse und das weitere Vorgehen wurde am 03.03.2016 öffentlich eingehend informiert und diskutiert. Zum Abschluss des Werkstattverfahrens sind die Planungen für das Gebiet „Haßloredder“ östlich des Öjendorfer Sees aufgrund der Zielkonflikte und schwierigen Rahmenbedingungen eingestellt worden.

Die beiden ausgewählten Entwürfe für das Gebiet „Östlich Haferblöcken“ wurden durch das Bezirksamt Hamburg-Mitte / Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung zwischenzeitlich weiter entwickelt und auf dieser Basis ein Funktionsplan-Entwurf erarbeitet. Auf der Fläche östlich Haferblöcken sollen demnach insgesamt etwa 470 Wohneinheiten vorwiegend als verdichtete Einfamilienhausbebauung entstehen. In diesem Zusammenhang hatte die Bezirkspolitik auf Basis der Vorlage des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung von Beginn an festgelegt, dass von diesen Einheiten maximal etwa 250 als Unterkünfte für Geflüchtete vorgesehen werden, um deren Integration sicherzustellen.

 

Parallel zum Bebauungsplanverfahren erfolgt die Quartiersentwicklung im Rahmenprogramm der Integrierten Stadtteilentwicklung (RISE). Damit werden parallel zum Wohnungsbau die zentrale Freifläche „Grüne Mitte“ mit Spielplatz und einer gemeinschaftlich nutzbaren Fläche mit Grünbereichen, ein Haus der Begegnung sowie ein Interkultureller Garten projektiert und entwickelt. Zur Kommunikation und zum weiteren Austausch hat das Bezirksamt/Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung ein Begleitgremium als Schnittstelle zu den Menschen vor Ort eingerichtet. Dieses Gremium tagte erstmals am 02.06.2016.

Mit Abschluss eines weiteren, gesonderten Verfahrens hob der Senat am 19.07.2016 den Landschaftsschutz für die Bauflächen im Plangebiet Billstedt 113 auf.

 

Aufgrund des dringenden Bedarfs und des komplexen Bebauungsplanverfahrens mit umfangreichen Regularien zur Beteiligung von Behörden und Bürgern wurden die für die Flüchtlinge vorgesehenen Unterkünfte und die hierfür erforderliche Erschließung vorab, d.h. mit Baugenehmigungen vom 24.12.2016, auf der Grundlage des bis zum 31.12.2019 geltenden Sonderplanungsrechts gemäß § 246 Absatz 14 Baugesetzbuch genehmigt. Die Geflüchteten wurden in mehreren Etappen hier untergebracht. Derzeit sind 915 Plätze belegt (Stand 31.05.2021). Die maximale Kapazität von etwa 950 Plätzen wurde u.a. coronabedingt noch nicht ausgeschöpft. Nach der Nutzung als öffentlich-rechtliche Unterbringung – längstens nach 15 Jahren – soll nach und nach eine Umwandlung in 230 reguläre Wohnungen, die weiten Kreisen der Bevölkerung zur Verfügung stehen, erfolgen.

Die Vorweggenehmigungsreife des Bebauungsplans ist nun erforderlich, um die Bebauung des 1. Bauabschnitts (derzeit UPW) langfristig zu sichern und um die Baugenehmigungen  für den noch ausstehenden 2. Bauabschnitt mit ca. 238 WE erteilen zu können.

Der Bebauungsplan wird im vollumfänglichen Verfahren mit integrierter Umweltprüfung als Angebotsplan seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung aufgestellt.

 

  1. Planinhalt

Mit einer öffentlichen Grünfläche wird parallel zum Wohnungsbau eine „Grüne Mitte“ entwickelt, die als zentrale Freifläche vielseitig nutzbare Spiel- und Erholungsangebote beinhaltet. In dieser West-Ost-Grünachse, die sich trichterförmig zum Öjendorfer See öffnet, wird der vorhandene Wanderweg integriert. Die „Grüne Mitte“ konnte zwischenzeitlich bereits vorab auf der Grundlage des bislang geltenden Bebauungsplans Billstedt 90 (Parkanlage bzw. Spielplatz (FHH)) umgesetzt werden. Dieses Angebot wird gleichermaßen durch die Bewohnerinnen und Bewohner der bereits bestehenden Wohngebiete genutzt und steht allen zur Verfügung.

Als Wohnfolgeeinrichtungen zur Quartiersentwicklung sind nördlich dieser Freifläche eine soziale Einrichtung (nutzbar z.B. als Kindertagesheim), im Nordwesten des Plangebiets ein Haus der Begegnung und im Norden ein Interkultureller Garten vorgesehen. Das Grundstück des Hauses für Begegnung verbleibt im Besitz der FHH und wird über ein Erbbaurecht an die Sprinkenhof GmbH vergeben (Zuwendungszeitraum seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung 30 Jahre / Erbbaurecht 75 Jahre).

Das Zentrum des Quartiers an der Grünachse wird baulich durch zwei dreigeschossige Gebäude betont, die außer Wohnungen zunächst die vor Ort erforderlichen Einrichtungen des für die Betreuung der Geflüchteten verantwortlichen Trägers „fördern & wohnen“ aufnehmen (u.a. diverse Büros, aber auch ein „Willkommenscafé“) und dauerhaft eine Mischung aus Kleingewerbe und Wohnen innerhalb eines urbanen Gebiets gem. § 6 a BauNVO beinhalten sollen.

 

Die Besonderheit des Wohngebiets besteht darin, dass trotz der reihenhausartigen Anmutung großteils sogen. Duplexhäuser entstanden sind bzw. noch entstehen werden. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass sich innerhalb einer Reihenhauszeile zwei Wohnungen übereinander befinden. Zu einem größeren Teil erfolgt sogar eine Mischung zwischen Duplex- und Reihenhauseinheiten innerhalb einer Zeile. Damit fügt sich diese Gebäudetypologie städtebaulich in die bereits vorhandene Einfamilienhausbebauung und in die Landschaft ein, obwohl sie  Elemente des Geschosswohnungsbaus enthält. Die Umsetzung von Duplexhäusern hat einen größeren Bedarf an Stellplätzen und Nebenflächen zur Folge, als dies bei „herkömmlichen“ Reihenhausquartieren der Fall ist. Durch die Schaffung entsprechender Flächen für Stellplätze – entweder in direkter Zuordnung zu den jeweiligen Einheiten oder in Form  von  Sammelstellplätzen –  kann der erhöhte Stellplatzbedarf jedoch städtebaulich verträglich aufgefangen werden.

 

Die Erschließung erfolgt über zwei parallel zur Straße Haferblöcken verlaufende, nicht direkt miteinander verbundene Planstraßen, die im Süden auf Höhe der gegenüberliegenden Straße Fuchsbergredder, in der Mitte zwischen den Straßen Hans-Rubbert-Straße und Wasserfenchelstieg und im Norden auf Höhe der bestehenden Buswendekehre an die Straße Haferblöcken angebunden werden. Im Bereich der „Grünen Mitte“ ist die Erschließung auf einen Fuß- und Radweg reduziert. Die südlichen Baufelder werden über eine Stichstraße mit Wendekehre erschlossen. Die zentrale Grünfläche wird nicht vom Kfz-Verkehr gequert.

Die nördlichen Baufelder werden ringartig erschlossen, wobei die südliche der beiden Anbindungen an die Straße Haferblöcken nur im Einrichtungsverkehr Richtung Haferblöcken vorgesehen ist. Die innere Erschließung der einzelnen Baufelder erfolgt über befahrbare Wohnwege, die in West-Ost-Richtung verlaufen.

Für Besucher des Quartiers und des Öjendorfer Sees wird eine öffentliche Parkplatzanlage im Südwesten des Plangebiets an der Straße Haferblöcken festgesetzt.

Zur Herstellung des Lärmschutzes für die zukünftige Wohnnutzung werden eine zusätzliche Lärmschutzwand auf dem bestehenden Wall entlang der BAB A 24 sowie eine Wall-Wand-Konstruktion östlich der Anlage für Besucherparkplätze vorgesehen.

 

Eine wesentliche Zielsetzung der Planung ist die Berücksichtigung der vorhandenen Knicks als charakteristische Gliederungselemente für die geplante Wohnungsbauentwicklung. Die von West nach Ost verlaufenden Knickabschnitte sowie der Knick entlang der Straße Haferblöcken werden bis auf erschließungsbedingte Durchbrüche erhalten und mit Randstreifen als öffentliche Grünflächen gesichert.

Das Entwässerungskonzept sieht, soweit möglich, offene Gräben zur Ableitung des Oberflächenwassers entlang der Haupterschließungen und der Knicks vor. Zum Schutz der Wurzeln der in den Knicks stehenden Bäume wird die wesentliche Regenwasserrückhaltung im Plangebiet jedoch nicht in Gräben entlang der Knicks, sondern in unterirdischen Stausystemen vorgenommen. Das Regenwasser wird von dort über die Gräben östlich der Baugebiete gedrosselt und vorgereinigt dem Schleemer Bach zugeleitet. Auf dem Weg dorthin wird es teilweise durch ein kleines Rückhaltebecken (nördliche Baugebiete) geführt, teilweise wird es über die östlich angrenzenden Ausgleichsflächen verrieselt und trägt dort zur Verstetigung der Wasserhaltung bei.

Im Nordosten des Baugebiets werden Reinigungs- und Rückhalteflächen für Oberflächenwasser der BAB A 24 (Bundesrepublik Deutschland bzw. FHH in Auftragsverwaltung des Bundes) bestandsgemäß festgesetzt.

 

Die Biotopflächen am Schleemer Bach werden vollständig aus dem bislang geltenden Planrecht Billstedt 90 übernommen und auch weiterhin planerisch gesichert. Dies erfolgt nicht nur  aufgrund der Hochwertigkeit der Flächen, sondern auch weil die hier umgesetzten Maßnahmen einen zwingenden naturschutzrechtlichen Ausgleich für die Eingriffe im Rahmen der Bebauungspläne Billstedt 90 und 103 darstellen und im Rahmen des gesetzlichen Biotopschutzes die Voraussetzung für die Inanspruchnahme gesetzlich geschützter Biotope in der Raawischniederung im Bebauungsplangebiet Billstedt 103 bildeten.

 

  1. Bisher rechtsverbindliche Pläne innerhalb des Plangebiets

Derzeit gilt im Plangebiet der Bebauungsplan Billstedt 90 vom 4. März 1997 (HmbGVBl. S. 30), zuletzt geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 509, 510), der für den neu überplanten Bereich Grünflächen, Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft, Gemeinbedarfsflächen, Ver- und Entsorgungsflächen sowie Straßenverkehrsflächen festsetzt.

Der damals parallel aufgestellte Grünordnungsplan Billstedt 90 vom 4. März 1997 (HmbGVBl. S. 31), zuletzt geändert am 29. September 2015 (HmbGVBl. S. 250, 257), setzt für den neu überplanten Bereich Erhaltungsgebote mit Ersatzpflanzverpflichtung sowie Erhaltungs-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen für bestimmte Biotope fest.

 

  1. Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm

Der Flächennutzungsplan für die Freie und Hansestadt Hamburg in der Fassung der Neubekanntmachung vom 22. Oktober 1997 (HmbGVBl. S. 485) stellt für den Bereich des neuen Bebauungsplans Grünflächen dar. Die BAB A 24 ist als Autobahn hervorgehoben.

Für die Neuplanung ist eine Änderung des Flächennutzungsplans (F 05/15) erforderlich, indem für einen Teilbereich der bisherigen Grünflächen Wohnbauflächen darzustellen sind.

Das Landschaftsprogramm Hamburg für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 14. Juli 1997 (HmbGVBl. S. 363) stellt für das Bebauungsplangebiet im Westen das Milieu Parkanlage und im Osten das Milieu Auenentwicklungsbereich dar. Als milieuübergreifende Funktionen sind Landschaftsachse sowie Landschaftsschutzgebiet dargestellt. Die BAB A 24 ist als Autobahn hervorgehoben.

Die Karte „Arten- und Biotopschutz“ stellt für das Projektgebiet den Biotopentwicklungsraum „Parkanlage“ (10a) und im Osten „Auen der übrigen Fließgewässer“ (3b) dar.

Im Rahmen der parallel vorzunehmenden Änderung des Landschaftsprogramms (L 03/15) ist künftig im Wesentlichen im Westen das Milieu „Gartenbezogenes Wohnen“ und im Osten eine Erweiterung des Milieus Auenentwicklungsbereich vorgesehen.

Die Karte „Arten- und Biotopschutz“ ist entsprechend zu ändern in den Biotopentwicklungsraum „Offene Wohnbebauung mit artenreichen Biotopelementen“ (11 a) im Westen und eine Erweiterung des Biotopentwicklungsraums „Auen der übrigen Fließgewässer“ (3b) im Osten.

Mit Schreiben vom 10.09.2020 hat die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung mitgeteilt, dass die Fraktionssprecherinnen und Fraktionssprecher des Stadtentwicklungsausschusses der Bürgerschaft die Änderung des Flächennutzungsplans „Wohnen östlich Haferblöcken, westlich Öjendorfer See in Billstedt“ gebilligt haben. Die erforderliche 2/3-Mehrheit wurde damit erreicht. Damit ist die materielle Planreife der Änderung des Flächennutzungsplans gegeben, d.h. es kann auf dieser Grundlage die Vorweggenehmigungsreife des B-Plan-Entwurfs durch die bezirklichen Gremien beschlossen werden. Zwischenzeitlich ist die FNP-Änderung auf dem Wege zur Befassung durch den Senat, die voraussichtlich Mitte Juli erfolgen wird. Danach wird die Bürgerschaft die Änderung beschließen.

 

  1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens

14.12.2015   B-Plan-Verfahren Billstedt 113 sowie Änderungen FNP/Lapro grobabgestimmt

Jan. 2016 Öffentliches Workshopverfahren

03.03.2016 Vorstellung der Ergebnisse des Workshopverfahrens in einer öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Wohnen und Stadtteilentwicklung sowie des Beirats Billstedt-Horn im Kurt-Körber-Gymnasium

23.03.2016  Zustimmung Stadtplanungsausschuss zur Einleitung des B-Plan-Verfahrens

21.09.2016 Zustimmung Stadtplanungsausschuss zur öffentlichen Plandiskussion

08.12.2016 Öffentliche Plandiskussion im Kurt-Körber-Gymnasium

24.12.2016 Baugenehmigungen für UPW durch das Bezirksamt erteilt

25.01.2018 Kommission für Bodenordnung / Abschluss Grundstückskaufverträge

23.11.2018 Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

11.03.2019 Behördlicher Arbeitskreis I

04.07.2019 Versendung zur Kenntnisnahme

01.10.2019 Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss wird durch –B- i.V. gefasst.

04.12.2019 Information des Stadtplanungsausschusses durch das Fachamt SL zu inhaltlichen Verzögerungen (Ausweisung Lärmschutzanlage)

11.12.2019 Erneuter Auslegungsbeschluss durch –B- gefasst-

Jan. 2020 Öffentliche Auslegung incl. Änderungen FNP- und Lapro

14.02.2020 Zwischenbescheide an die EinwenderInnen

30.04.2020 Versendung zum behördlichen Arbeitskreis II: Infolge der Corona-Pandemie wurde von der Einladung zu einem Termin abgesehen. Stattdessen erfolgte die Versendung mit der Bitte, eventuelle Anmerkungen zu den vorliegenden Abwägungsvorschlägen schriftlich bis zum 15.05.2020 vorzubringen.

Juni 2020 Abschluss Arbeitskreis II durch Berücksichtigung der eingegangenen TÖB-Stellungnahmen (s. als Anlage beigefügter Abwägungsvermerk in letzter Fassung)

10.09.2020 Schreiben BSW, dass die materielle Planreife der FNP-Änderung gegeben ist.

 

Seit 8/2020 Diverse Gespräche und Untersuchungen zu Erschließungsthemen incl. Umfang der erforderlichen Maßnahmen und Kosten sowie Fragen der Kostenübernahmen; Aushandlung und Abfassung erschließungsvertraglicher Regelungen durch das Fachamt MR

 sowie Beauftragung und Erarbeitung eines Mobilitätskonzepts (siehe unten).

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden 16 überwiegend sehr umfangreiche Stellungnahmen abgegeben. Besonders häufig beschäftigten sich die Einwenderinnen und Einwender mit Verkehrsfragen, mit der im Südwesten des Plangebiets vorgesehenen Parkplatzanlage, den Folgewirkungen für Flora und Fauna und den Themen Lärm und Licht. Im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen wurden u.a. die Lärm- und Klimagutachter mit weiteren Fragestellungen befasst, z.B. zu den Auswirkungen der zwischenzeitlich eingerichteten Metrobuslinie 29 auf die Lärmsituation und jenen der zwischen der Straße Haferblöcken und der „Grünen Mitte“ errichteten Gabionenwand auf die Kaltluftströmung. Inhaltliche Änderungen im Bebauungsplan-Entwurf waren dennoch nicht erforderlich, jedoch wurde die Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf in einigen Punkten noch ergänzt, so z.B. hinsichtlich der Aspekte Lärm, Klima, Licht und Luftschadstoffe.

Darüber hinaus waren im Bebauungsplanverfahren bzw. parallel dazu tlw. äußerst komplexe Sachverhalte zu bearbeiten und einer Lösung zuzuführen, die einen entsprechenden Zeitaufwand erforderten. Beispielhaft seien hier aufgeführt:

-    das Spannungsverhältnis zwischen den planungsrechtlichen Erleichterungen für UPW durch temporäre Sondergesetzgebung des Baugesetzbuchs (§ 246 Abs. 14 BauGB) und der weiterhin vollumfänglichen Beachtung aller anderen Rechtsbereiche (insbesondere Naturschutzrecht) ohne entsprechende Erleichterungen,

-            der daraus u.a. resultierende, erhebliche Zeitaufwand für die Suche nach Knickausgleichsflächen von rd. 1,7 km Länge für 101 m zu rodende Knicks (im Verhältnis „2 zu 1“ zu ersetzen) und weitere 1.486 m Knicks, die zwar erhalten werden, jedoch durch die heranrückende Bebauung ihren Status als geschützte Biotope verlieren und dennoch „1 zu 1“ an anderer Stelle zu ersetzen sind,

-            längere Grundstücksverhandlungen u.a. durch Absprung eines Wohnungsunternehmens im laufenden Prozess, dadurch auch verzögerte Funktionsplanung,

-            die Erstellung eines umfänglichen Umweltberichts und die Bewältigung umfangreicher rechtsformaler Fragen vor öffentlicher Auslegung,

-            zu bearbeitende Teilprojekte wie die Planung und Umsetzung der „Grünen Mitte“ (Realisierung in 2019 auf der Grundlage geltenden Planungsrechts) sowie die inhaltliche und bauliche Projektierung/Realisierung des Hauses der Begegnung Haferblöcken (Baugenehmigung erteilt, Baubeginn Mitte Juni 2021),

-            schwierige Klärungen diverser Fragestellungen zur konkreten Umsetzung bzw. Finanzierung von Erschließungsmaßnahmen (Abstimmung/Finalisierung des Erschließungsvertrags zur inneren Erschließung sowie Abstimmung/Klärung von Fragen zur Realisierung der äußeren Erschließung (verbesserte Querungssituation Haferblöcken vor allem in Höhe der „Grünen Mitte“, Umbaumaßnahmen im nördlichen Bereich Haferblöcken, hier insbesondere Neuorganisation der Verkehrsflächen im Bereich der Heizhaus-Kurve/Brückenrampe mit verbesserter Querung für Fußgänger am Haus der Begegnung) und der im Bebauungsplan-Entwurf festgesetzten Lärmschutzwand sowie von Maßnahmen zur Sicherung der Biotopflächen. Damit sind auch die Voraussetzungen für eine gesicherte Erschließung gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 4 BauGB gegeben.

Der Vertrag zur inneren Erschließung wurde am 14.06.2021 unterzeichnet. Hinsichtlich der Kostentragung der äußeren Erschließung laufen derzeit letzte Abstimmungsgespräche mit der Zielsetzung einer Kostenübernahme durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und hinsichtlich der Finanzierung einzelner Maßnahmen über RISE durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung. Der Lärmschutzwall am Nordrand des Plangebiets mit aufzusetzender Lärmschutzwand verbleibt zunächst beim Bezirksamt/Fachamt Management des öffentlichen Raumes und soll perspektivisch an den LSBG übergehen. Die Kosten für den Bau der Lärmschutzwand werden seitens der FHH durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen übernommen.

-            Seitens der Kommunalpolitik wurde auch seit Längerem die Erarbeitung eines Mobilitätskonzepts gefordert. Diese Thematik wurde abschließend in den Monaten September/Oktober 2020 zusammen mit der Politik, dem Fachamt Management des öffentlichen Raumes und dem federführenden Wohnungsbauunternehmen bewegt. Ergebnis: Es wurde ein Mobilitätskonzept beauftragt, das voraussichtlich noch im Sommer 2021 vorliegen wird. Die Finanzierung erfolgt je zur Hälfte durch das federführende Wohnungsbauunternehmen und das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, das hierfür RISE-Mittel bereitstellt.

Zum Mobilitätskonzept wird das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung in einer der nächsten Sitzungen des Stadtplanungsausschusses berichten.

 

Der Stadtplanungsausschuss stimmt dem Entwurf des Bebauungsplans Billstedt 113 des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung in seiner Sitzung am 24.06.2021 zu, nimmt die entsprechenden Änderungen des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms zur Kenntnis und gibt folgende Empfehlung an den Hauptausschuss ab:

Der Hauptausschuss Hamburg-Mitte möge dem Entwurf des Bebauungsplans Bill-stedt 113 zustimmen und die erforderlichen Änderungen zum Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm zur Kenntnis nehmen.

 

 

Ergänzend zu der zur Sitzung des Stadtplanungsausschusses am 24.06.2021 übermittelten umfangreichen Beschlussvorlage mit Anlagen und der Erläuterung des erreichten Projekt- und Verfahrensstandes durch die Fachamtsleitung teilt das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung zu dem in Bearbeitung befindlichen Mobilitätskonzept Folgendes mit:

 

-          In seiner Sitzung am 24.06.2021 hat der Stadtplanungsausschuss sich dahingehend beraten, dass eine Zustimmung zur Vorweggenehmigungsreife des Bebauungsplan-Entwurfs erst erfolgen soll, wenn noch folgende Prüfaufträge  als Ergänzungen in die laufende Bearbeitung des Mobilitätskonzepts aufgenommen werden:

- Verbreiterung der Brücke über die A 24 mit Anbindung an den Stadtteil Jenfeld im Norden,

- Neue Anbindung durch eine Erschließungsstraße parallel zur BAB A 24 (südlich) mit Anbindung  
  an den Schiffbeker Weg,
 

- Prüfung eines Einbahnstraßensystems für die Straßen Rehkoppel und Hasenbanckweg.

 

Das Bezirksamt hat diese Prüfaufträge zur Bearbeitung weitergeleitet. Zwischenzeitlich liegt das Mobilitätskonzept in einer ersten Entwurfsfassung vor, das die Prüfaufträge der Politik nicht beinhaltet, da hierzu noch keine belastbaren Aussagen vorliegen. Diese werden derzeit noch eingearbeitet und nachfolgend aufgenommen. Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung wird den Stadtplanungsausschuss darüber informieren, sobald belastbare Aussagen vorliegen.

Der im derzeitigen Stand vorliegende Entwurf des Mobilitätskonzepts ist allen Fraktionen per E-Mail am 27.07.2021 zugesandt worden.

 

Der Hauptausschuss wird nunmehr gebeten, anstelle der Bezirksversammlung dem Entwurf des Bebauungsplans Billstedt 113 des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung zuzustimmen und die erforderlichen Änderungen zum Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm zur Kenntnis nehmen.

 

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

 

 

 

 

 

Hinweis: Die Anlagen der Ursprungsdrucksache sind nicht erneut beigefügt.