22-2158.1

Barrierefreiheit im JUKZ am Stintfang herstellen; hier: Beschluss des Hauptausschusses gemäß § 15 Abs. 3 BezVG

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 16.09.2021 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 3.28

Sachverhalt

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 03.08.2021 den nachfolgend aufgeführten Antrag der  SPD-, CDU- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-2158 einstimmig anstelle der Bezirksversammlung beschlossen.

 

Auf Basis der in 2016 geschätzten Gesamtkosten von 350.000 € für die barrierefreie Erschließung des JUKZ am Stintfang, wurde dem JUKZ durch einen Antrag der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte im Dezember 2017 (Drucksache 21-3817) eine Finanzierung in Aussicht gestellt.

 

250.000 € der Fördersumme kamen aus dem Sanierungsfond der Bürgerschaft der FHH (Drucksache 21/10508), weitere 100.000 € aus investiven Mitteln des Jugendhilfeausschusses der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte (Drucksache 21-3882). Im November 2020 wurde nach weiterer Planung des Projekts eine Haushaltsunterlage HU-Bau erstellt und Gesamtkosten von 405.000 € ermittelt.

Nach Vorliegen der Planungsergebnisse (u.a. ist eine Pfahlgründung erforderlich) und aufgrund allgemeiner Baukostensteigerungen seit 2016, besteht eine Deckungslücke von 55.000 € für die Gesamtbaumaßnahme, inkl. der Berücksichtigung einer Kostenvarianz und möglicher Preissteigerungen. 

 

Laut Zuwendungsbescheid vom 15.02.2019 und Änderungsbescheid vom 25.3.2020 wurden für die vorlaufenden Planungsmittel bereits ca. 35.000 € bewilligt und ausgezahlt. Es wurde im letzten Jahr ein Bauantrag gestellt, die Genehmigung liegt seit 30.09.2020 vor.

 

Gemäß der im November 2020 eingereichten HU-Bau, sollte die Umsetzung der restlichen Planungs- und Vergabeleistungen bis zum Sommer 2021 erfolgen und das Projekt möglichst bis Ende 2021 fertiggestellt werden.

 

Leider wurde dem Träger erst Ende April 2021 mitgeteilt, dass er bereits mit der Beantragung eine Zusicherung von weiteren Mitteln vorlegen müsse.

 

Die Barrierefreiheit des JUKZ am Stintfang ist unumgänglich und nötig. Durch die Kurzfristigkeit sollen dem JUKZ e.V. die Mittel, welche nötig sind, um das Projekt zu finalisieren, bereitgestellt werden. Diese können aus dem Gestaltungsfonds für Investitionen finanziert werden, da es sich hierbei um eine Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Gebäudes halt, welche als Investition für die Inklusion gesehen werden kann.

 

Vor diesem Hintergrund möge der Hauptausschuss an Stelle der Bezirksversammlung beschließen:

 

Für den barrierefreien Ausbau des JUKZ am Stintfang werden dem Träger JUKZ e.V. zusätzlich 55.000 Euro aus dem Gestaltungsfonds für Investitionen (investiv) zur Verfügung gestellt.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

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