22-0503

Bebauungsplan-Entwurf Billstedt 112 "Dudenweg" Modernisierung und maßvolle Nachverdichtung des Wohnquartiers Dudenweg

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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19.12.2019
04.12.2019
Sachverhalt

Der Stadtplanungsausschuss hat in seiner Sitzung am 04.12.2019 die nachfolgend aufgeführte Vorlage einstimmig beschlossen und empfiehlt damit der Bezirksversammlung, dem Entwurf des Bebauungsplans Billstedt 112 zuzustimmen.

 

 

  1. Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Das Plangebiet befindet sich zentral im Stadtteil Billstedt. Es liegt zwischen den Straßen Merkenstraße, Tabulatorweg, Öjendorfer Steinkamp und Möllner Landstraße. Das Gebiet hat eine Größe von etwa 8,5 Hektar und ist überwiegend im Eigentum einer Baugenossenschaft. Die zweite Privateigentümerin, eine Kirchengemeinde, verfügt über die Grundstücke mit kirchenbezogener Nutzung – Kirche, Kindertagesstätte, Mehrgenerationshaus, Gemeindehaus mit Büro und Pastorat – sowie Wohnbau- und Grünflächen, die an die Baugenossenschaft verpachtet sind.

 

  1. Zweck und Bedeutung der Planaufstellung

Anlass der Planung ist die Absicht der Baugenossenschaft, ihren Wohnungsbestand am Dudenweg in Billstedt zum Teil zu modernisieren und zum Teil durch Neubauten zu ersetzen bzw. zu ergänzen. In früher und enger Abstimmung und Kooperation mit dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung wurden diese Maßnahmen in einem Quartiersentwicklungs­prozess, welcher die Siedlung städtebaulich neu ordnen und für die zukünftigen Bedürfnisse qualifizieren soll, eingebettet. Neben der baulichen Modernisierung ist auch eine qualitativ hochwertige Grün- und Freiflächengestaltung zur Aufwertung des Wohnumfelds geplant.

 

Durch das Vorhaben sollen die stadtteilentwicklungspolitischen und wohnungspolitischen Ziele des Bezirks Hamburg-Mitte sowie Hamburgs – insbesondere im Kontext der strategischen Ziele des Entwicklungsraumes Billstedt-Horn und des bezirklichen Wohnungsbauprogramms in seiner Fortschreibung 2018 sowie des „Vertrags für Hamburg“ aus dem Jahr 2011 (fortgeschrieben im Jahr 2016) – maßgeblich unterstützt werden. Ziel ist unter anderem eine behutsame Nachverdichtung und die Mobilisierung von zusätzlichen Flächenpotenzialen für den Wohnungsbau. Diese Zielsetzung findet sich auch in der gesamtstädtischen Strategie „Stromaufwärts an Elbe und Bille“ wieder.

 

Für das Plangebiet liegt auf Basis eines 2015 durchgeführten Workshopverfahrens ein detailliert durchgearbeitetes städtebauliches und freiraumplanerisches Konzept vor. Basierend auf dem städtebaulichen Konzept lässt der Bebauungsplan perspektivisch etwa 615 Wohnungen im Bereich der Genossenschaft und zusätzlich 10 bis 20 Wohnungen auf dem Kirchengrundstück zu. Im Bestand sind derzeit 507 Wohnungen vorhanden. Zielsetzung ist es, eine Mischung verschiedener Bautypen zu erreichen, um unterschiedliche Wohnformen anbieten zu können, wobei der Schwerpunkt auf Geschosswohnungen liegen soll.

 

  1. Planinhalt

Aufbauend auf dem seinerzeitigen Workshopergebnis sieht das Bebauungskonzept den Erhalt der großflächigen Grünfläche vor, deren Lage, Form und beabsichtigte Funktion an einen Dorfanger erinnert. Um diese Fläche herum wird eine Neubebauung aus fünf Mehr-familienhäusern mit Geschosswohnungen im Norden (s. Planzeichnung Gebäude „(B)“) und sechs Mehrfamilienhäusern mit Reihenhauscharakter im Süden (s. Plan-zeichnung Gebäude „(A)“) entstehen, welche die bestehenden Strukturen leicht ver-dichtet, sie jedoch in ihrer Anordnung und Ausprägung nachempfindet. In den fünf östlichen - mit „(B)“ bezeichneten - Mehrfamilienhäusern im Norden sind 74 Geschosswohnungen vorgesehen. Die sechs mit „(A)“ bezeichneten Mehrfamilienhäuser im Süden erhalten jeweils sechs nebeneinanderliegende Wohnungen mit eigenem Eingang. Die Wohnungen erstrecken sich reihenhausartig über zwei Geschosse und erhalten eine Ausbaureserve im Satteldach, sodass die äußere Anmutung Reihenhäusern entspricht, jedoch seitlich lediglich durch eine einfache Hauswand abgetrennt sind. Insgesamt sind 36 dieser reihenhausartigen Wohnungen geplant.

 

Weitere 36 neue Wohnungen sollen perspektivisch am Öjendorfer Steinkamp in drei zwei- bis viergeschossig gestaffelten Punkthäusern ergänzt werden, die in der Planzeichnung mit „(C)“ bezeichnet werden. Hinzu kommen perspektivisch sechs Wohnungen in einem kleinen Mehrfamilienhaus am Tabulatorweg. Im Einmündungsbereich Merkenstraße/Dudenweg soll anstelle des Pastorats ein in der Planzeichnung mit „(E)“ bezeichnetes Mehrfamilienhaus mit 10 bis 20 Wohnungen entstehen. Somit sind 185 bis 195 neue Wohnungen und damit langfristig ein Wohnungsbestand von insgesamt etwa 615 bei der Genossenschaft zzgl. 10 bis 20 Wohnungen bei der Kirche geplant.

 

Neben der baulichen Modernisierung und Ergänzung soll auch eine qualitativ hoch-wertige Grün-, Frei- Verkehr- und Spielflächengestaltung das Wohnumfeld aufwerten. Die Siedlung ist heute durch einen Mangel an öffentlichen Freiflächen geprägt. Daher sollen die verkehrliche Erschließung und die Stell- und Parkplätze im Plangebiet neu organisiert werden.

 

Das Hauptaugenmerk liegt auf den verkehrsberuhigenden Maßnahmen: Der ruhende Verkehr soll fast ausschließlich in vier neuen Tiefgaragen und einer bestehenden Tiefgarage untergebracht werden. Der derzeit als Durchgangsstraße ausgebaute Dudenweg soll zur Sackgasse umgebaut und im Übrigen als verkehrsberuhigte Mischfläche ausgebaut werden. Der nordöstliche Bereich der heutigen Straße Dudenweg - zwischen Wendekehre und Tabulatorweg - wird als Fuß- und Radwegeverbindung ausgebaut. Nur Versorgungs- und Rettungsfahrzeuge können diese zusätzlich nutzen. Die Besucherparkplätze sollen so angeordnet werden, dass Parksuchverkehre im Inneren des Quartiers unterbunden werden.

 

Auf den Freiflächen sollen sechs Spielbereiche für Kinder und nachbarschaftliche Treffpunkte geschaffen werden. Hierdurch wird eine Verbesserung der Aufent-haltsqualität und der Nutzbarkeit der halböffentlichen Räume insbesondere für Kinder angestrebt. Es sind sechs auch öffentlich nutzbare Spielplätze für Kinder bis einschließlich des Grundschulalters geplant, da diese Kinder über einen eingeschränkten Aktionsradius verfügen und die nächsten öffentlichen Spielplätze sich in zu großer Entfernung (etwa 500 m) zum Plangebiet befinden. Die zusätzlichen Wohnungen erhöhen den Handlungsbedarf zur Schaffung von öffentlich nutzbaren und vielfältig für alle Altersgruppen ausgestatteten attraktiven Spielflächen.

 

Der Bebauungsplan-Entwurf weist für die Wohnungsbauflächen „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) aus. Die Kirche wird als „Fläche für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Kirche und soziale Einrichtungen“ festgesetzt. Weiter werden der Dorfanger als „Private Grünfläche“ sowie die Straßen als „Straßenverkehrsfläche“ gesichert. Flächen für Tiefgaragen und Stellplätze werden ausgewiesen, um den vorhandenen Baumbestand soweit wie möglich zu schützen. Das Maß der baulichen Nutzung wird durch Baukörperfestsetzungen mit Baugrenzen und Angabe der Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß bestimmt. Die zulässige Grundflächenzahl für die Allgemeinen Wohngebiete beträgt 0,4 und für die Gemeinbedarfsfläche 0,6. Die Zahl der zulässigen Vollgeschosse beträgt II bzw. III um den Dorfanger und III bis maximal VII Geschossen (winkelförmige Gebäude) in den äußeren Bereichen des Plangebietes. Dies entspricht den Zielsetzungen der geplanten Neubauentwicklung und Modernisierung, wobei sich die Hochpunkte am Bestand orientieren.

 

Zum Artenschutz wurden zwei Gutachten erstellt, das erste auf Basis einer Potenzialabschätzung, das zweite auf Basis konkreter Bestandserhebungen. Eine erhebliche Beeinträchtigung der vorkommenden Arten ist bei Einhaltung unten genannter Ausgleichsmaßnahmen nicht anzunehmen. Die im Untersuchungsgebiet vorkommenden Brutvogelarten verlieren nur geringe Teile ihres Lebensraums und können ausweichen, wenn für einige Arten künstliche Nisthilfen bereitgestellt werden. Die ökologischen Funktionen im Sinne des § 44 Absatz 5 Satz 2 BNatSchG bleiben erhalten, sodass keine Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten eintritt.

 

Der Baumbestand soll weitgehend erhalten werden. Einige Bäume (ca. 45) müssen jedoch gefällt werden, um das Vorhaben umsetzen zu können. Zum Ausgleich dafür ist die Anpflanzung von Bäumen im Plangebiet vorgesehen (ca. 49 Großbäume und 106 Großsträucher). Die Neuanpflanzungen sind im städtebaulichen Vertrag geregelt.

 

  1. Bisher rechtsverbindliche Pläne innerhalb des Plangebiets

Derzeit gilt im Plangebiet der Bebauungsplan Billstedt 9 vom 25. September 1964 (HmbGVbl. S.209), der den seinerzeit bereits überwiegend vorhandenen baulichen Bestand, einschließlich der siebengeschossigen Gebäude im Osten planungsrechtlich absichert. Für den überwiegenden Teil des Plangebiets ist „Reines Wohngebiet“ mit einer bestandsorientierten Festsetzung von Geschossen (im Wesentlichen zwi-schen I und IV) ausgewiesen. Das Eckgrundstück Möllner Landstraße/Merkenstraße ist seiner damaligen und heutigen Nutzung entsprechend als „Baugrundstück für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Kirche, Pastorat, Gemeindehaus (ev.-luth. Kirchengemeinde Öjendorf)“ ausgewiesen. Im Bereich der Tiefgarage an der Möllner Landstraße ist ein „Sondergebiet Läden“ festgesetzt, welches nicht realisiert wurde. Entlang des Dudenwegs, am Öjendorfer Steinkamp und der Möllner Landstraße sind Flächen für Stellplätze mit ihren Einfahrten festgesetzt.

 

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB als Angebotsplan seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung aufgestellt. Aufgrund der überbaubaren Grundfläche (ca. 21.000m²) wurde die Prüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG durchgeführt. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und ein § 13a-Verfahren durchgeführt werden kann. Somit sind eine Umweltverträglichkeitsprüfung und ein Umweltbericht nicht erforderlich.

 

  1. Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm

Der Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet Wohnbauflächen, das Landschaftsprogramm stellt Etagenwohnen mit - von Westen nach Osten durch das Plangebiet verlaufender - grüner Wegeverbindung dar. In der Karte Arten- und Biotopschutz wird der Biotopentwicklungsraum „städtisch geprägter Bereich“ dargestellt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan kann somit aus dem Flächennutzungsplan und dem Landschaftsprogramm entwickelt werden.

 

  1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens

Der Stadtplanungsausschuss hat in seiner Sitzung am 16.11.2016 der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens einstimmig zugestimmt. Der Bebauungsplanentwurf wurde am 13.02.2017 behördenintern grobabgestimmt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (ÖPD) hat am 12.07.2017 stattgefunden. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde mit Durchführung des behördlichen Arbeitskreises am 12.02.2018 abgeschlossen und eine anschließende Verschickung zur Kenntnisnahme am 04.06.2018 realisiert. Die öffentliche Auslegung wurde vom 02.09. bis 01.10.2019 durchgeführt. Da in diesem Verfahrensschritt nur eine Stellungnahme eingegangen ist, die zu keinen Änderungen der Inhalte des Bebauungsplans führt sowie die eingegangenen Stellungnahmen aus der Kenntnisnahmeverschickung bereits in der Auslegefassung berücksichtigt wurden, wurde den Trägern öffentlicher Belange am 08.11.2019 der Verzicht auf den Arbeitskreis II mitgeteilt und um Stellungnahme bis zum 22.11.2019 gebeten. Innerhalb der Frist wurde eine Stellungnahme vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, mit Hinweis auf eine vorhandene Gasleitung, abgeben, die sich innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche befindet. Hieraus ergibt sich ebenfalls kein Änderungsbedarf an den Bebauungsplanunterlagen.

 

Der städtebauliche Vertrag inkl. Erschließungsteil wurde zwischen der Baugenossenschaft, der Kirchengemeinde und dem Bezirksamt Hamburg-Mitte, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, am 16.07.2019 unterzeichnet. Das Übereignungsangebot zugunsten der FHH über 1.344m² zukünftige öffentliche Straßenverkehrsflächen, die derzeit noch im Eigentum der Baugenossenschaft stehen, wurde am 05.11.2019 notariell beurkundet. Die Auflassungsvormerkungen für die betreffenden Flurstücke wurden am 11.11.2019 vollzogen, so dass damit der städtebauliche Vertrag wirksam geworden ist. Im Zuge der Umgestaltung der Straße Dudenweg sind zukünftig die städtischen Flurstücke 2671 und 2672 (insg. 88m²) nicht mehr für öffentliche Zwecke erforderlich und werden an die Hansa Baugenossenschaft verkauft.

 

Die wesentlichen Regelungsinhalte des städtebaulichen Vertrages inkl. Erschließungsteil - neben Verpflichtungen zur Umsetzung des Vorhabens und zur Kostenübernahme - sind folgende:

 

Funktional / Gestaltung

  • Abbruch und Neubau von (Wohn-)Gebäuden
  • Farbgebung der Klinkeroptik, die Gestaltung der Balkon- und Fensterbrüstungen sowie die Farbgebung und Materialität der Dacheindeckung
  • Neupflanzungen entsprechend B-Plan und städtebaulichem Vertrag
  • Rückhaltung und Versickerung des Regenwassers auf Privatflächen
  • Umsetzungsfristen

 

Erschließung

  • Abgabe von Flurstücken (insg. 1.344m²) an die FHH zur Arrondierung der öffentlichen Straßenverkehrsfläche zur Umgestaltung der Straße Dudenweg
  • Herstellung verkehrsberuhigter Bereich in der Straße Dudenweg und Quartiersplatz
  • Herstellung von Besucherparkplätzen und Stellplätzen
  • Bau von Tiefgaragen
  • Lärm- und Erschütterungsschutz

 

Sonstiges

  • Städtebauförderung (RISE), Mittel sind disponiert
  • Sicherung des öffentlich geförderten Mietwohnungsbaus (30% des Geschosswohnungsbaus)
  • Herstellung der Kinderspielflächen und Freiflächen (inkl. Anger)
  • Umsetzung der Artenschutzmaßnahmen (z.B. Nistkästen)

 

  1. Aktueller Realisierungsstand, Bauanträge, Projektförderung

Nördlich der Einmündung Dudenweg/Merkenstraße wurde anstelle des Einfamilienhauses ein Geschosswohnungsbau mit 23 Wohnungen als 1. Bauabschnitt realisiert. Die Baugenehmigung erfolgte auf der Grundlage des alten Planrechts. Der Neubau bietet Ersatzwohnungen für Bewohnerinnen und Bewohner der südlich vom Anger zukünftig entfallenden Reihenhäuser, die anschließend durch reihenhausähnliche Gebäude ersetzt werden.

 

Im städtebaulichen Vertrag hat sich die Baugenossenschaft verpflichtet, die Gebäude „(A)“ und „(B)“ nach Erteilung der jeweiligen Baugenehmigung einschließlich der Außenanlagen innerhalb von 60 Monaten bis zur Bezugsfertigkeit fertigzustellen.

 

Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung verfolgt eine Projektförderung für die Neuanlage der Spielbereiche und des „Angers“ im Rahmen der Integrierten Stadtteilentwicklung und hat die verbindliche RISE-Mitteldisponierung erreicht.

 

Petitum/Beschluss:

Der Stadtplanungsausschuss stimmt dem Entwurf des Bebauungsplans Bill­stedt 112 des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung in seiner Sitzung am 04.12.2019 zu und gibt folgende Empfehlung an die Bezirksversammlung ab:

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte möge dem Entwurf des Bebauungsplans Billstedt 112 zustimmen.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Sachverhalt:

Der Stadtplanungsausschuss hat in seiner Sitzung am 04.12.2019 die nachfolgend aufgeführte Vorlage einstimmig beschlossen und empfiehlt damit der Bezirksversammlung, dem Entwurf des Bebauungsplans Billstedt 112 zuzustimmen.

 

 

  1. Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Das Plangebiet befindet sich zentral im Stadtteil Billstedt. Es liegt zwischen den Straßen Merkenstraße, Tabulatorweg, Öjendorfer Steinkamp und Möllner Landstraße. Das Gebiet hat eine Größe von etwa 8,5 Hektar und ist überwiegend im Eigentum einer Baugenossenschaft. Die zweite Privateigentümerin, eine Kirchengemeinde, verfügt über die Grundstücke mit kirchenbezogener Nutzung – Kirche, Kindertagesstätte, Mehrgenerationshaus, Gemeindehaus mit Büro und Pastorat – sowie Wohnbau- und Grünflächen, die an die Baugenossenschaft verpachtet sind.

 

  1. Zweck und Bedeutung der Planaufstellung

Anlass der Planung ist die Absicht der Baugenossenschaft, ihren Wohnungsbestand am Dudenweg in Billstedt zum Teil zu modernisieren und zum Teil durch Neubauten zu ersetzen bzw. zu ergänzen. In früher und enger Abstimmung und Kooperation mit dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung wurden diese Maßnahmen in einem Quartiersentwicklungs­prozess, welcher die Siedlung städtebaulich neu ordnen und für die zukünftigen Bedürfnisse qualifizieren soll, eingebettet. Neben der baulichen Modernisierung ist auch eine qualitativ hochwertige Grün- und Freiflächengestaltung zur Aufwertung des Wohnumfelds geplant.

 

Durch das Vorhaben sollen die stadtteilentwicklungspolitischen und wohnungspolitischen Ziele des Bezirks Hamburg-Mitte sowie Hamburgs – insbesondere im Kontext der strategischen Ziele des Entwicklungsraumes Billstedt-Horn und des bezirklichen Wohnungsbauprogramms in seiner Fortschreibung 2018 sowie des „Vertrags für Hamburg“ aus dem Jahr 2011 (fortgeschrieben im Jahr 2016) – maßgeblich unterstützt werden. Ziel ist unter anderem eine behutsame Nachverdichtung und die Mobilisierung von zusätzlichen Flächenpotenzialen für den Wohnungsbau. Diese Zielsetzung findet sich auch in der gesamtstädtischen Strategie „Stromaufwärts an Elbe und Bille“ wieder.

 

Für das Plangebiet liegt auf Basis eines 2015 durchgeführten Workshopverfahrens ein detailliert durchgearbeitetes städtebauliches und freiraumplanerisches Konzept vor. Basierend auf dem städtebaulichen Konzept lässt der Bebauungsplan perspektivisch etwa 615 Wohnungen im Bereich der Genossenschaft und zusätzlich 10 bis 20 Wohnungen auf dem Kirchengrundstück zu. Im Bestand sind derzeit 507 Wohnungen vorhanden. Zielsetzung ist es, eine Mischung verschiedener Bautypen zu erreichen, um unterschiedliche Wohnformen anbieten zu können, wobei der Schwerpunkt auf Geschosswohnungen liegen soll.

 

  1. Planinhalt

Aufbauend auf dem seinerzeitigen Workshopergebnis sieht das Bebauungskonzept den Erhalt der großflächigen Grünfläche vor, deren Lage, Form und beabsichtigte Funktion an einen Dorfanger erinnert. Um diese Fläche herum wird eine Neubebauung aus fünf Mehr-familienhäusern mit Geschosswohnungen im Norden (s. Planzeichnung Gebäude „(B)“) und sechs Mehrfamilienhäusern mit Reihenhauscharakter im Süden (s. Plan-zeichnung Gebäude „(A)“) entstehen, welche die bestehenden Strukturen leicht ver-dichtet, sie jedoch in ihrer Anordnung und Ausprägung nachempfindet. In den fünf östlichen - mit „(B)“ bezeichneten - Mehrfamilienhäusern im Norden sind 74 Geschosswohnungen vorgesehen. Die sechs mit „(A)“ bezeichneten Mehrfamilienhäuser im Süden erhalten jeweils sechs nebeneinanderliegende Wohnungen mit eigenem Eingang. Die Wohnungen erstrecken sich reihenhausartig über zwei Geschosse und erhalten eine Ausbaureserve im Satteldach, sodass die äußere Anmutung Reihenhäusern entspricht, jedoch seitlich lediglich durch eine einfache Hauswand abgetrennt sind. Insgesamt sind 36 dieser reihenhausartigen Wohnungen geplant.

 

Weitere 36 neue Wohnungen sollen perspektivisch am Öjendorfer Steinkamp in drei zwei- bis viergeschossig gestaffelten Punkthäusern ergänzt werden, die in der Planzeichnung mit „(C)“ bezeichnet werden. Hinzu kommen perspektivisch sechs Wohnungen in einem kleinen Mehrfamilienhaus am Tabulatorweg. Im Einmündungsbereich Merkenstraße/Dudenweg soll anstelle des Pastorats ein in der Planzeichnung mit „(E)“ bezeichnetes Mehrfamilienhaus mit 10 bis 20 Wohnungen entstehen. Somit sind 185 bis 195 neue Wohnungen und damit langfristig ein Wohnungsbestand von insgesamt etwa 615 bei der Genossenschaft zzgl. 10 bis 20 Wohnungen bei der Kirche geplant.

 

Neben der baulichen Modernisierung und Ergänzung soll auch eine qualitativ hoch-wertige Grün-, Frei- Verkehr- und Spielflächengestaltung das Wohnumfeld aufwerten. Die Siedlung ist heute durch einen Mangel an öffentlichen Freiflächen geprägt. Daher sollen die verkehrliche Erschließung und die Stell- und Parkplätze im Plangebiet neu organisiert werden.

 

Das Hauptaugenmerk liegt auf den verkehrsberuhigenden Maßnahmen: Der ruhende Verkehr soll fast ausschließlich in vier neuen Tiefgaragen und einer bestehenden Tiefgarage untergebracht werden. Der derzeit als Durchgangsstraße ausgebaute Dudenweg soll zur Sackgasse umgebaut und im Übrigen als verkehrsberuhigte Mischfläche ausgebaut werden. Der nordöstliche Bereich der heutigen Straße Dudenweg - zwischen Wendekehre und Tabulatorweg - wird als Fuß- und Radwegeverbindung ausgebaut. Nur Versorgungs- und Rettungsfahrzeuge können diese zusätzlich nutzen. Die Besucherparkplätze sollen so angeordnet werden, dass Parksuchverkehre im Inneren des Quartiers unterbunden werden.

 

Auf den Freiflächen sollen sechs Spielbereiche für Kinder und nachbarschaftliche Treffpunkte geschaffen werden. Hierdurch wird eine Verbesserung der Aufent-haltsqualität und der Nutzbarkeit der halböffentlichen Räume insbesondere für Kinder angestrebt. Es sind sechs auch öffentlich nutzbare Spielplätze für Kinder bis einschließlich des Grundschulalters geplant, da diese Kinder über einen eingeschränkten Aktionsradius verfügen und die nächsten öffentlichen Spielplätze sich in zu großer Entfernung (etwa 500 m) zum Plangebiet befinden. Die zusätzlichen Wohnungen erhöhen den Handlungsbedarf zur Schaffung von öffentlich nutzbaren und vielfältig für alle Altersgruppen ausgestatteten attraktiven Spielflächen.

 

Der Bebauungsplan-Entwurf weist für die Wohnungsbauflächen „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) aus. Die Kirche wird als „Fläche für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Kirche und soziale Einrichtungen“ festgesetzt. Weiter werden der Dorfanger als „Private Grünfläche“ sowie die Straßen als „Straßenverkehrsfläche“ gesichert. Flächen für Tiefgaragen und Stellplätze werden ausgewiesen, um den vorhandenen Baumbestand soweit wie möglich zu schützen. Das Maß der baulichen Nutzung wird durch Baukörperfestsetzungen mit Baugrenzen und Angabe der Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß bestimmt. Die zulässige Grundflächenzahl für die Allgemeinen Wohngebiete beträgt 0,4 und für die Gemeinbedarfsfläche 0,6. Die Zahl der zulässigen Vollgeschosse beträgt II bzw. III um den Dorfanger und III bis maximal VII Geschossen (winkelförmige Gebäude) in den äußeren Bereichen des Plangebietes. Dies entspricht den Zielsetzungen der geplanten Neubauentwicklung und Modernisierung, wobei sich die Hochpunkte am Bestand orientieren.

 

Zum Artenschutz wurden zwei Gutachten erstellt, das erste auf Basis einer Potenzialabschätzung, das zweite auf Basis konkreter Bestandserhebungen. Eine erhebliche Beeinträchtigung der vorkommenden Arten ist bei Einhaltung unten genannter Ausgleichsmaßnahmen nicht anzunehmen. Die im Untersuchungsgebiet vorkommenden Brutvogelarten verlieren nur geringe Teile ihres Lebensraums und können ausweichen, wenn für einige Arten künstliche Nisthilfen bereitgestellt werden. Die ökologischen Funktionen im Sinne des § 44 Absatz 5 Satz 2 BNatSchG bleiben erhalten, sodass keine Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten eintritt.

 

Der Baumbestand soll weitgehend erhalten werden. Einige Bäume (ca. 45) müssen jedoch gefällt werden, um das Vorhaben umsetzen zu können. Zum Ausgleich dafür ist die Anpflanzung von Bäumen im Plangebiet vorgesehen (ca. 49 Großbäume und 106 Großsträucher). Die Neuanpflanzungen sind im städtebaulichen Vertrag geregelt.

 

  1. Bisher rechtsverbindliche Pläne innerhalb des Plangebiets

Derzeit gilt im Plangebiet der Bebauungsplan Billstedt 9 vom 25. September 1964 (HmbGVbl. S.209), der den seinerzeit bereits überwiegend vorhandenen baulichen Bestand, einschließlich der siebengeschossigen Gebäude im Osten planungsrechtlich absichert. Für den überwiegenden Teil des Plangebiets ist „Reines Wohngebiet“ mit einer bestandsorientierten Festsetzung von Geschossen (im Wesentlichen zwi-schen I und IV) ausgewiesen. Das Eckgrundstück Möllner Landstraße/Merkenstraße ist seiner damaligen und heutigen Nutzung entsprechend als „Baugrundstück für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Kirche, Pastorat, Gemeindehaus (ev.-luth. Kirchengemeinde Öjendorf)“ ausgewiesen. Im Bereich der Tiefgarage an der Möllner Landstraße ist ein „Sondergebiet Läden“ festgesetzt, welches nicht realisiert wurde. Entlang des Dudenwegs, am Öjendorfer Steinkamp und der Möllner Landstraße sind Flächen für Stellplätze mit ihren Einfahrten festgesetzt.

 

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB als Angebotsplan seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung aufgestellt. Aufgrund der überbaubaren Grundfläche (ca. 21.000m²) wurde die Prüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG durchgeführt. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und ein § 13a-Verfahren durchgeführt werden kann. Somit sind eine Umweltverträglichkeitsprüfung und ein Umweltbericht nicht erforderlich.

 

  1. Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm

Der Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet Wohnbauflächen, das Landschaftsprogramm stellt Etagenwohnen mit - von Westen nach Osten durch das Plangebiet verlaufender - grüner Wegeverbindung dar. In der Karte Arten- und Biotopschutz wird der Biotopentwicklungsraum „städtisch geprägter Bereich“ dargestellt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan kann somit aus dem Flächennutzungsplan und dem Landschaftsprogramm entwickelt werden.

 

  1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens

Der Stadtplanungsausschuss hat in seiner Sitzung am 16.11.2016 der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens einstimmig zugestimmt. Der Bebauungsplanentwurf wurde am 13.02.2017 behördenintern grobabgestimmt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (ÖPD) hat am 12.07.2017 stattgefunden. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde mit Durchführung des behördlichen Arbeitskreises am 12.02.2018 abgeschlossen und eine anschließende Verschickung zur Kenntnisnahme am 04.06.2018 realisiert. Die öffentliche Auslegung wurde vom 02.09. bis 01.10.2019 durchgeführt. Da in diesem Verfahrensschritt nur eine Stellungnahme eingegangen ist, die zu keinen Änderungen der Inhalte des Bebauungsplans führt sowie die eingegangenen Stellungnahmen aus der Kenntnisnahmeverschickung bereits in der Auslegefassung berücksichtigt wurden, wurde den Trägern öffentlicher Belange am 08.11.2019 der Verzicht auf den Arbeitskreis II mitgeteilt und um Stellungnahme bis zum 22.11.2019 gebeten. Innerhalb der Frist wurde eine Stellungnahme vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, mit Hinweis auf eine vorhandene Gasleitung, abgeben, die sich innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche befindet. Hieraus ergibt sich ebenfalls kein Änderungsbedarf an den Bebauungsplanunterlagen.

 

Der städtebauliche Vertrag inkl. Erschließungsteil wurde zwischen der Baugenossenschaft, der Kirchengemeinde und dem Bezirksamt Hamburg-Mitte, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, am 16.07.2019 unterzeichnet. Das Übereignungsangebot zugunsten der FHH über 1.344m² zukünftige öffentliche Straßenverkehrsflächen, die derzeit noch im Eigentum der Baugenossenschaft stehen, wurde am 05.11.2019 notariell beurkundet. Die Auflassungsvormerkungen für die betreffenden Flurstücke wurden am 11.11.2019 vollzogen, so dass damit der städtebauliche Vertrag wirksam geworden ist. Im Zuge der Umgestaltung der Straße Dudenweg sind zukünftig die städtischen Flurstücke 2671 und 2672 (insg. 88m²) nicht mehr für öffentliche Zwecke erforderlich und werden an die Hansa Baugenossenschaft verkauft.

 

Die wesentlichen Regelungsinhalte des städtebaulichen Vertrages inkl. Erschließungsteil - neben Verpflichtungen zur Umsetzung des Vorhabens und zur Kostenübernahme - sind folgende:

 

Funktional / Gestaltung

  • Abbruch und Neubau von (Wohn-)Gebäuden
  • Farbgebung der Klinkeroptik, die Gestaltung der Balkon- und Fensterbrüstungen sowie die Farbgebung und Materialität der Dacheindeckung
  • Neupflanzungen entsprechend B-Plan und städtebaulichem Vertrag
  • Rückhaltung und Versickerung des Regenwassers auf Privatflächen
  • Umsetzungsfristen

 

Erschließung

  • Abgabe von Flurstücken (insg. 1.344m²) an die FHH zur Arrondierung der öffentlichen Straßenverkehrsfläche zur Umgestaltung der Straße Dudenweg
  • Herstellung verkehrsberuhigter Bereich in der Straße Dudenweg und Quartiersplatz
  • Herstellung von Besucherparkplätzen und Stellplätzen
  • Bau von Tiefgaragen
  • Lärm- und Erschütterungsschutz

 

Sonstiges

  • Städtebauförderung (RISE), Mittel sind disponiert
  • Sicherung des öffentlich geförderten Mietwohnungsbaus (30% des Geschosswohnungsbaus)
  • Herstellung der Kinderspielflächen und Freiflächen (inkl. Anger)
  • Umsetzung der Artenschutzmaßnahmen (z.B. Nistkästen)

 

  1. Aktueller Realisierungsstand, Bauanträge, Projektförderung

Nördlich der Einmündung Dudenweg/Merkenstraße wurde anstelle des Einfamilienhauses ein Geschosswohnungsbau mit 23 Wohnungen als 1. Bauabschnitt realisiert. Die Baugenehmigung erfolgte auf der Grundlage des alten Planrechts. Der Neubau bietet Ersatzwohnungen für Bewohnerinnen und Bewohner der südlich vom Anger zukünftig entfallenden Reihenhäuser, die anschließend durch reihenhausähnliche Gebäude ersetzt werden.

 

Im städtebaulichen Vertrag hat sich die Baugenossenschaft verpflichtet, die Gebäude „(A)“ und „(B)“ nach Erteilung der jeweiligen Baugenehmigung einschließlich der Außenanlagen innerhalb von 60 Monaten bis zur Bezugsfertigkeit fertigzustellen.

 

Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung verfolgt eine Projektförderung für die Neuanlage der Spielbereiche und des „Angers“ im Rahmen der Integrierten Stadtteilentwicklung und hat die verbindliche RISE-Mitteldisponierung erreicht.

 

Der Stadtplanungsausschuss stimmt dem Entwurf des Bebauungsplans Bill­stedt 112 des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung in seiner Sitzung am 04.12.2019 zu und gibt folgende Empfehlung an die Bezirksversammlung ab:

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte möge dem Entwurf des Bebauungsplans Billstedt 112 zustimmen.