Baumrodungen am Ernst-August-Kanal, hier: Beschluss des Hauptausschusses gem. § 15 Abs. 3 BezVG
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 23.04.2020 dem nachfolgen aufgeführten Antrag der CDU-, SPD- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-0838 einstimmig anstelle der Bezirksversammlung zugestimmt.
In den vergangenen Tagen wurden, noch rechtzeitig vor Beginn der Schonfrist, diverse Bäume, die zum Teil schon mehrere Jahrzehnte dort standen, entlang des Ernst-August-Kanals zwischen dem Sperrwerk und der Hafenrandstraßenbrücke gefällt. Wie bei näherer Betrachtung auffiel, waren augenscheinlich keine Schäden an den Bäumen oder deren Stamminneren zu erkennen.
Viele besorgte Bürger meldeten sich bei den ansässigen Lokalpolitikern, die leider keine Auskunft über die Maßnahme erteilen konnten. Recherchen in den Behörden und der Verwaltung zu den Ereignissen ergaben dann unterschiedliche Aussagen zu den Gründen für die Fällung und dem Umgang mit diesen Maßnahmen. Diese reichten von Deichsicherheit bis fehlender Notwendigkeit der Maßnahme.
Da es sich nicht um den ersten Fall solcher Fällungen handelt, ist es sinnvoll einmal über die Hintergründe, das Vorgehen und die Abstimmung zwischen den einzelnen Beteiligten bis hin zur Öffentlichkeit zu informieren.
Der Hauptausschuss möge daher beschließen:
Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich bei den zuständigen Dienststellen dafür einzusetzen, dass
Hierbei sollen insbesondere auch die Themen „Grund für Fällungen“, „Informationspolitik“ und „Ausgleiche“ beraten werden.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.